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A L T E R S T E I L Z E I T<br />

Mit dem Arbeitsmarktpaket, das im Juli 2009 beschlossen wurde, gibt es nun auch<br />

Änderungen in der Altersteilzeit.<br />

Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere ArbeitnehmerInnen. Die<br />

Reduktion der Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall, werden durch<br />

eine Förderung des AMS ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die<br />

halbe Arbeitszeit ca. 75% des bisherigen Gehaltes.<br />

Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

BESTIMMTES ALTER<br />

Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter<br />

erreicht ist. Für 2010 gilt: Männer müssen mindestens 58 Jahre, Frauen<br />

mindestens 53 Jahre alt sein.<br />

Ab 2011 steigt das Mindestalter dann jedes Jahr um ein halbes Jahr, also z.B.<br />

2011 58,5/53,5 Jahre. Ab 2014 kann man nur noch maximal 5 Jahre vor dem<br />

Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in Altersteilzeit gehen. Das heißt<br />

Frauen/Männer müssen mindestens 55/60 Jahre alt sein.<br />

MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />

Der/die ArbeitnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />

Die bisherige Arbeitszeit muss in den letzten 12 Monaten mindestens 60% der<br />

Normalarbeitszeit, d.h. für den Handel also mindestens 23,5 Stunden<br />

betragen haben.<br />

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />

In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen<br />

(= 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />

REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />

Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5<br />

Stunden verringert werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden<br />

gearbeitet werden, im Durchschnitt eines Jahres muss jedoch die vereinbarte<br />

verringerte Leistung erbracht werden.<br />

Die geblockte Variante gibt es im Konzern nicht.<br />

LOHNAUSGLEICH<br />

Eine Altersteilzeit ermöglicht älteren MitarbeiterInnen vor der Pension weniger zu<br />

arbeiten, ohne dass sie dadurch einen sehr hohen finanziellen Verlust haben.<br />

Die/der ArbeitnehmerIn arbeitet nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit,<br />

bekommt aber ca. ¾ des bisherigen Gehaltes. Möglich wird dies durch eine<br />

Förderung des AMS, das einen Teil des Verlustes durch die Stundenreduktion<br />

wieder ausgleicht = Lohnausgleich.<br />

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