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und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz

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- alle aufgenommenen Zweijährigen im betrachteten Jahr drei Jahre alt werden<br />

<strong>und</strong><br />

- bisher keine Personalaufstockung bei Aufnahme von Zweijährigen im Rahmen<br />

der „Aufnahme von zwei Kindern anderer Altersgruppen“ vorgenommen wurde.<br />

d. Wird die Bewilligung von Zusatzpersonal zurückgenommen, wenn die aufgenomme-<br />

nen Kinder drei Jahre alt werden?<br />

Nein. § 12 Abs. 3 Satz 4 <strong>Kita</strong>G n. F. spricht von Zusatzpersonal, das für genehmigte<br />

Zweijährigenplätze in der geöffneten Kindergartengruppe vorzuhalten ist. Wenn sich der<br />

Bedarf an Zusatzpersonal für Zweijährigenbetreuung dauerhaft – also jenseits von kurz-<br />

fristigen Schwankungen durch einzelne Aufnahmen oder dritte Geburtstage – verändert,<br />

ist die Betriebserlaubnis anzupassen.<br />

Die Bemessung des Zusatzpersonals für geöffnete Kindergartengruppen funktioniert<br />

also völlig analog zur bisherigen Bemessung des Zusatzpersonals für Ganztagsplätze.<br />

e. Beanspruchen die Zweijährigen trotz Personalaufstockung nicht soviel Aufmerksam-<br />

keit in der Gruppe, dass sich die Angebote für die älteren Kinder verschlechtern, insbe-<br />

sondere für die Kinder im jetzt aufgewerteten letzten Kindergartenjahr?<br />

Nein, vielmehr kann das Zusatzpersonal in der geöffneten Kindergartengruppe auch<br />

eine bessere Betreuung der Kinder im letzten Kindergartenjahr bedeuten. Alle zu Beginn<br />

des Kindergartenjahres aufgenommenen Zweijährigen werden im Laufe des Jahres drei.<br />

Da das <strong>Kita</strong>G trotzdem gerade nicht die Verringerung des Personalschlüssels anordnet,<br />

steht das Zusatzpersonal in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres vermehrt für An-<br />

gebote für die älteren Kinder zur Verfügung.<br />

f. Wird die Absicht, die Gruppen zu öffnen, nicht durch die strikten Genehmigungsaufla-<br />

gen des Landesjugendamts konterkariert?<br />

Im Interesse einer möglichst einfachen Umsetzung von "Zukunftschance Kinder - Bil-<br />

dung von Anfang an" hat das Landesjugendamt seine „Genehmigungsanforderungen“

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