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Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...

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8 Grundlagen<br />

Abbildung 2: Kernelemente Kapitel 2.1.1. – Definition von Kriminalität<br />

(1) Bei Kriminalität handelt es sich um eine spezielle Form von Devianz, wobei<br />

klare Abgrenzungen zu anderen Formen abweichenden Verhaltens nicht<br />

zweifelsfrei möglich sind.<br />

(2) Strafrechtlich sind Handlungen kriminell, die rechtsstaatlich festgesetzte<br />

Normen überschreiten.<br />

(3) Diese Normen können und müssen jedoch aus 2 verschiedenen Perspektiven<br />

heraus hinterfragt werden:<br />

a. Perspektive der Entstehung und Durchsetzung von Normen<br />

b. Perspektive der Ursachen strafbaren Handelns<br />

(4) Die Entstehung und Durchsetzung von Normen ist sehr stark von Raum- und<br />

Zeit abhängig. Wobei die rechtskräftige Kriminalisierung von staatlichen<br />

Institutionen durchgeführt wird.<br />

(5) Eine Vielzahl von Theorien versuchen die Entstehung kriminellen Verhaltens<br />

zu erklären, wobei es keiner gelingt, dieses komplexe Wirkungsgefüge in<br />

seiner Gesamtheit zu ergründen.<br />

2.1.2. Kriminalität im Kontext von Stadt- und Raumplanung<br />

Die Bedeutung die „Raum“ für die Untersuchung des Phänomens Kriminalität hat, wurde im<br />

voranstehenden Kapitel bereits eingehend behandelt. Ebenfalls wurde verdeutlicht, inwiefern<br />

durch Theorien abweichenden Verhaltens versucht wurde, die Wechselwirkungen zwischen<br />

verschiedenen vor allem städtischen Teilräumen und der Entstehung von Kriminalität aufzuzeigen<br />

(z.B. Broken Windows These oder Sozialraumansatz). Im folgenden Abschnitt soll nun dargestellt<br />

werden, welche Anforderungen sich aus diesem Themenkomplex für die Stadt- und Raumplanung<br />

ergeben und wie dementsprechend mit Kriminalität umgegangen wird.<br />

Kriminelle Handlungen werden zu nicht unerheblichen Teilen in öffentlichen Räumen begangen.<br />

Beispielhaft können Taschendiebstähle in Einkaufsstraßen, Straßenschlägereien, Autodiebstähle<br />

oder sexuelle Übergriffe an wenig frequentierten Freiflächen angeführt werden. Außerdem sind<br />

auch solche Straftaten, die auf privaten Flächen stattfinden, in ein Geflecht öffentlicher Flächen<br />

eingebunden. So müssen Täter wenn es sich zum Beispiel um einen Wohnungseinbruch handelt,<br />

ebenfalls über öffentliche Wege zum Tatort gelangen und ihn gegebenenfalls zuvor über einen<br />

gewissen Zeitraum von öffentlichen Räumen aus observieren. Da Städte und ländliche Regionen<br />

natürlich auch von Betroffenen bzw. potenziellen Opfern sowie Tätern bewohnt werden, wird<br />

deutlich, dass sich die Stadt-und Raumplanung zwingend mit dem Problem der Kriminalität<br />

beschäftigen muss. Für Kommunen bieten sich verschiedene Ansätze, kriminellen Problemen zu<br />

begegnen. In den diesbezüglichen Untersuchungen des Politik- und Sozialwissenschaftlers<br />

Bernhard Frevels, der von der Organisation des „deutschen Präventionstages“ auch als Experte für<br />

Kriminalprävention bezeichnet wird, lassen sich beispielsweise folgende<br />

Haupteingriffsmöglichkeiten ausmachen (Frevel 2011):

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