und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz
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für die geöffnete Kindergartengruppe in einer Kriterienliste konkretisiert. Hierin werden<br />
keine spezifischen Lösungen oder Standards vorgeschrieben, sondern vielmehr die<br />
entwicklungsbezogenen Fragen der Zweijährigen aufgelistet, auf die der Träger im<br />
Rahmen seiner Autonomie eine Antwort geben sollte, bevor er eine geöffnete Kindergar-<br />
tengruppe einrichtet.<br />
g. Können Jugendamt <strong>und</strong> Träger die Personalaufstockung für die geöffnete Kindergar-<br />
tengruppe gewährleisten, indem sie bereits genehmigtes Zusatzpersonal (insbesondere<br />
die Leistungsfreistellung) zurücknehmen bzw. umdeklarieren?<br />
Der Einsatz von Zusatzkräften nach § 2 Abs. 5 LVO ist keine freiwillige Leistung des<br />
örtlichen Trägers. Bei dem zusätzlichen Erziehungspersonal handelt es sich vielmehr<br />
um Erziehungskräfte, deren Einsatz für die Aufrechterhaltung der Arbeit in der Kinderta-<br />
gesstätte notwendig ist, wenn die in Ziff. 1 bis 6 genannten Voraussetzungen vorliegen.<br />
Das Wort „kann“ bezieht sich auf die Möglichkeit des Trägers, unter den gegebenen<br />
Umständen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Landesverordnung überlässt<br />
die Entscheidung über die Zustimmung dem pflichtgemäßen Ermessen des Jugend-<br />
amts, da dieses als Planungsbehörde eine größere Nähe zu den Einrichtungen hat <strong>und</strong><br />
daher besser als das Landesjugendamt entscheiden kann, ob die Voraussetzungen für<br />
den Einsatz von zusätzlichem Personal in der betreffenden Einrichtung vorliegen oder<br />
dem Problem durch andere planerische Maßnahmen begegnet werden kann. Das Lan-<br />
desjugendamt folgt in aller Regel der Entscheidung des Jugendamtes <strong>und</strong> erkennt die<br />
daraus resultierenden Personalkosten als angemessene Aufwendungen des Trägers im<br />
Sinne von § 12 <strong>Kita</strong>G an.<br />
In der Praxis begegnen bei der Genehmigung der Zustimmung zum Einsatz von Zusatz-<br />
personal zwei Probleme: Zum einen werden in den Anträgen oft zwei oder mehr Be-<br />
gründungen für das Zusatzpersonal angeführt (Lange Öffnungszeiten, hoher Anteil an<br />
Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Leitungsfreistellung) ohne dass der jeweilige<br />
Stellenanteil für den erweiterten Personalschlüssel einzeln quantifiziert wird. Zum ande-<br />
ren werden von manchen Trägern oder Jugendämtern die erhöhten Personalschlüssel<br />
aus Einspargründen <strong>und</strong> weil es hierfür kein rechtliche Verpflichtung gäbe, gekürzt oder<br />
sogar gestrichen. So gibt es in einigen Jugendamtsbezirken oder bei bestimmten Trä-