Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...
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116 Fazit und Ausblick<br />
analysieren. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Hoffnung, dass Planer und andere<br />
städtische Akteure durch kontinuierliche Beobachtung des Kriminalitätsniveaus frühzeitig auf<br />
mögliche Entwicklungen reagieren könnten, was ohne die <strong>Plattformen</strong> nicht denkbar wäre (vgl.<br />
Kap.3.1.3.).<br />
Betrachtet man diesbezüglich auch die bis zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren <strong>Plattformen</strong><br />
nutzergenerierter Inhalte (Bsp.: citysourced.com), kann festgehalten werden, dass auch sie<br />
durchaus Nutzen für planerische Prozesse aufweisen können. Allerdings sollten sie in Anbetracht<br />
der dort verzeichneten „Delikte“, bei denen es sich zumeist um minderschwere<br />
Sachbeschädigungen oder um Verschmutzungen handelt, nicht als Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> im<br />
traditionellen Sinne verstanden werden. Vielmehr können Planer und Städte diese Informationen<br />
nutzen, um einerseits auf Räume aufmerksam zu werden, an denen bestimmte Missstände<br />
vorherrschen und um andererseits einen Einblick in die Ansichten und Empfindungen der<br />
Bevölkerung zu gewinnen. Die in den <strong>Plattformen</strong> ermittelten Delikttypen könnten auch in<br />
hierzulande bereits vorhandene Systeme integriert werden, die sich mit den Qualitäten städtischer<br />
Räume beschäftigen. So wäre eine Erweiterung der Plattform Radar: Sensing um konkrete<br />
Deliktmeldungen denkbar. Denn wenn bestimmte negative Bewertungen einzelner Räume mit<br />
konkreten Deliktmeldungen verknüpft werden, wären Einschätzungen darüber möglich, ob<br />
betroffene Räume grundlegende qualitative Mängel aufweisen oder ob es sich um anderweitige<br />
Problemlagen handelt.<br />
Dass die benannten Potenziale aus planerischer Sicht aber nur dann volle Wirkung entfalten<br />
können, wenn der Zugriff auf die Systeme auf Planungsträger und im Themenkomplex arbeitende<br />
städtische Akteure einschränkt wird, wurde schon im vorherigen Kapitel 3.3. ausführlich dargelegt.<br />
Nochmals sei auf die Problemfelder der Fehlinterpretationen, Manipulationsmöglichkeiten,<br />
Kriminalitätsängste und privatwirtschaftlicher bzw. krimineller Nutzungen der <strong>Plattformen</strong><br />
hingewiesen, die umfangreiche negative Konsequenzen befürchten lassen und hierdurch den<br />
Nutzen deutlich einschränken würden. Solange die Systeme also diese Bedenken nicht ausräumen<br />
können, sollte von Seiten der Stadt- und Raumplanung daraufhin gewirkt werden, den Zugriff auf<br />
die Systeme auf städtische Akteure und Entscheidungsträger zu beschränken.<br />
Auch die von Prof. Dr. Bernd Streich formulierte Schlussfolgerung, dass für Planungswissenschaften<br />
hergeleitet werden kann, „dass es erstens Zugriffsmöglichkeiten auf planungsrelevante<br />
Informationen im Sinne einer informationellen Grundversorgung und zweitens eine informationelle<br />
Chancengleichheit unter den Handlungsakteuren der Planung geben muss“, wird hiervon nicht<br />
zwangsläufig beeinträchtigt (Streich 2011, S.115). Denn der erste Aspekt, des freien Zugriffs auf<br />
Planungen tangierende Informationen, kann nach wie vor problemlos im Rahmen der<br />
Planungsprozesse erzielt werden, vielmehr werden durch die Zugangsbeschränkung solche<br />
Informationen vorenthalten, die keine Relevanz besitzen oder fehlerhaft sind. Bezüglich des<br />
zweiten Aspekts, können die <strong>Plattformen</strong> sogar als Werkzeug zur Sicherstellung und Herstellung<br />
der Chancengleichheit zwischen den an Planungen beteiligten Akteuren verstanden werden. Denn<br />
sie alle hätten durch Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> Zugriff auf die gleichen Informationen.<br />
Der in dieser Arbeit behandelte Themenkomplex skizziert allerdings auch die Bedeutung einer noch<br />
viel grundlegenderen Fragestellung, mit der Raum- und Stadtplanung zukünftig konfrontiert<br />
werden. So führen Entwicklung und Verbreitung der Informations- und