INTERNATIONALE SPORTORDNUNG - Alt.dkbc.de
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3.2.30 Werbung<br />
Für Nationalmannschaften und Einzelspieler, welche für ihre Nation starten, gelten die Grundsatzbestimmungen<br />
<strong>de</strong>r WNBA-Sportordnung Punkt 1.7. Für Klubmannschaften ist die Werbung auf <strong>de</strong>r Sportkleidung<br />
frei.<br />
Die Werbung darf nicht gegen die guten Sitten o<strong>de</strong>r die im Sport allgemein gültigen Grundsätze verstoßen.<br />
3.2.31 Rauch- und Alkoholverbot<br />
Während <strong>de</strong>r Durchführung von internationalen Kegelsportveranstaltungen ist im Sportbereich <strong>de</strong>r Kegelsportanlage<br />
absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Der Veranstalter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Organisator ist berechtigt ein<br />
Rauch- und Alkoholverbot für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r Kegelsportanlage zu verfügen.<br />
3.2.32 Spielplanung und Spielgenehmigung<br />
Die nationalen Verbän<strong>de</strong> müssen ihre im kommen<strong>de</strong>n Jahr geplanten Län<strong>de</strong>rspiele und Turniere (Mannschaft,<br />
Paar, Einzel und Mixed) bis spätestens 30. November schriftlich an das Sekretariat <strong>de</strong>r NBC bekannt<br />
geben. Die Meldung muss die Art, das Datum und <strong>de</strong>n Austragungsort <strong>de</strong>r Veranstaltung enthalten<br />
und gilt gleichzeitig als Genehmigungsantrag. Wird vom Sekretariat <strong>de</strong>r NBC bis 31. Dezember kein Einspruch<br />
erhoben, gelten die angemel<strong>de</strong>ten Veranstaltungen als genehmigt.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r eingegangenen Anmeldungen wird ein internationaler Sportkalen<strong>de</strong>r erstellt und dieser bis<br />
1. Februar <strong>de</strong>s Folgejahres an die nationalen Verbän<strong>de</strong> ausgesen<strong>de</strong>t. Die von <strong>de</strong>r Sektion NBC veranstalteten<br />
offiziellen Sportveranstaltungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Konferenz <strong>de</strong>r NBC festgelegt und ebenfalls im<br />
internationalen Sportkalen<strong>de</strong>r angegeben.<br />
3.2.33 Beginn und Durchführung <strong>de</strong>r Sportveranstaltungen.<br />
Der Beginn und die Art <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Sportveranstaltungen muss in <strong>de</strong>n Einladungen bzw. Ausschreibungen<br />
angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Über die Wertung von Wettbewerben, welche nicht nach <strong>de</strong>m Terminplan, <strong>de</strong>n Einladungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Ausschreibungen durchgeführt wur<strong>de</strong>n, entschei<strong>de</strong>t das Sektionspräsidium.<br />
3.2.34 Auslän<strong>de</strong>rbestimmungen<br />
Eine Spielberechtigung (Spielerpass) für Klubmannschaften im Ausland kann ein Spieler nur bekommen<br />
wenn eine schriftliche Genehmigung (Freigabe) seines nationalen Verban<strong>de</strong>s vorliegt. Diese Genehmigung<br />
muss bei <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>de</strong>s Spielerpasses vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft<br />
spielen.<br />
In Klubmannschaften (6er-Mannschaften) sind bei internationalen Wettbewerben Auslän<strong>de</strong>r auf zwei<br />
Startpositionen innerhalb einer Mannschaft startberechtigt. Bei 4er-Mannschaften kann nur eine Startposition<br />
durch Auslän<strong>de</strong>r besetzt wer<strong>de</strong>n. Wegen <strong>de</strong>r Einwechslung von Auslän<strong>de</strong>rn wird auf Ziffer 3.2.18<br />
verwiesen. (Än<strong>de</strong>rung Konferenz 2005 mit Wirkung 01.10.2005)<br />
Bei Wechsel <strong>de</strong>r Staatsbürgerschaft und bei einer Doppelstaatsbürgerschaft gelten die Grundsatzbestimmungen<br />
<strong>de</strong>r WNBA-Sportordnung Ziffern 1.10.2 und 1.10.3.<br />
3.2.35 Sperrbestimmungen<br />
Es gelten die Grundsatzbestimmungen <strong>de</strong>r WNBA-Sportordnung Punkte 1.10.1 bis 1.10.3<br />
Ein Klubwechsel kann je<strong>de</strong>rzeit erfolgen, jedoch ist <strong>de</strong>r Spieler erst ab Beginn <strong>de</strong>s neuen kommen<strong>de</strong>n<br />
Sportjahres für <strong>de</strong>n neuen Verein o<strong>de</strong>r Klub spielberechtigt.<br />
3.2.36 Doping<br />
Es gelten die Grundsatzbestimmungen <strong>de</strong>r WNBA-Sportordnung Punkt 1.9 und das Anti-Doping-<br />
Regelwerk <strong>de</strong>r WNBA.<br />
NBC-SpO Beschluss Konferenz Mai 2003 zuletzt geän<strong>de</strong>rt Konferenz Sept. 2005 19