Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...
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<strong>Plattformen</strong> <strong>digitaler</strong> <strong>Kriminalitätsverortung</strong><br />
Chancen und Risiken aus Sicht der Raumplanung<br />
2. Grundlagen<br />
Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen der Begriffe Kriminalität<br />
und Kriminalitätskartierung, sowie den technischen Voraussetzungen der interaktiven Crime-<br />
Mapping- Systeme. Bei der dabei gewählten Vorgehensweise bildet das Kapitel 2.1.4 der<br />
historischen Entwicklung der Kriminalitätskartierung das Bindeglied zwischen theoretischen und<br />
technischen Bedingungen, da es herleitet, wie sich aus Kriminalität, ihrer Kartierung und der<br />
polizeilichen Methodik, die heutzutage angewandten und hier untersuchten Crime- Mapping-<br />
Systeme entwickelt haben.<br />
2.1. Theoretische Grundlagen<br />
Wie bereits der Methodik entnommen werden kann, werden anschließend zunächst die<br />
theoretischen Grundlagen bezüglich des Phänomens Kriminalität behandelt. Hierzu wird der Begriff<br />
definiert und anschließend hinsichtlich seiner Rolle in der Raum- und Stadtplanung eingeschätzt.<br />
Außerdem wird die polizeiliche Erfassung von Kriminalität dargelegt und es erfolgt ein Überblick<br />
über die Geschichte der Kartierung von Kriminalität. Diese theoretische Grundlagenbildung ist zum<br />
Verständnis der interaktiven Crime- Mapping- Systeme und vor allem hinsichtlich der mit Ihnen<br />
einhergehenden Chancen und Risiken zwingend erforderlich.<br />
2.1.1. Definition Kriminalität<br />
Zunächst soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie sich der Begriff „Kriminalität“<br />
definieren lässt. Innerhalb der Kriminal- und Sozialwissenschaften wird Kriminalität<br />
übereinstimmend als eine Form devianten – also von Normen abweichenden 1 – Verhaltens<br />
bezeichnet. Verfolgt man diese Grundannahme jedoch tiefergehend, wird erkennbar, dass eben<br />
jene Abgrenzung von kriminellen bzw. devianten Verhaltensweisen nicht eindeutig ist. Der<br />
Sozialpädagoge Dollinger verdeutlicht in seiner Darstellung der „Devianzarten und -felder“ die<br />
verschwommenen Überschneidungsbereiche zwischen verschiedenen Devianzarten (Dollinger<br />
2006, S.13). Darin führt er das Beispiel der weichen Drogen, wie etwa Marihuana an, deren Konsum<br />
unter Jugendlichen nicht einmal mehr als Fehlverhalten angesehen wird. Bei kleineren Verstößen,<br />
wie dem Besitz geringer Mengen Marihuana, rückte in den letzten Jahren sogar der Gesetzgeber<br />
von der Ansicht ab, Sanktionen aussprechen zu müssen. Handelt es sich beim Konsum weicher<br />
Drogen also um Kriminalität, problematische und damit zumindest gesellschaftlich sanktionierte<br />
Devianz oder definiert man ihn gar als normkonform? Natürlich ist dies eine gewagte und eher<br />
hypothetische Fragestellung, aber es wird deutlich, dass eine exakte gemeingültige Zuordnung<br />
nicht zweifelsfrei möglich ist.<br />
Nichtsdestotrotz wird Kriminalität, als „spezielle Form von Devianz“ (Belina 2011b, S.12), im<br />
deutschsprachigen Raum einheitlich definiert. Es handelt sich um solche abweichenden<br />
Handlungen, die rechtstaatlich festgelegte Normen übertreten und bei Missachtung vom Staat<br />
sanktioniert werden können. Auch Dollinger schließt sich dieser Begriffsbestimmung an und trifft<br />
die Aussage, dass deviantes Verhalten dann kriminell ist, wenn Rechtnormen dies festschreiben<br />
(ebenda).<br />
1 Deviant = lat. für (von der Norm) abweichend (Lexikon der Fremdwörter S.78)<br />
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