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Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...

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80 Thesen erhoffter und befürchteter Wirkungen<br />

Polizei zu melden, was sie allerdings nicht daran hindern muss, diese auf einer nutzergenerierten<br />

Plattform aufzuzeigen. Ein Vergleich der <strong>Plattformen</strong> citysourced.com und crimemapping.com<br />

belegt diese These für ein Teilgebiet der Stadt San Francisco (vgl. Abbildung 48).<br />

Abbildung 48: Vergleichende Deliktdarstellung nutzergenerierter und polizeilicher Datengrundlagen<br />

Diese geringere Hemmschwelle der Aufzeigebereitschaft hat allerdings auch zur Folge, dass viele<br />

Sachverhalte gemeldet werden, die nach der Auffassung manch anderen Bewohners nicht erfasst<br />

werden müssten. Dementsprechend handelt es sich bei den hier erfassten Delikten zumeist um<br />

kleinere Vergehen im Bereich der unzulässigen Müllentsorgung oder Zerstörungen von öffentlichen<br />

bzw. privaten Anlagen durch Graffitis (vgl. Kapitel 2.2.1).<br />

Bei der kartografischen Aufbereitung durch die <strong>Plattformen</strong> kann hierdurch der Trugschluss<br />

entstehen, dass bestimmte Quartiere schwerer von den angesprochenen Delikten betroffen sind<br />

als andere, obwohl das nicht der Fall ist. Denn die Erfassungsraten hängen, bei dieser Form von<br />

<strong>Plattformen</strong>, in viel stärkerem Maß von den persönlichen Norm- und Wertevorstellungen der<br />

Bewohner ab, als bei polizeilichen <strong>Plattformen</strong>, bei denen die zwischengeschaltete polizeiliche<br />

Instanz entscheidet, ob ein Fall gemeldet werden muss oder nicht.<br />

Mit der mangelhaften Datenüberprüfbarkeit wurde bereits in Kapitel 2.2.1. ein weiteres Problem<br />

angesprochen, welches negative Auswirkungen mit sich bringen kann. Da die Plattformbetreiber<br />

nutzergenerierter Systeme keine allumfassende Überprüfung der gemeldeten Delikte leisten<br />

können, versuchen sie sich durch die Forderung abzusichern, dass jeder Nutzer Bildmaterial zu den<br />

Meldungen bereitstellen muss. Allerdings kann auch hierdurch keine Sicherheit hinsichtlich eines<br />

wirklich vorliegenden Tatortes erreicht werden, denn ob ein Bild tatsächlich am angegebenen Ort<br />

aufgenommen wurde oder nicht, ist nicht feststellbar. Vor allem hinsichtlich der auch im Kapitel<br />

3.2.3. angesprochenen Manipulationsmöglichkeiten ist dies kritisch zu bewerten, denn insofern<br />

eine Person ein Quartier schlecht darstellen will, kann sie dies durch fälschliche Eintragung relativ<br />

problemlos erreichen. Auch diesbezüglich erscheinen die polizeilichen Datengrundlagen, trotz ihrer<br />

Abhängigkeit zu lokalen Praxen, aufgrund der zwischengeschalteten Überprüfung der Sachlage von<br />

Vorteil.<br />

Wie ebenfalls in der theoretischen Einführung angemerkt, ist es bei allen Einschränkungen<br />

hinsichtlich der realitätsnahen Abbildung der Kriminalität vor allem wichtig, möglichst klar<br />

darzustellen, wie die publizierten Informationen entstehen und welche Einschränkungen<br />

hinsichtlich ihrer Interpretation gemacht werden müssen, ob es sich dabei nun um klassische<br />

polizeiliche oder auch um nutzergenerierte <strong>Plattformen</strong> handelt. Diesbezüglich ist es von<br />

besonderer Bedeutung, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Darstellungen nutzergenerierter

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