Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...
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98 Thesen erhoffter und befürchteter Wirkungen Abbildung 61: Beispiel potenziell angsterzeugender Darstellung (Plattform: oobrien.com) Die zu Beginn des Kapitels benannte These, die Crime- Mapping- Plattformen als geeignet betrachtete, Ängste bei den Nutzern zu schüren, muss also bestätigt werden. Es gilt nun, diese Erkenntnis bei der Überprüfung der zweiten These – Kriminalitätsfurcht hat auf städtische Räume und seine Bewohner negative Auswirkungen und fördert den Anstieg von Kriminalität – zu berücksichtigen. Wie bereits angesprochen, äußert sich Kriminalitätsfurcht zunächst einmal auf persönlicher Ebene, indem Menschen beispielsweise Räume meiden, bei denen sie Angst haben Opfer eines Verbrechens zu werden. Dieser, von der Polizei durchaus erwünschte Effekt, kann aber auch negative Konsequenzen für den betreffenden Raum haben. Wenn Crime- Mapping- Plattformen beispielsweise einen städtischen Freiraum als besonders kriminell kennzeichnen und dadurch größere Teile der Bevölkerung diesen aus Angst meiden, wird der Ort durch die immer geringere Frequentierung noch stärker für kriminelle Übergriffe anfällig (selbsterfüllende Prophezeiung). Der periodische Sicherheitsbericht spricht in diesem Fall von der Schaffung von „no- go- areas“ aufgrund von Kriminalitätsangst, die tatsächlich für kriminelle Aktivitäten interessant werden (BMZ & BMJ 2006, S. 486). Was passiert aber, wenn keine Freiräume, sondern bewohnte Räume als besonders kriminell in den Systemen verzeichnet werden. Hier spricht der Sicherheitsbericht vom Rückzug der Bevölkerung in den eigenen Wohnraum, was zu einer Vernachlässigung des öffentlichen Raums und der Ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe führen würde. Außerdem ist davon auszugehen, dass Räume wachsender Kriminalität mit einem zunehmendem Wegzug der Mittelschicht und junger Familien zu kämpfen haben werden, die ihre Kinder und ihr Eigentum schützen wollen. Außerdem ist auch mit einem Rückgang der Zuzüge zu rechnen. Dass sich hieraus möglichweise ergebende Wirkungsgefüge, welches bis hin zum Verfall des gesamten städtischen Quartiers führen kann, soll aber noch nicht an dieser Stelle durchgespielt werden, da hier eine Vielzahl anderer zu befürchtender Wirkungen einbezogen werden müssen. Dementsprechend erfolgt eine solche hypothetische Darstellung im zusammenfassenden Kapitel 3.3. Außerdem soll abschließend noch auf eine dritte Form von Kriminalitätsfurcht hingewiesen werden, die speziell mit Crime- Mapping- Plattformen einhergeht. Es handelt sich dabei um die Angst von Opfern, erneut Ziel eines Übergriffes zu werden, weil sie mit Hilfe der Plattformen für Täter als potenziell einfaches Ziel ausgemacht werden können (Pattavina 2005a; S.161). Inwiefern
Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung Chancen und Risiken aus Sicht der Raumplanung diese Angst begründet ist oder nicht, spielt im Sinne der Definition der Kriminalitätsfurcht dabei keine Rolle. Die Furcht vor kriminellen Übergriffen, begründet oder unbegründet, beeinflusst die Lebensqualität erheblich (vgl. Kap. 2.1.2.) und wenn sie wie in diesem Fall, schon durch bloße Nichtberücksichtigung auf den Plattformen positiv beeinflusst werden kann, sollte man dem gerecht werden. Allerdings würde man durch die zu erwartende große Menge an Ausnahmeregelungen erheblichen Einfluss auf die Datengrundlage nehmen und diese eventuell sogar so stark verändern, dass man unweigerlich Fehlaussagen der Plattformen hervorrufen würde. Dieser Sachverhalt wird aus etwas anderen Perspektiven nochmals in den Kapiteln 3.2.6. und 3.2.7. behandelt, die sich mit den Aspekten der Datenschutzproblematik und des Nutzens der Plattformen für Kriminelle beschäftigen. Besonders bedenklich sind diese Problemlagen hinsichtlich der Tatsache, dass Crime- Mapping- Plattformen nicht nur Kriminalitätsängste verstärken können, sondern dass durch