INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de

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17.07.2013 Aufrufe

Teilnehmer für den NBC-Pokal Die Klubmannschaften der Damen und der Herren, welche im Veranstaltungsjahr beim nationalen Pokalwettbewerb in den Mitgliedsverbänden der NBC den ersten, zweiten oder dritten Platz belegten oder eine Klubmannschaft, welche im Veranstaltungsjahr bei den nationalen Meisterschaften in den Mitgliedsverbänden der NBC der obersten Liga angehörte und nicht abgestiegen ist - ausgenommen der nationale Meister der obersten Liga und wenn dieser nicht Pokalsieger ist. Aus jedem Mitgliedsverband ist nur je eine Klubmannschaft teilnahmeberechtigt. Über die Teilnahme entscheidet der zuständige nationale Verband. Für die Teilnahmeberechtigung an den vorgenannten drei Wettbewerben für Klubmannschaften ist zudem Voraussetzung, dass die gemeldeten Klubmannschaften sich in der obersten Liga Damen oder Herren oder im Pokalwettbewerb Damen oder Herren des Mitgliedsverbandes qualifizierten und in diesen Qualifizierungswettbewerben die Mannschaftsstärke (Ziffer 3.2.6), die Wurfserien und die Wurfanzahl (Ziffer 3.2.11), die Mannschaftsaufstellung (Ziffer 3.2.15 Absätze 2 bis 4) und die Spielwertungen, Platzierungen sowie Titelvergaben (Ziffer 3.2.38) entsprechend den Vorgaben in der internationalen Sportordnung zur Anwendung kommen (Änderung a. o. Konferenz 2005 mit Wirkung zum 01.07.2005). 3.3.4.6 Startgebühr und Kosten Die Startgebühren werden in der Ausschreibung angegeben. Die Höhe und die Aufteilung NBC und Organisator ist in der Finanz- und Reisekostenordnung der NBC festgelegt. 3.3.4.7 Austragungsort und zeitliche Durchführung Für die Veranstaltungen Mannschaftsweltpokal, Mannschaftseuropapokal und NBC-Pokal wurde von der Konferenz der NBC als Termin in Ziffer 3.2.4 festgelegt. Der Austragungsort und der Zeitplan werden gemeinsam mit dem Ausrichter festgelegt und in der Ausschreibung bekannt gegeben. 3.3.4.8 (ersatzlos gestrichen 2005) (Änderung Konferenz 2005 mit Wirkung 01.10.2005) 3.3.4.9 (ersatzlos gestrichen 2005) (Änderung Konferenz 2005 mit Wirkung 01.10.2005) 3.3.4.10 Technische Besprechung und Anfangsbahnen Bei der Technischen Besprechung ist je Delegation ein Vertreter und wenn nötig ein Dolmetscher zugelassen. Die Anfangsbahnen in der Qualifikation werden auf Grund der Platzierungen der Klubmannschaften des gleichen Landes bei der letzten vorhergegangenen gleichen Veranstaltung festgelegt. 3.3.4.11 Spielkleidung Für die Spielkleidung der Starter-/innen gelten die Bestimmungen für Klubmannschaften. Siehe Punkte 3.2.29 und 3.2.30 dieser Sportordnung. 3.3.4.12 Zeremoniell Eröffnung und Abschluss soll sinngemäß zum Zeremoniell einer Weltmeisterschaft durchgeführt werden. Die Fahnen aller teilnehmenden Nationen und die Fahne des Hauptschiedsrichters müssen aufgezogen werden. Die FIQ-Fahne muss gezeigt werden. NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geändert Konferenz Sept. 2005 44

