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Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...

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<strong>Plattformen</strong> <strong>digitaler</strong> <strong>Kriminalitätsverortung</strong><br />

Chancen und Risiken aus Sicht der Raumplanung<br />

2. Grundlagen<br />

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen der Begriffe Kriminalität<br />

und Kriminalitätskartierung, sowie den technischen Voraussetzungen der interaktiven Crime-<br />

Mapping- Systeme. Bei der dabei gewählten Vorgehensweise bildet das Kapitel 2.1.4 der<br />

historischen Entwicklung der Kriminalitätskartierung das Bindeglied zwischen theoretischen und<br />

technischen Bedingungen, da es herleitet, wie sich aus Kriminalität, ihrer Kartierung und der<br />

polizeilichen Methodik, die heutzutage angewandten und hier untersuchten Crime- Mapping-<br />

Systeme entwickelt haben.<br />

2.1. Theoretische Grundlagen<br />

Wie bereits der Methodik entnommen werden kann, werden anschließend zunächst die<br />

theoretischen Grundlagen bezüglich des Phänomens Kriminalität behandelt. Hierzu wird der Begriff<br />

definiert und anschließend hinsichtlich seiner Rolle in der Raum- und Stadtplanung eingeschätzt.<br />

Außerdem wird die polizeiliche Erfassung von Kriminalität dargelegt und es erfolgt ein Überblick<br />

über die Geschichte der Kartierung von Kriminalität. Diese theoretische Grundlagenbildung ist zum<br />

Verständnis der interaktiven Crime- Mapping- Systeme und vor allem hinsichtlich der mit Ihnen<br />

einhergehenden Chancen und Risiken zwingend erforderlich.<br />

2.1.1. Definition Kriminalität<br />

Zunächst soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie sich der Begriff „Kriminalität“<br />

definieren lässt. Innerhalb der Kriminal- und Sozialwissenschaften wird Kriminalität<br />

übereinstimmend als eine Form devianten – also von Normen abweichenden 1 – Verhaltens<br />

bezeichnet. Verfolgt man diese Grundannahme jedoch tiefergehend, wird erkennbar, dass eben<br />

jene Abgrenzung von kriminellen bzw. devianten Verhaltensweisen nicht eindeutig ist. Der<br />

Sozialpädagoge Dollinger verdeutlicht in seiner Darstellung der „Devianzarten und -felder“ die<br />

verschwommenen Überschneidungsbereiche zwischen verschiedenen Devianzarten (Dollinger<br />

2006, S.13). Darin führt er das Beispiel der weichen Drogen, wie etwa Marihuana an, deren Konsum<br />

unter Jugendlichen nicht einmal mehr als Fehlverhalten angesehen wird. Bei kleineren Verstößen,<br />

wie dem Besitz geringer Mengen Marihuana, rückte in den letzten Jahren sogar der Gesetzgeber<br />

von der Ansicht ab, Sanktionen aussprechen zu müssen. Handelt es sich beim Konsum weicher<br />

Drogen also um Kriminalität, problematische und damit zumindest gesellschaftlich sanktionierte<br />

Devianz oder definiert man ihn gar als normkonform? Natürlich ist dies eine gewagte und eher<br />

hypothetische Fragestellung, aber es wird deutlich, dass eine exakte gemeingültige Zuordnung<br />

nicht zweifelsfrei möglich ist.<br />

Nichtsdestotrotz wird Kriminalität, als „spezielle Form von Devianz“ (Belina 2011b, S.12), im<br />

deutschsprachigen Raum einheitlich definiert. Es handelt sich um solche abweichenden<br />

Handlungen, die rechtstaatlich festgelegte Normen übertreten und bei Missachtung vom Staat<br />

sanktioniert werden können. Auch Dollinger schließt sich dieser Begriffsbestimmung an und trifft<br />

die Aussage, dass deviantes Verhalten dann kriminell ist, wenn Rechtnormen dies festschreiben<br />

(ebenda).<br />

1 Deviant = lat. für (von der Norm) abweichend (Lexikon der Fremdwörter S.78)<br />

1

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