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GB 08 2.TEIL

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Prof. Dr. Bernd Gottschalk<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

In den Sitzungen des Aufsichtsrats vom 29. Oktober 20<strong>08</strong><br />

und 5. Dezember 20<strong>08</strong> befasste sich das Gremium mit dem<br />

Umfang der Einhaltung des Corporate Governance Kodex<br />

im Unternehmen. Das Organ verabschiedete die turnusmäßige<br />

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance<br />

Kodex samt dem Corporate Governance Bericht. Ferner<br />

beriet das Gremium über Fragen der „Compliance“.<br />

Der Abschlussprüfer hat die Buchhaltung, den Jahresabschluss<br />

und den Lagebericht der HYMER AG sowie den<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht des Konzerns zum<br />

31. August 20<strong>08</strong> geprüft und mit dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss<br />

wurde nach Maßgabe der International Financial Reporting<br />

Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind<br />

aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner<br />

Prüfungspflichten gemäß § 317 Abs. 4 H<strong>GB</strong> ebenfalls zu<br />

beurteilen, ob der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG<br />

gesetzlich geforderten Maßnahmen getroffen und insbesondere<br />

ein Überwachungssystem eingerichtet hat, damit<br />

Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft<br />

gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Dabei hat<br />

der Abschlussprüfer keine im Rahmen dieser Prüfung an<br />

den Aufsichtsrat zu berichtenden Vorgänge festgestellt.<br />

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich eingehend in Anwesenheit<br />

der den Jahresabschluss unterzeichnenden Abschluss-<br />

prüfer mit dem Jahresabschluss 2007/<strong>08</strong> des HYMER-<br />

Konzerns und der HYMER AG sowie mit dem Bericht der<br />

zum Abschlussprüfer bestellten Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Stuttgart. Der Aufsichtsrat<br />

hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen<br />

Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />

und der Lageberichte für die AG und den Konzern keine<br />

Einwendungen zu erheben und schließt sich den Prüfungsergebnissen<br />

der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zustimmend an. Daraufhin hat der<br />

Aufsichtsrat den Jahresabschluss der HYMER AG sowie den<br />

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007/<strong>08</strong> gebilligt.<br />

Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.<br />

Der Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung<br />

des Bilanzgewinns zugestimmt.<br />

Der Vorstand hat überdies einen Bericht über die Beziehungen<br />

der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen<br />

erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer<br />

hat dazu den folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />

2. bei dem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die<br />

Leistung der Gesellschaft an die verbundenen Unternehmen<br />

nicht unangemessen hoch war.<br />

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über<br />

die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das<br />

Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch den<br />

Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, beide Berichte<br />

geprüft und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem<br />

Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung<br />

des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer<br />

schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden<br />

Ergebnis der Erörterungen und der eigenen Prüfung<br />

des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat ist der<br />

Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des Vorstands<br />

zutreffend sind und daher keine Einwendungen<br />

gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Berichts zu<br />

erheben sind.<br />

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und<br />

der Geschäftsführungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

sowie den Belegschaftsvertretern für ihren großen<br />

Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr.<br />

Weiterhin dankte der Aufsichtsrat Herrn Hans-Jürgen<br />

Burkert für seine langjährige engagierte Arbeit und für<br />

seine Bereitschaft dem Unternehmen weiterhin beratend<br />

zur Verfügung zu stehen.<br />

Der besondere Dank des Gremiums gilt Herrn Erwin Hymer,<br />

der mit Abschluss der Hauptversammlung am 13. Februar<br />

20<strong>08</strong> vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nach 17 Jahren<br />

zurückgetreten ist. Erwin Hymer ist nicht nur der<br />

Gründer des HYMER-Konzerns; er ist vielmehr der<br />

Begründer des Marktes der Freizeitfahrzeuge und ein Epoche<br />

machender Unternehmer. Wir danken einer außergewöhnlichen<br />

Persönlichkeit für 50 Jahre herausragendes<br />

berufliches Schaffen. Möge uns sein Rat noch lange zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Bad Waldsee, im Dezember 20<strong>08</strong><br />

Prof. Dr. Bernd Gottschalk<br />

(Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

Zukunft erfahren 11

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