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BGR 162 Sichere Einsätze mit Hubschraubern

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<strong>BGR</strong> <strong>162</strong><br />

Anhang 2<br />

Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei <strong>Einsätze</strong>n <strong>mit</strong> <strong>Hubschraubern</strong><br />

Die in diesem Anhang enthaltenen Erläuterungen sollen dem Anwender dazu dienen, die in dieser<br />

Hubschraubereinsatz-Regel enthaltenen Forderungen praxisgemäß umsetzen zu können. Die Erläuterungen<br />

dienen darüber hinaus als Hilfs<strong>mit</strong>tel zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und insofern<br />

auch dem Er<strong>mit</strong>teln und Festlegen geeigneter Maßnahmen.<br />

Allgemeines<br />

Auf jeden Versicherten wirken je nach Arbeitsaufgabe mehr oder weniger Einflüsse, die Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beeinflussen können. Es ist gesetzliche Pflicht des Unternehmers<br />

∗ , für jeden Versicherten die bestehenden Gefährdungen zu beurteilen und gegebenenfalls<br />

geeignete Maßnahmen einzuleiten, die sicherstellen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz der Versicherten<br />

bei der Arbeit gegeben ist.<br />

Die Gefährdungsbeurteilungen, die festgelegten Maßnahmen und die Ergebnisse von Überprüfungen<br />

müssen schriftlich festgehalten ∗∗ und zur Vorlage gegenüber Behörden oder dem Träger der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung aufbewahrt werden.<br />

26<br />

Formblätter zur Durchführung von Sicherheitschecks<br />

in Hubschrauberbetrieben können bei der<br />

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen,<br />

Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg,<br />

Tel.: 040/39 80-0, Fax: 040/39 80-19 90,<br />

angefordert werden.<br />

∗ § 5 Arbeitsschutzgesetz<br />

∗∗ § 6 Arbeitsschutzgesetz (Allgemeine Dokumentationspflicht für Betriebe <strong>mit</strong> mehr als 10 Beschäftigten)<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG <strong>mit</strong> dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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