Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...
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8 Grundlagen<br />
Abbildung 2: Kernelemente Kapitel 2.1.1. – Definition von Kriminalität<br />
(1) Bei Kriminalität handelt es sich um eine spezielle Form von Devianz, wobei<br />
klare Abgrenzungen zu anderen Formen abweichenden Verhaltens nicht<br />
zweifelsfrei möglich sind.<br />
(2) Strafrechtlich sind Handlungen kriminell, die rechtsstaatlich festgesetzte<br />
Normen überschreiten.<br />
(3) Diese Normen können und müssen jedoch aus 2 verschiedenen Perspektiven<br />
heraus hinterfragt werden:<br />
a. Perspektive der Entstehung und Durchsetzung von Normen<br />
b. Perspektive der Ursachen strafbaren Handelns<br />
(4) Die Entstehung und Durchsetzung von Normen ist sehr stark von Raum- und<br />
Zeit abhängig. Wobei die rechtskräftige Kriminalisierung von staatlichen<br />
Institutionen durchgeführt wird.<br />
(5) Eine Vielzahl von Theorien versuchen die Entstehung kriminellen Verhaltens<br />
zu erklären, wobei es keiner gelingt, dieses komplexe Wirkungsgefüge in<br />
seiner Gesamtheit zu ergründen.<br />
2.1.2. Kriminalität im Kontext von Stadt- und Raumplanung<br />
Die Bedeutung die „Raum“ für die Untersuchung des Phänomens Kriminalität hat, wurde im<br />
voranstehenden Kapitel bereits eingehend behandelt. Ebenfalls wurde verdeutlicht, inwiefern<br />
durch Theorien abweichenden Verhaltens versucht wurde, die Wechselwirkungen zwischen<br />
verschiedenen vor allem städtischen Teilräumen und der Entstehung von Kriminalität aufzuzeigen<br />
(z.B. Broken Windows These oder Sozialraumansatz). Im folgenden Abschnitt soll nun dargestellt<br />
werden, welche Anforderungen sich aus diesem Themenkomplex für die Stadt- und Raumplanung<br />
ergeben und wie dementsprechend mit Kriminalität umgegangen wird.<br />
Kriminelle Handlungen werden zu nicht unerheblichen Teilen in öffentlichen Räumen begangen.<br />
Beispielhaft können Taschendiebstähle in Einkaufsstraßen, Straßenschlägereien, Autodiebstähle<br />
oder sexuelle Übergriffe an wenig frequentierten Freiflächen angeführt werden. Außerdem sind<br />
auch solche Straftaten, die auf privaten Flächen stattfinden, in ein Geflecht öffentlicher Flächen<br />
eingebunden. So müssen Täter wenn es sich zum Beispiel um einen Wohnungseinbruch handelt,<br />
ebenfalls über öffentliche Wege zum Tatort gelangen und ihn gegebenenfalls zuvor über einen<br />
gewissen Zeitraum von öffentlichen Räumen aus observieren. Da Städte und ländliche Regionen<br />
natürlich auch von Betroffenen bzw. potenziellen Opfern sowie Tätern bewohnt werden, wird<br />
deutlich, dass sich die Stadt-und Raumplanung zwingend mit dem Problem der Kriminalität<br />
beschäftigen muss. Für Kommunen bieten sich verschiedene Ansätze, kriminellen Problemen zu<br />
begegnen. In den diesbezüglichen Untersuchungen des Politik- und Sozialwissenschaftlers<br />
Bernhard Frevels, der von der Organisation des „deutschen Präventionstages“ auch als Experte für<br />
Kriminalprävention bezeichnet wird, lassen sich beispielsweise folgende<br />
Haupteingriffsmöglichkeiten ausmachen (Frevel 2011):