und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz
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einsteigt. Für sie würde der Tag der Rückkehr in den Beruf zeitlich zusammenfal-<br />
len mit dem ersten Tag des Kindes im Kindergarten <strong>und</strong> - nicht zu vergessen -<br />
dem Geburtstag des Kindes.<br />
Das Landesjugendamt überlässt es dem Träger der Einrichtung, zu entscheiden,<br />
ob eine vorzeitige Aufnahme zugelassen <strong>und</strong> damit eine entspannte Eingewöh-<br />
nung für Mutter <strong>und</strong> Kind ermöglicht werden kann. Die vorzeitige Aufnahme ohne<br />
besonderen Antrag oder Anzeige beim Landesjugendamt kann bis zu 3 Monate<br />
vor dem 3. Geburtstag erfolgen. Das Landesjugendamt geht davon aus, dass mit<br />
dieser Möglichkeit restriktiv umgegangen wird, d. h. in der Regel nicht der volle<br />
Zeitrahmen ausgenutzt wird <strong>und</strong> die Gesamtsituation der Einrichtung, wozu auch<br />
die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren im Rahmen der geöffneten Kindergarten-<br />
gruppen <strong>und</strong> die Aufnahme von "2 Kindern anderer Altersgruppen" gehören, be-<br />
rücksichtigt wird. Weder die Eltern noch das Jugendamt haben einen Anspruch<br />
darauf, dass Kinder im Rahmen der " Viertel vor Drei-Regelung" aufgenommen<br />
werden.<br />
- Ebenfalls unverändert bleiben die bisherigen Möglichkeiten zur „Aufnahme von<br />
bis zu zwei Kindern anderer Altersgruppen“ (vgl. R<strong>und</strong>schreiben 10/2003 des<br />
Landesjugendamts).<br />
Wenn in der Betriebserlaubnis das Vorliegen der konzeptionellen, räumlichen <strong>und</strong><br />
personellen Voraussetzungen bestätigt wird, können bis zu zwei Kinder bereits im<br />
Alter ab 2 Jahren aufgenommen werden. Die Aufnahme dieser Kinder muss im<br />
Einzelfall dem Landesjugendamt seit 2004 nicht mehr angezeigt werden. Glei-<br />
ches gilt auch für die Aufnahme von bis zu zwei Schulkindern.<br />
Im Einzelfall kann die Kindergartengruppe auch bis zu zwei Kinder unter 2 Jahren<br />
aufnehmen. Hierfür ist eine Einzelgenehmigung durch das Landesjugendamt er-<br />
forderlich.<br />
Der Träger ist nicht verpflichtet, Kinder im Rahmen der „Aufnahme von bis zu<br />
zwei Kindern anderer Altersgruppen“ aufzunehmen.