Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...
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90 Thesen erhoffter und befürchteter Wirkungen<br />
Ein zweites etwas schwerwiegenderes Problem soll am Beispiel der Immobilienwirtschaft dargelegt<br />
werden. So stelle man sich eine Immobilienfirma vor, deren Ziel es ist, Gebäude in einem<br />
bestimmten städtischen Raum zu erwerben um dort ein Großprojekt durchzuführen. Da ihr die<br />
Bodenpreise allerdings zu hoch erscheinen, heuert sie Sprayer an, die an verschiedenen Gebäuden<br />
im Gebiet Graffitis hinterlassen. Hierbei können sowohl ausschließlich eigene Gebäude, als auch<br />
fremde Gebäude betroffen sein. Der Unterschied zwischen beiden Formen bestünde darin, dass<br />
das beschädigen fremder Gebäude nicht nur direkt ihren Wert schmälern, sondern auch eine<br />
Straftat darstellen würde. Auch durch den erstgenannten legalen Weg könnte man das Ziel der<br />
Minderung des Preisniveaus im gesamten Gebiet erreichen, wenn man die Verschmutzungen nur<br />
möglichst wirksam öffentlich kundtut. Genau diese Aufgabe übernimmt dann die Crime- Mapping-<br />
Plattform für die Immobilienfirma. Sobald sich in Hausbesitzer- und Hauskäuferkreisen<br />
herumgesprochen hat, dass das Gebiet sehr stark von Sprayern frequentiert wird, werden nicht nur<br />
Nachfrage sondern auch Preise sinken.<br />
Bezieht man das zweite Beispiel darüber hinaus noch auf nutzergenerierte <strong>Plattformen</strong>, ist die<br />
Immobilienfirma nicht einmal dazu gezwungen tatsächlich Graffitis anbringen zu lassen. Vielmehr<br />
würden Fotos von solchen reichen, die dann auf eine entsprechende Plattform hochgeladen<br />
werden könnten. Informiert sich ein potenzieller Hauskäufer nun auf einem solchen Portal über die<br />
Gegend, wird er wahrscheinlich durch eine hohe Zahl von Schmierereien von einem Kauf im<br />
betreffenden Gebiet absehen.<br />
In beiden Fällen gilt anzumerken, dass Unternehmen die Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> nicht nur<br />
durch Manipulationen für ihre Zwecke nutzen können, sondern diese auch allgemein heranziehen<br />
können, um gewisse Informationen wie zum Beispiel über potenzielle Kunden zu erhalten.<br />
Diesbezüglich werden im folgenden Kapitel 3.2.3. eingehende Untersuchungen vorgenommen.<br />
Es wird deutlich, dass vor allem privatwirtschaftliche Interessen dazu geeignet erscheinen<br />
Manipulationen am Datenmaterial vorzunehmen. Die künstliche Erhöhung der Deliktzahlen muss<br />
dabei wie dargelegt, nicht einmal mit der Ausübung von Delikten einhergehen, sondern kann auch<br />
durch erhöhtes Anzeigeverhalten dieser oder die Beschädigung des eigenen Besitzes erzielt<br />
werden. Unabhängig vom Vorgehen, können auf Grundlage der manipulierten Daten fehlerhafte<br />
Darstellungen erzeugt werden, die dem Nutzer letztendlich ein falsches Abbild der Kriminalität<br />
vermitteln.<br />
Darüber hinaus können Fehlinterpretationen auch durch Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> selbst (2)<br />
gefördert werden. Diesbezüglich ist eine Vielzahl sehr gegensätzlicher Beispiele denkbar. So würde<br />
eine Stadt, mit einer von ihr betriebenen Plattform, sicherlich auf eine Darstellungsweise<br />
zurückgreifen, die sie weniger kriminell erscheinen lässt, um für interessierte Gewerbetreibende<br />
und Bewohner möglichst sicher und somit attraktiv zu wirken. Auf der anderen Seite ist von einer<br />
Plattform, die von einem Medienunternehmen betrieben wird, nicht zu erwarten, dass sie Delikte<br />
verharmlost. Vielmehr nennt auch der periodische Sicherheitsbericht die mediale Berichterstattung<br />
krimineller Sachverhalte dramatisierend (BMJ & BMZ 2006, S.60-61). Es wird deutlich, dass<br />
hinsichtlich der Manipulation durch <strong>Plattformen</strong>, die jeweiligen Betreiber und ihre Zielsetzungen<br />
von entscheidender Bedeutung sind.<br />
Aber auch von der Polizei betriebene Systeme können Darstellungen enthalten, die die<br />
Wahrnehmung der Nutzer in ganz bestimmte Richtungen lenken sollen. Diesbezüglich sei auf die in