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GB 08 2.TEIL

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Corporate Governance Bericht<br />

Corporate Governance<br />

Der Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung<br />

und –kontrolle“ und bezeichnet die rechtlichen<br />

und institutionellen Rahmenbedingungen, die mittelbar<br />

oder unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen<br />

eines Unternehmens und somit auf den<br />

Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit<br />

zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien,<br />

Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit<br />

und Transparenz der Unternehmenskommunikation<br />

wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der<br />

HYMER AG ist Corporate Governance als fester Bestandteil<br />

der Unternehmenskultur verankert. Sowohl Vorstand als<br />

auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig mit den<br />

nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich<br />

der Corporate Governance.<br />

Allgemeines zur Führungsstruktur<br />

Die HYMER AG unterliegt den Vorschriften des deutschen<br />

Aktien- und Drittelbeteiligungsgesetzes und den Kapitalmarktregelungen<br />

sowie den Bestimmungen der Satzung<br />

und der Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat.<br />

Mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat die<br />

HYMER AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat sind und<br />

fühlen sich den Interessen der Aktionäre und dem Wohle<br />

des Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung ist<br />

das dritte Organ des Unternehmens.<br />

Der Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist<br />

gemäß dem deutschen Drittelbeteiligungsgesetz zu 2/3<br />

mit Anteilseigner- und zu 1/3 mit Arbeitnehmervertretern<br />

besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der<br />

Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer nach<br />

den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt.<br />

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei<br />

der Leitung des Unternehmens.<br />

Zukunft erfahren 27<br />

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht als einen<br />

Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollprozesses<br />

klare und transparente Verfahren und Strukturen vor. Der<br />

Aufsichtsrat hat hierbei die Informations- und Berichtspflichten<br />

des Vorstands näher festgelegt.<br />

Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen Aufsichtsrat<br />

und Vorstand ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung.<br />

Der Vorstand<br />

Der Vorstand der HYMER AG leitet die Gesellschaft und<br />

führt deren Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse<br />

gebunden und der Steigerung des nachhaltigen<br />

Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische<br />

Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit<br />

dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Des<br />

Weiteren ist er verantwortlich für die Planung der Gesellschaft<br />

sowie für die Aufstellung der gesetzlich erforderlichen<br />

Berichte, wie Jahres-/Konzernabschlüsse und<br />

Zwischenberichte. Er trägt ferner Sorge für ein angemessenes<br />

Risikomanagement und Risikocontrolling sowie eine<br />

regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung<br />

an den Aufsichtsrat über alle für den Konzern relevanten<br />

Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der<br />

Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements.<br />

Eine Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung und<br />

die Zusammenarbeit im Vorstand. Maßnahmen und<br />

Geschäfte von grundlegender Bedeutung werden den<br />

Anteilseignern und dem Kapitalmarkt rechtzeitig mitgeteilt,<br />

um die Entscheidungsprozesse auch unterjährig<br />

transparent und die Kapitalmarktteilnehmer ausreichend<br />

informiert zu halten. Wesentliche Geschäfte bedürfen der<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats.

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