3.3.4.13 Durchführung Vorentscheidung: ° Alle für den jeweiligen Wettbewerb zur Verfügung stehenden Bahnen müssen, soweit dies möglich ist, von jeder teilnehmenden Mannschaft mit der gleichen Kugelanzahl bespielt werden. ° In der Vorentscheidung wird im Blockstart gespielt. ° Bei Kegelgleichheit erfolgt die Platzierung gemäß Punkt 3.2.38 Buchstabe d). ° Die Mannschaftsstärke ist in Punkt 3.2.6 dieser Sportordnung angegeben. ° Jeder Spieler einer Mannschaft spielt 120 Würfe kombiniert über vier Bahnen. Der gesamte Wettbewerb wird jedoch über alle Bahnen gespielt. ° Der erste Spieler einer jeden Mannschaft beginnt auf der für seine Mannschaft festgelegte Bahn. Die Anfangsbahnen der nachfolgenden Starter ergeben sich aus dem Startplan. Der Bahnwechsel erfolgt gemäß Punkt 3.2.14 dieser Sportordnung. ° Die vier kegelbesten Mannschaften erreichen das Finale. Halbfinale, Finale: ° Im Halbfinale spielen der 1. gegen den 4. und der 2. gegen den 3. der Vorentscheidung. ° Die Sieger der beiden Halbfinalspiele spielen um den 1. und die Verlierer um den 3. Platz. ° Für namentliche Nennung der Mannschaft und den Einsatz der Spieler gilt Ziffer 3.2.15 Abs.2 und 3. ° Die Wertung richtet sich nach Ziffer 3.2.38 Buchstaben a) bis c). ° Jeder Spieler einer Mannschaft spielt 120 Würfe (4 x 30 Wurf kombiniert) über vier Bahnen. ° Die Anfangsbahnen ergeben sich nach Ziffer 3.2.14 Buchstabe b). ° Pokalsieger beziehungsweise Drittplazierter ist jene Mannschaft, die im Finale nach Ziffer 3.2.38 Buchstaben a) bis c) gewonnen hat. 3.3.4.14 Titel Die Siegermannschaften erhalten den Titel: Sieger im Mannschaftsweltpokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften. Sieger im Mannschaftseuropapokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften. Sieger im NBC-Pokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften 3.3.4.15 Ehrungen Die Siegerehrung ist unmittelbar nach den Finalspielen gemäß Punkt 3.2.39 durchzuführen. ° Die Siegermannschaft erhält den Siegerpokal, ein Mannschaftsdiplom und 11 Medaillen in Gold. ° Die zweit- und drittplazierten Mannschaften erhalten je einen Pokal, je ein Mannschaftsdiplom und jeweils 11 Medaillen in Silber bzw. Bronze. ° Die auf Rang vier platzierten Mannschaften erhalten je ein Mannschaftsdiplom. NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geändert Konferenz Sept. 2005 45

3.3.4.13 Durchführung<br />

Vorentscheidung:<br />

° Alle für <strong>de</strong>n jeweiligen Wettbewerb zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Bahnen müssen, soweit dies möglich ist,<br />

von je<strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Mannschaft mit <strong>de</strong>r gleichen Kugelanzahl bespielt wer<strong>de</strong>n.<br />

° In <strong>de</strong>r Vorentscheidung wird im Blockstart gespielt.<br />

° Bei Kegelgleichheit erfolgt die Platzierung gemäß Punkt 3.2.38 Buchstabe d).<br />

° Die Mannschaftsstärke ist in Punkt 3.2.6 dieser Sportordnung angegeben.<br />

° Je<strong>de</strong>r Spieler einer Mannschaft spielt 120 Würfe kombiniert über vier Bahnen. Der gesamte Wettbewerb<br />

wird jedoch über alle Bahnen gespielt.<br />

° Der erste Spieler einer je<strong>de</strong>n Mannschaft beginnt auf <strong>de</strong>r für seine Mannschaft festgelegte Bahn. Die<br />

Anfangsbahnen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Starter ergeben sich aus <strong>de</strong>m Startplan. Der Bahnwechsel erfolgt<br />

gemäß Punkt 3.2.14 dieser Sportordnung.<br />

° Die vier kegelbesten Mannschaften erreichen das Finale.<br />

Halbfinale, Finale:<br />

° Im Halbfinale spielen <strong>de</strong>r 1. gegen <strong>de</strong>n 4. und <strong>de</strong>r 2. gegen <strong>de</strong>n 3. <strong>de</strong>r Vorentscheidung.<br />

° Die Sieger <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Halbfinalspiele spielen um <strong>de</strong>n 1. und die Verlierer um <strong>de</strong>n 3. Platz.<br />

° Für namentliche Nennung <strong>de</strong>r Mannschaft und <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r Spieler gilt Ziffer 3.2.15 Abs.2 und 3.<br />

° Die Wertung richtet sich nach Ziffer 3.2.38 Buchstaben a) bis c).<br />

° Je<strong>de</strong>r Spieler einer Mannschaft spielt 120 Würfe (4 x 30 Wurf kombiniert) über vier Bahnen.<br />

° Die Anfangsbahnen ergeben sich nach Ziffer 3.2.14 Buchstabe b).<br />

° Pokalsieger beziehungsweise Drittplazierter ist jene Mannschaft, die im Finale nach Ziffer 3.2.38<br />

Buchstaben a) bis c) gewonnen hat.<br />

3.3.4.14 Titel<br />

Die Siegermannschaften erhalten <strong>de</strong>n Titel:<br />

Sieger im Mannschaftsweltpokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften.<br />

Sieger im Mannschaftseuropapokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften.<br />

Sieger im NBC-Pokal (Jahreszahl) für Damen- / Herrenmannschaften<br />

3.3.4.15 Ehrungen<br />

Die Siegerehrung ist unmittelbar nach <strong>de</strong>n Finalspielen gemäß Punkt 3.2.39 durchzuführen.<br />

° Die Siegermannschaft erhält <strong>de</strong>n Siegerpokal, ein Mannschaftsdiplom und 11 Medaillen in Gold.<br />

° Die zweit- und drittplazierten Mannschaften erhalten je einen Pokal, je ein Mannschaftsdiplom und jeweils<br />

11 Medaillen in Silber bzw. Bronze.<br />

° Die auf Rang vier platzierten Mannschaften erhalten je ein Mannschaftsdiplom.<br />

NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 45

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