INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de
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1.6.2 Alle Sektionswettbewerbe (Welt- und Kontinentalmeisterschaften, Welt- und Europapokal usw.) können<br />
nur von <strong>de</strong>n zuständigen Sektionen <strong>de</strong>r WNBA veranstaltet wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Ausrichtung wird in <strong>de</strong>r Regel<br />
ein <strong>de</strong>r jeweiligen Sektion angehören<strong>de</strong>r nationaler Kegelsportverband beauftragt.<br />
Das Recht zur Durchführung von Län<strong>de</strong>rspielen haben nur die nationalen Kegelsportverbän<strong>de</strong>, die als<br />
FIQ-Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r WNBA erfasst sind.<br />
Die WNBA ist berechtigt, Turniere für Sponsoren und Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rkreises auszurichten.<br />
1.6.3 Bei internationalen Meisterschaften sind Mannschaftswettbewerbe nur in <strong>de</strong>r zulässigen Mannschaftsstärke<br />
erlaubt.<br />
Internationale Wettbewerbe zwischen Mannschaften unterschiedlichen Geschlechtes sind nicht gestattet.<br />
1.6.4 Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften muss die FIQ-Fahne gezeigt wer<strong>de</strong>n. Bei Län<strong>de</strong>rspielen soll<br />
(Empfehlung) die FIQ-Fahne gezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften sind die Fahnen aller teilnehmen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r aufzuziehen. Bei<br />
Län<strong>de</strong>rspielen sind die Fahnen <strong>de</strong>r beteiligten Län<strong>de</strong>r und die <strong>de</strong>s Oberschiedsrichters anzubringen.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Eröffnung und <strong>de</strong>s Abschlusses von internationalen Veranstaltungen ist in <strong>de</strong>r<br />
Schiedsrichterordnung <strong>de</strong>r WNBA festgeschrieben.<br />
1.7 Werbung<br />
Auf <strong>de</strong>r Spielkleidung darf Werbung bis zu einer Größe von 300 cm² und zusätzlich am Trainingsanzug<br />
ebenfalls bis zu einer Größe von 300 cm² betrieben wer<strong>de</strong>n. Diese Bestimmungen gelten nur für Nationalmannschaften.<br />
Werbung für Alkohol (ausgenommen Bier) und Tabakwaren ist nicht erlaubt.<br />
1.8 Sportärztliche Untersuchung<br />
Spieler-/innen, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, sind verpflichtet sich sportärztlich untersuchen<br />
zu lassen. Die sportärztliche Untersuchung ist nachzuweisen und darf am Tage <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />
nicht älter als 2 Jahre sein.<br />
1.9 Doping<br />
Doping ist gemäß <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s IOC verboten.<br />
Wird bei einer Stichprobe die Einnahme von Dopingmittel festgestellt, wird <strong>de</strong>r/die Sportler-/in für alle<br />
weiteren internationalen Wettbewerbe für min<strong>de</strong>stens 5 Jahre gesperrt. Das erzielte Ergebnis, auch im<br />
Mannschafts- o<strong>de</strong>r Paarwettbewerb, wird annulliert.<br />
Maßgebend für die verbotenen Medikamente (Dopingmittel) ist die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wettbewerbe gültige<br />
offizielle Dopingliste <strong>de</strong>s IOC.<br />
1.10 Sperrbestimmungen<br />
1.10.1 Sperre für einen nationalen Kegelsportverband:<br />
Ein nationaler Kegelsportverband, <strong>de</strong>r übernommene Verpflichtungen gemäß <strong>de</strong>n Statuten <strong>de</strong>r FIQ, <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>r WNBA sowie <strong>de</strong>r Sektionen Bohle, Classic und Schere nicht erfüllt, kann gesperrt,<br />
d.h. vom internationalen Sportverkehr ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Dauer <strong>de</strong>r Sperre ist von <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r FIQ zuständigen Organ zu bestimmen und <strong>de</strong>m betroffenen<br />
nationalen Kegelsportverband mitzuteilen.<br />
NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 7