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BGR 162 Sichere Einsätze mit Hubschraubern

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<strong>BGR</strong> <strong>162</strong><br />

52<br />

� Sicherheitsregeln auf der Außenstation<br />

� Auf der Außenstation haben sich nur Personen aufzuhalten, die <strong>mit</strong> dem Transportvorgang beschäftigt<br />

sind.<br />

� Drittpersonen ist außerhalb der Außenstation ein sicherer Raum zuzuweisen.<br />

� Die Sicherheit von Drittpersonen ist <strong>mit</strong> einer zweckmäßigen Kennzeichnung und wo nötig <strong>mit</strong><br />

Absperrungen zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind Sicherheitsposten aufzustellen.<br />

� Ordnung halten. Gegenstände, die vom Rotorwind aufgewirbelt werden können, entfernen<br />

oder sichern.<br />

� Fahrzeuge sind außerhalb der Außenstation zu parken.<br />

� Feuerstellen gehören nicht in den Bereich der Außenstation.<br />

� Die besonderen Sicherheitsregeln für das Arbeiten am Lastablageort beachten.<br />

2.1 Lastablageort<br />

Lastablageort<br />

Darstellung <strong>mit</strong> freundlicher Genehmigung der<br />

Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA)<br />

� Die sichere Gestaltung des Lastablageortes bedingt u. a. folgende Gegebenheiten<br />

� Genügend große und geeignete Lastablageflächen sind bereitgestellt.<br />

Dadurch wird vermieden, dass hohe, gefährliche Flugpolder entstehen. Wo nötig mehrere<br />

Lastablageorte bestimmen.<br />

� Das Anschlag<strong>mit</strong>tel und der Sicherheitsraum der Flughelfer sind möglichst auf der „Pilotenseite“<br />

angelegt.<br />

� Der Weg zum Sicherheitsraum ist immer freigehalten; Zäune, Holz, Äste sind entfernt.<br />

� Der Lastaufnahmeort beim Holzlogging kann „schwierigstes Gelände“ sein, hierzu zählen:<br />

� Steiles Gelände, Felspartien, glitschiger Boden, Geröll, Löcher, Gräben.<br />

� Bodenbedeckung, Vegetation, Hindernisse, Holz, Äste, keine Sicht auf Trittstellen.<br />

� Lärm, Staub.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG <strong>mit</strong> dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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