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Plattformen digitaler Kriminalitätsverortung - cpe - Universität ...

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90 Thesen erhoffter und befürchteter Wirkungen<br />

Ein zweites etwas schwerwiegenderes Problem soll am Beispiel der Immobilienwirtschaft dargelegt<br />

werden. So stelle man sich eine Immobilienfirma vor, deren Ziel es ist, Gebäude in einem<br />

bestimmten städtischen Raum zu erwerben um dort ein Großprojekt durchzuführen. Da ihr die<br />

Bodenpreise allerdings zu hoch erscheinen, heuert sie Sprayer an, die an verschiedenen Gebäuden<br />

im Gebiet Graffitis hinterlassen. Hierbei können sowohl ausschließlich eigene Gebäude, als auch<br />

fremde Gebäude betroffen sein. Der Unterschied zwischen beiden Formen bestünde darin, dass<br />

das beschädigen fremder Gebäude nicht nur direkt ihren Wert schmälern, sondern auch eine<br />

Straftat darstellen würde. Auch durch den erstgenannten legalen Weg könnte man das Ziel der<br />

Minderung des Preisniveaus im gesamten Gebiet erreichen, wenn man die Verschmutzungen nur<br />

möglichst wirksam öffentlich kundtut. Genau diese Aufgabe übernimmt dann die Crime- Mapping-<br />

Plattform für die Immobilienfirma. Sobald sich in Hausbesitzer- und Hauskäuferkreisen<br />

herumgesprochen hat, dass das Gebiet sehr stark von Sprayern frequentiert wird, werden nicht nur<br />

Nachfrage sondern auch Preise sinken.<br />

Bezieht man das zweite Beispiel darüber hinaus noch auf nutzergenerierte <strong>Plattformen</strong>, ist die<br />

Immobilienfirma nicht einmal dazu gezwungen tatsächlich Graffitis anbringen zu lassen. Vielmehr<br />

würden Fotos von solchen reichen, die dann auf eine entsprechende Plattform hochgeladen<br />

werden könnten. Informiert sich ein potenzieller Hauskäufer nun auf einem solchen Portal über die<br />

Gegend, wird er wahrscheinlich durch eine hohe Zahl von Schmierereien von einem Kauf im<br />

betreffenden Gebiet absehen.<br />

In beiden Fällen gilt anzumerken, dass Unternehmen die Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> nicht nur<br />

durch Manipulationen für ihre Zwecke nutzen können, sondern diese auch allgemein heranziehen<br />

können, um gewisse Informationen wie zum Beispiel über potenzielle Kunden zu erhalten.<br />

Diesbezüglich werden im folgenden Kapitel 3.2.3. eingehende Untersuchungen vorgenommen.<br />

Es wird deutlich, dass vor allem privatwirtschaftliche Interessen dazu geeignet erscheinen<br />

Manipulationen am Datenmaterial vorzunehmen. Die künstliche Erhöhung der Deliktzahlen muss<br />

dabei wie dargelegt, nicht einmal mit der Ausübung von Delikten einhergehen, sondern kann auch<br />

durch erhöhtes Anzeigeverhalten dieser oder die Beschädigung des eigenen Besitzes erzielt<br />

werden. Unabhängig vom Vorgehen, können auf Grundlage der manipulierten Daten fehlerhafte<br />

Darstellungen erzeugt werden, die dem Nutzer letztendlich ein falsches Abbild der Kriminalität<br />

vermitteln.<br />

Darüber hinaus können Fehlinterpretationen auch durch Crime- Mapping- <strong>Plattformen</strong> selbst (2)<br />

gefördert werden. Diesbezüglich ist eine Vielzahl sehr gegensätzlicher Beispiele denkbar. So würde<br />

eine Stadt, mit einer von ihr betriebenen Plattform, sicherlich auf eine Darstellungsweise<br />

zurückgreifen, die sie weniger kriminell erscheinen lässt, um für interessierte Gewerbetreibende<br />

und Bewohner möglichst sicher und somit attraktiv zu wirken. Auf der anderen Seite ist von einer<br />

Plattform, die von einem Medienunternehmen betrieben wird, nicht zu erwarten, dass sie Delikte<br />

verharmlost. Vielmehr nennt auch der periodische Sicherheitsbericht die mediale Berichterstattung<br />

krimineller Sachverhalte dramatisierend (BMJ & BMZ 2006, S.60-61). Es wird deutlich, dass<br />

hinsichtlich der Manipulation durch <strong>Plattformen</strong>, die jeweiligen Betreiber und ihre Zielsetzungen<br />

von entscheidender Bedeutung sind.<br />

Aber auch von der Polizei betriebene Systeme können Darstellungen enthalten, die die<br />

Wahrnehmung der Nutzer in ganz bestimmte Richtungen lenken sollen. Diesbezüglich sei auf die in

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