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Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...

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30 Grundlagen<br />

aus dem Leistungsbereich der Polizei. Für kleinere Beträge von unter 500,- US- Dollar monatlich 3 ,<br />

können Dienststellen die Basisdaten an diese Dienstleistungsunternehmen abgeben, deren<br />

Aufgabe dann die eigenständige Visualisierung der Daten ist. So wurden in den vergangenen Jahren<br />

zahlreiche eigenständige <strong>Plattformen</strong> einzelner Dienststellen geschlossen. Ein Beispiel hierfür ist<br />

Stadt San Diego, die ihr eigenes System zugunsten der Plattform crimereports.com des Betreibers<br />

PublicEngines Inc. einstellte.<br />

Diese beiden Betreiberformen sollten aber keinesfalls miteinander gleichgesetzt werden, da die<br />

Polizei im Falle der Abgabe der Daten an externe Dienstleister keinen direkten Einfluss auf Wahl<br />

und Darstellungsform der Delikttypen hat. Vielmehr akzeptieren sie durch Vertragsabschluss und<br />

Datenweitergabe die von den Dienstleistern gewählten Darstellungsformen. Dadurch stellt sich<br />

unter anderem die Frage, welche Auswirkungen das Zwischenschalten eines externen<br />

Dienstleisters auf das Vertrauen der Bürger in die Polizeiarbeit sowie in die <strong>Plattformen</strong> haben<br />

wird. Außerdem ist nicht klar, wer für die Überprüfung der Richtigkeit der durch die <strong>Plattformen</strong><br />

dargebotenen Kriminalitätskartierungen zuständig ist und wer im Falle fehlerhafter Darstellungen<br />

zur Rechenschaft gezogen wird. Denn einerseits wird die Polizei zwar zum Kunden von<br />

Dienstleistern, aber andererseits hat sie die Verantwortung für einen adäquaten Umgang mit den<br />

Daten. Dementsprechend müsste die Polizei bei dieser Betreiberform eine regelmäßige oder gar<br />

dauerhafte Überprüfung der veröffentlichten Daten durchführen, wenn sie ihre Ziele und<br />

Grundsätze auch auf diesem Wege verwirklicht sehen will. Auf der anderen Seite müssen die<br />

Dienstleister natürlich auch den Ansprüchen der Polizeidienststellen gerecht werden, da sich diese<br />

sonst zurückziehen oder auf andere <strong>Plattformen</strong> ausweichen würden.<br />

Bei der dritten existierenden Form handelt es sich unabhängige Betreiber (3), die eigenständig<br />

<strong>Plattformen</strong> unterhalten, allerdings auf polizeiliche Datengrundlagen zurückgreifen. Das Wort<br />

unabhängig ist hier entscheidend, da die Betreiber dieser <strong>Plattformen</strong> gegenüber der Polizei keine<br />

Verpflichtungen haben. Natürlich verbliebe der Polizei als Notfallmaßnahme die Möglichkeit die<br />

Informationsbereitstellung zu stoppen, wenn durch eine Plattform falsche und unsachgemäße<br />

Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Es stellt sich aber die Frage, welche Art<br />

von Institution bzw. Unternehmen ein Interesse daran hat, eine eigenständige interaktive Crime-<br />

Mapping- Plattform zu betreiben und gleichzeitig dazu geeignet erscheint mit solch sensiblen<br />

Daten umgehen zu können. Diese Frage sollte dementsprechend auch von Seiten der Polizei geklärt<br />

werden, bevor der umfassende Informationsfluss eingeleitet wird. Dass dies in der Regel auch<br />

geschieht, zeigt der Blick auf die vorhandenen Beispiele dieser Betreiberform. Es handelt sich dabei<br />

nämlich hauptsächlich um Unternehmen der Medienbranche wie zum Beispiel Zeitungen (z.B.: die<br />

LA Times Crime Map oder der Blaulichtkurier des Berliner Kuriers) oder Fernsehstationen (z.B. der<br />

amerikanische lokale Nachrichtensender WKTV), die grundsätzlich sowieso Polizeimeldungen<br />

erhalten und diese auch schon zuvor in Form von Meldungen und Artikeln veröffentlicht haben. Im<br />

konkreten Fall des Berliner Blaulichtkuriers handelt es sich sogar lediglich um die Veröffentlichung<br />

der öffentlichen Polizeimeldungen und nicht um alle polizeilich erfassten Delikte.<br />

Es bleibt offen, welche Interessen diese Betreiber mit ihren <strong>Plattformen</strong> verfolgen. So wird auch im<br />

periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung aufgezeigt, dass durch Medien ein<br />

fehlerhaftes Bild von Kriminalität vermittelt wird, dass sich durch eine deutliche Überzeichnung<br />

3 Beispiel: die Plattform crimemapping.com erhebt eine Gebühr zwischen 100,- und 200,- Dollar je nach Größe der Dienststelle, vgl.<br />

unter: http://www.crimemapping.com/help/faq.aspx#cost

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