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und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz

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einsteigt. Für sie würde der Tag der Rückkehr in den Beruf zeitlich zusammenfal-<br />

len mit dem ersten Tag des Kindes im Kindergarten <strong>und</strong> - nicht zu vergessen -<br />

dem Geburtstag des Kindes.<br />

Das Landesjugendamt überlässt es dem Träger der Einrichtung, zu entscheiden,<br />

ob eine vorzeitige Aufnahme zugelassen <strong>und</strong> damit eine entspannte Eingewöh-<br />

nung für Mutter <strong>und</strong> Kind ermöglicht werden kann. Die vorzeitige Aufnahme ohne<br />

besonderen Antrag oder Anzeige beim Landesjugendamt kann bis zu 3 Monate<br />

vor dem 3. Geburtstag erfolgen. Das Landesjugendamt geht davon aus, dass mit<br />

dieser Möglichkeit restriktiv umgegangen wird, d. h. in der Regel nicht der volle<br />

Zeitrahmen ausgenutzt wird <strong>und</strong> die Gesamtsituation der Einrichtung, wozu auch<br />

die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren im Rahmen der geöffneten Kindergarten-<br />

gruppen <strong>und</strong> die Aufnahme von "2 Kindern anderer Altersgruppen" gehören, be-<br />

rücksichtigt wird. Weder die Eltern noch das Jugendamt haben einen Anspruch<br />

darauf, dass Kinder im Rahmen der " Viertel vor Drei-Regelung" aufgenommen<br />

werden.<br />

- Ebenfalls unverändert bleiben die bisherigen Möglichkeiten zur „Aufnahme von<br />

bis zu zwei Kindern anderer Altersgruppen“ (vgl. R<strong>und</strong>schreiben 10/2003 des<br />

Landesjugendamts).<br />

Wenn in der Betriebserlaubnis das Vorliegen der konzeptionellen, räumlichen <strong>und</strong><br />

personellen Voraussetzungen bestätigt wird, können bis zu zwei Kinder bereits im<br />

Alter ab 2 Jahren aufgenommen werden. Die Aufnahme dieser Kinder muss im<br />

Einzelfall dem Landesjugendamt seit 2004 nicht mehr angezeigt werden. Glei-<br />

ches gilt auch für die Aufnahme von bis zu zwei Schulkindern.<br />

Im Einzelfall kann die Kindergartengruppe auch bis zu zwei Kinder unter 2 Jahren<br />

aufnehmen. Hierfür ist eine Einzelgenehmigung durch das Landesjugendamt er-<br />

forderlich.<br />

Der Träger ist nicht verpflichtet, Kinder im Rahmen der „Aufnahme von bis zu<br />

zwei Kindern anderer Altersgruppen“ aufzunehmen.

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