ANGESTELLTE - linea7.com
ANGESTELLTE - linea7.com
ANGESTELLTE - linea7.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ihr Betriebsrat informiert<br />
A L T E R S T E I L Z E I T<br />
Mit dem Arbeitsmarktpaket, das im Juli 2009 beschlossen wurde, gibt es nun auch<br />
Änderungen in der Altersteilzeit.<br />
Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere ArbeitnehmerInnen. Die<br />
Reduktion der Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall, werden durch<br />
eine Förderung des AMS ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die<br />
halbe Arbeitszeit ca. 75% des bisherigen Gehaltes.<br />
Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
BESTIMMTES ALTER<br />
Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter<br />
erreicht ist. Für 2010 gilt: Männer müssen mindestens 58 Jahre, Frauen<br />
mindestens 53 Jahre alt sein.<br />
Ab 2011 steigt das Mindestalter dann jedes Jahr um ein halbes Jahr, also z.B.<br />
2011 58,5/53,5 Jahre. Ab 2014 kann man nur noch maximal 5 Jahre vor dem<br />
Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in Altersteilzeit gehen. Das heißt<br />
Frauen/Männer müssen mindestens 55/60 Jahre alt sein.<br />
MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />
Der/die ArbeitnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />
Die bisherige Arbeitszeit muss in den letzten 12 Monaten mindestens 60% der<br />
Normalarbeitszeit, d.h. für den Handel also mindestens 23,5 Stunden<br />
betragen haben.<br />
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />
In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen<br />
(= 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />
REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />
Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5<br />
Stunden verringert werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden<br />
gearbeitet werden, im Durchschnitt eines Jahres muss jedoch die vereinbarte<br />
verringerte Leistung erbracht werden.<br />
Die geblockte Variante gibt es im Konzern nicht.<br />
LOHNAUSGLEICH<br />
Eine Altersteilzeit ermöglicht älteren MitarbeiterInnen vor der Pension weniger zu<br />
arbeiten, ohne dass sie dadurch einen sehr hohen finanziellen Verlust haben.<br />
Die/der ArbeitnehmerIn arbeitet nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit,<br />
bekommt aber ca. ¾ des bisherigen Gehaltes. Möglich wird dies durch eine<br />
Förderung des AMS, das einen Teil des Verlustes durch die Stundenreduktion<br />
wieder ausgleicht = Lohnausgleich.<br />
35