Fehlinterpretationen oder gar Manipulationen, unbegründete Ängste gegenüber völlig sicheren Räumen entstehen können (vgl. Kap. 3.2.1. und 3.2.2.). Abbildung 62: Kernelemente Kapitel 3.2.4. – Crime- Mapping- Systeme als Quelle für Kriminalitätsfurcht (1) Crime- Mapping- Plattformen sind als Massenmedium dazu geeignet Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung zu schüren, da: a. gewisse Angstreaktionen auch von der Polizei erwünscht sind – Stichwort: Meidung gefährlicher Räume. b. Kriminalitätskarten nachweisbar in Abhängigkeit zur Art der Darstellung Angst erzeugen können. c. das polizeiliche Bestreben unnötige Ängste zu vermeiden, durch die Plattformen unterlaufen wird – Stichworte: Massenmedium, Fehlinterpretationen und Manipulationen. (2) Diese Kriminalitätsfurcht beeinträchtigt die Lebensqualität von Menschen und hat schwerwiegende Auswirkungen auf städtische Räume, wie z.B.: a. Schaffung von „no go areas“ und Kriminalitätssteigerung durch Meidung b. Rückzug und Wegzug der Bevölkerung betroffener Räume und damit einhergehende Konsequenzen 99
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Die zu Beginn des Kapitels benannte These, die Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> als geeignet<br />
betrachtete, Ängste bei den Nutzern zu schüren, muss also bestätigt werden. Es gilt nun, diese<br />
Erkenntnis bei der Überprüfung der zweiten These – Kriminalitätsfurcht hat auf städtische Räume<br />
und seine Bewohner negative Auswirkungen und fördert den Anstieg von Kriminalität – zu<br />
berücksichtigen.<br />
Wie bereits angesprochen, äußert sich Kriminalitätsfurcht zunächst einmal auf persönlicher Ebene,<br />
indem Menschen beispielsweise Räume meiden, bei denen sie Angst haben Opfer eines<br />
Verbrechens zu werden. Dieser, von der Polizei durchaus erwünschte Effekt, kann aber auch<br />
negative Konsequenzen für den betreffenden Raum haben. Wenn Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong><br />
beispielsweise einen städtischen Freiraum als besonders kriminell kennzeichnen und dadurch<br />
größere Teile der Bevölkerung diesen aus Angst meiden, wird der Ort durch die immer geringere<br />
Frequentierung noch stärker für kriminelle Übergriffe anfällig (selbsterfüllende Prophezeiung). Der<br />
periodische Sicherheitsbericht spricht in diesem Fall von der Schaffung von „no- go- areas“<br />
aufgrund von Kriminalitätsangst, die tatsächlich für kriminelle Aktivitäten interessant werden (BMZ<br />
& BMJ 2006, S. 486).<br />
Was passiert aber, wenn keine Freiräume, sondern bewohnte Räume als besonders kriminell in den<br />
Systemen verzeichnet werden. Hier spricht der Sicherheitsbericht vom Rückzug der Bevölkerung in<br />
den eigenen Wohnraum, was zu einer Vernachlässigung des öffentlichen Raums und der<br />
Ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe führen würde. Außerdem ist davon auszugehen, dass Räume<br />
wachsender Kriminalität mit einem zunehmendem Wegzug der Mittelschicht und junger Familien<br />
zu kämpfen haben werden, die ihre Kinder und ihr Eigentum schützen wollen. Außerdem ist auch<br />
mit einem Rückgang der Zuzüge zu rechnen. Dass sich hieraus möglichweise ergebende<br />
Wirkungsgefüge, welches bis hin zum Verfall des gesamten städtischen Quartiers führen kann, soll<br />
aber noch nicht an dieser Stelle durchgespielt werden, da hier eine Vielzahl anderer zu<br />
befürchtender Wirkungen einbezogen werden müssen. Dementsprechend erfolgt eine solche<br />
hypothetische Darstellung im zusammenfassenden Kapitel 3.3.<br />
Außerdem soll abschließend noch auf eine dritte Form von Kriminalitätsfurcht hingewiesen<br />
werden, die speziell mit Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> einhergeht. Es handelt sich dabei um die<br />
Angst von Opfern, erneut Ziel eines Übergriffes zu werden, weil sie mit Hilfe der <strong>Plattformen</strong> für<br />
Täter als potenziell einfaches Ziel ausgemacht werden können (Pattavina 2005a; S.161). Inwiefern