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INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

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1.6.2 Alle Sektionswettbewerbe (Welt- und Kontinentalmeisterschaften, Welt- und Europapokal usw.) können<br />

nur von <strong>de</strong>n zuständigen Sektionen <strong>de</strong>r WNBA veranstaltet wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Ausrichtung wird in <strong>de</strong>r Regel<br />

ein <strong>de</strong>r jeweiligen Sektion angehören<strong>de</strong>r nationaler Kegelsportverband beauftragt.<br />

Das Recht zur Durchführung von Län<strong>de</strong>rspielen haben nur die nationalen Kegelsportverbän<strong>de</strong>, die als<br />

FIQ-Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r WNBA erfasst sind.<br />

Die WNBA ist berechtigt, Turniere für Sponsoren und Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rkreises auszurichten.<br />

1.6.3 Bei internationalen Meisterschaften sind Mannschaftswettbewerbe nur in <strong>de</strong>r zulässigen Mannschaftsstärke<br />

erlaubt.<br />

Internationale Wettbewerbe zwischen Mannschaften unterschiedlichen Geschlechtes sind nicht gestattet.<br />

1.6.4 Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften muss die FIQ-Fahne gezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei Län<strong>de</strong>rspielen soll<br />

(Empfehlung) die FIQ-Fahne gezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften sind die Fahnen aller teilnehmen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r aufzuziehen. Bei<br />

Län<strong>de</strong>rspielen sind die Fahnen <strong>de</strong>r beteiligten Län<strong>de</strong>r und die <strong>de</strong>s Oberschiedsrichters anzubringen.<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r Eröffnung und <strong>de</strong>s Abschlusses von internationalen Veranstaltungen ist in <strong>de</strong>r<br />

Schiedsrichterordnung <strong>de</strong>r WNBA festgeschrieben.<br />

1.7 Werbung<br />

Auf <strong>de</strong>r Spielkleidung darf Werbung bis zu einer Größe von 300 cm² und zusätzlich am Trainingsanzug<br />

ebenfalls bis zu einer Größe von 300 cm² betrieben wer<strong>de</strong>n. Diese Bestimmungen gelten nur für Nationalmannschaften.<br />

Werbung für Alkohol (ausgenommen Bier) und Tabakwaren ist nicht erlaubt.<br />

1.8 Sportärztliche Untersuchung<br />

Spieler-/innen, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, sind verpflichtet sich sportärztlich untersuchen<br />

zu lassen. Die sportärztliche Untersuchung ist nachzuweisen und darf am Tage <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />

nicht älter als 2 Jahre sein.<br />

1.9 Doping<br />

Doping ist gemäß <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s IOC verboten.<br />

Wird bei einer Stichprobe die Einnahme von Dopingmittel festgestellt, wird <strong>de</strong>r/die Sportler-/in für alle<br />

weiteren internationalen Wettbewerbe für min<strong>de</strong>stens 5 Jahre gesperrt. Das erzielte Ergebnis, auch im<br />

Mannschafts- o<strong>de</strong>r Paarwettbewerb, wird annulliert.<br />

Maßgebend für die verbotenen Medikamente (Dopingmittel) ist die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wettbewerbe gültige<br />

offizielle Dopingliste <strong>de</strong>s IOC.<br />

1.10 Sperrbestimmungen<br />

1.10.1 Sperre für einen nationalen Kegelsportverband:<br />

Ein nationaler Kegelsportverband, <strong>de</strong>r übernommene Verpflichtungen gemäß <strong>de</strong>n Statuten <strong>de</strong>r FIQ, <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>r WNBA sowie <strong>de</strong>r Sektionen Bohle, Classic und Schere nicht erfüllt, kann gesperrt,<br />

d.h. vom internationalen Sportverkehr ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Dauer <strong>de</strong>r Sperre ist von <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r FIQ zuständigen Organ zu bestimmen und <strong>de</strong>m betroffenen<br />

nationalen Kegelsportverband mitzuteilen.<br />

NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 7

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