GB 08 2.TEIL
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Corporate Governance Bericht<br />
Corporate Governance<br />
Der Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung<br />
und –kontrolle“ und bezeichnet die rechtlichen<br />
und institutionellen Rahmenbedingungen, die mittelbar<br />
oder unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen<br />
eines Unternehmens und somit auf den<br />
Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit<br />
zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien,<br />
Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit<br />
und Transparenz der Unternehmenskommunikation<br />
wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der<br />
HYMER AG ist Corporate Governance als fester Bestandteil<br />
der Unternehmenskultur verankert. Sowohl Vorstand als<br />
auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig mit den<br />
nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich<br />
der Corporate Governance.<br />
Allgemeines zur Führungsstruktur<br />
Die HYMER AG unterliegt den Vorschriften des deutschen<br />
Aktien- und Drittelbeteiligungsgesetzes und den Kapitalmarktregelungen<br />
sowie den Bestimmungen der Satzung<br />
und der Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat.<br />
Mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat die<br />
HYMER AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat sind und<br />
fühlen sich den Interessen der Aktionäre und dem Wohle<br />
des Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung ist<br />
das dritte Organ des Unternehmens.<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist<br />
gemäß dem deutschen Drittelbeteiligungsgesetz zu 2/3<br />
mit Anteilseigner- und zu 1/3 mit Arbeitnehmervertretern<br />
besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der<br />
Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer nach<br />
den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt.<br />
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei<br />
der Leitung des Unternehmens.<br />
Zukunft erfahren 27<br />
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht als einen<br />
Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollprozesses<br />
klare und transparente Verfahren und Strukturen vor. Der<br />
Aufsichtsrat hat hierbei die Informations- und Berichtspflichten<br />
des Vorstands näher festgelegt.<br />
Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen Aufsichtsrat<br />
und Vorstand ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung.<br />
Der Vorstand<br />
Der Vorstand der HYMER AG leitet die Gesellschaft und<br />
führt deren Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse<br />
gebunden und der Steigerung des nachhaltigen<br />
Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt die strategische<br />
Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit<br />
dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Des<br />
Weiteren ist er verantwortlich für die Planung der Gesellschaft<br />
sowie für die Aufstellung der gesetzlich erforderlichen<br />
Berichte, wie Jahres-/Konzernabschlüsse und<br />
Zwischenberichte. Er trägt ferner Sorge für ein angemessenes<br />
Risikomanagement und Risikocontrolling sowie eine<br />
regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung<br />
an den Aufsichtsrat über alle für den Konzern relevanten<br />
Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der<br />
Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements.<br />
Eine Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung und<br />
die Zusammenarbeit im Vorstand. Maßnahmen und<br />
Geschäfte von grundlegender Bedeutung werden den<br />
Anteilseignern und dem Kapitalmarkt rechtzeitig mitgeteilt,<br />
um die Entscheidungsprozesse auch unterjährig<br />
transparent und die Kapitalmarktteilnehmer ausreichend<br />
informiert zu halten. Wesentliche Geschäfte bedürfen der<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats.