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Elterngeld - CSU Neumarkt

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Im Brennpunkt: <strong>Elterngeld</strong><br />

<strong>Elterngeld</strong> - mehr Unterstützung für Familien<br />

Der Autor,<br />

Alois Karl (55), ist<br />

Bundestagsabgeordneter<br />

und<br />

Mitglied im<br />

Innenausschuss<br />

des Deutschen Bundestages.<br />

Familie ist Zukunft und nimmt daher in<br />

meiner politischen Arbeit einen hohen<br />

Stellenwert ein. Mit dem <strong>Elterngeld</strong> hat<br />

die Union ein Instrument geschaffen,<br />

das den Familien die Entscheidung für<br />

Kinder erleichtern soll. Dabei haben wir<br />

uns in einem intensiven Abstimmungsprozess<br />

bemüht, diese Leistungen, die<br />

aus Ihren Steuermitteln gespeist werden,<br />

möglichst zielgenau für Familien<br />

auszugestalten.<br />

<strong>Elterngeld</strong>: Ab 1 Januar 2007<br />

Ab 1. Januar 2007 wird es in Deutschland<br />

mit dem <strong>Elterngeld</strong> eine neue finanzielle<br />

Unterstützung für Familien geben.<br />

Das <strong>Elterngeld</strong> schafft einen Schonraum<br />

für Eltern, sich Zeit für Kinder zu nehmen,<br />

ohne deshalb einen finanziellen<br />

Einbruch verkraften zu müssen. Das<br />

<strong>Elterngeld</strong> ist eine Maßnahme, die es<br />

Eltern gemeinsam mit dem Ausbau<br />

der Kinderbetreuung, der verbesserten<br />

steuerlichen Absetzbarkeit der<br />

Kinderbetreuungskosten und mehr<br />

Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben<br />

erleichtern soll, Kinderwünsche zu verwirklichen.<br />

Sichere Finanzen für Familien<br />

Die meisten Familien brauchen und<br />

wollen heutzutage dauerhaft zwei<br />

Einkommen für eine stabile Finanzierung<br />

ihres Familienlebens und für die<br />

wirtschaftliche Selbständigkeit beider<br />

Partner. Mit Einführung eines <strong>Elterngeld</strong>es<br />

wird der „Achterbahneffekt des<br />

Familieneinkommens“ abgemildert. Das<br />

<strong>Elterngeld</strong> ist als Ersatzleistung für das<br />

wegfallende Erwerbseinkommen des<br />

betreuenden Elternteils konzipiert. Es<br />

wird die wirtschaftliche Grundlage der<br />

Familie erhalten, wenn im ersten Jahr<br />

nach der Geburt die Eltern ihr Kind<br />

selbst betreuen wollen. Die Orientierung<br />

der Leistung am Einkommen und ihre<br />

Begrenzung auf ein Jahr sollen auch<br />

Anreize zur Rückkehr ins Erwerbsleben<br />

sein und dazu beitragen, dass Mütter<br />

und Väter ihre Existenz auf Dauer selbständig<br />

und unabhängig von staatlichen<br />

Fürsorgeleistungen sichern können.<br />

MdB Alois Karl stellt künftige Regelung vor<br />

Mehr Freiheit für Familien<br />

Das <strong>Elterngeld</strong> will die Freiheit der Familie<br />

vergrößern, ihr selbst gewähltes<br />

Lebensmodell zu leben. Dafür steht<br />

auch ein Mindestelterngeld in Höhe<br />

von 300 Euro für alle Familien im ersten<br />

Lebensjahr des Kindes unabhängig von<br />

Einkommensverlust, Einkommenserzielung<br />

und Einkommensverteilung.<br />

Das Gesetz wird ausdrücklich keine<br />

Aufgabenverteilung in den Familien<br />

festlegen, aber es will einen Beitrag<br />

für die Gleichstellung der Geschlechter<br />

leisten und zugleich Erziehung als<br />

ein gemeinsames Anliegen der Eltern<br />

aufwerten.<br />

Die Partnermonate: 12+2<br />

<strong>Elterngeld</strong> als Einkommensersatz oder<br />

Mindestbetrag wird grundsätzlich für<br />

eine Kernzeit der ersten 12 Lebensmonate<br />

des Kindes bezogen. Eltern<br />

können grundsätzlich frei wählen, wer<br />

von beiden wann sein <strong>Elterngeld</strong> in Anspruch<br />

nimmt. Ein Elternteil kann dabei<br />

höchstens für 12 Monate <strong>Elterngeld</strong> bekommen,<br />

zwei Monate stehen dem anderen<br />

Partner zu. Sie werden als Bonus<br />

gewährt, wenn er seine Erwerbstätigkeit<br />

einschränkt oder aufgibt zugunsten der<br />

Kindererziehung. Im Zusammenhang<br />

mit der Ausgestaltung des <strong>Elterngeld</strong>es<br />

als individuelle Einkommensersatzleistung<br />

ergibt sich so die realistische Möglichkeit,<br />

auch zeitweilig auf das höhere<br />

Einkommen zu verzichten.<br />

Alleinerziehende: 14 Monate<br />

Tatsächlich Alleinerziehende, die die<br />

Einkommensersatzleistung beziehen,<br />

erhalten diese Leistung für die vollen 14<br />

Monate. Das gilt auch für Elternteile mit<br />

Einkommensersatzleistung, für deren<br />

Partner die Übernahme der Elternzeit<br />

unmöglich ist (z.B. schwere Erkrankung)<br />

oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls<br />

dagegen spricht.<br />

Erhöhtes <strong>Elterngeld</strong><br />

für kleine Einkommen<br />

Für Geringverdiener erhöht sich das<br />

<strong>Elterngeld</strong>: Ist das Nettoeinkommen<br />

vor der Geburt geringer als 1000 Euro<br />

monatlich, wächst der Einkommensersatz<br />

für den wegfallenden Einkommensteil<br />

auf bis zu 100 Prozent. Für je<br />

zwanzig Euro, um die das maßgebliche<br />

Einkommen den Betrag von 1 000 Euro<br />

unterschreitet, erhöht sich deshalb der<br />

anzuwendende Prozentsatz um ein<br />

Prozent.<br />

<strong>Elterngeld</strong> für Teilzeiteinkommen<br />

Bei Teilzeittätigkeit erhält die Betreuungsperson<br />

67% des entfallenden Teileinkommens.<br />

Erwerbsarbeit lohnt sich<br />

und ist jeder Sozialleistung vorzuziehen.<br />

Das <strong>Elterngeld</strong> honoriert die Ausübung<br />

gering bezahlter Teilzeit- oder Kurzzeitbeschäftigungen,<br />

unterstützt gezielt<br />

Geringverdienende und unterstreicht<br />

damit das Abstandsgebot zum reinen<br />

Sozialtransfer.<br />

Der Geschwisterbonus<br />

Bei der Geburt eines weiteren Kindes<br />

innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich<br />

zum neuen <strong>Elterngeld</strong> die Hälfte<br />

der Differenz zum ersten <strong>Elterngeld</strong><br />

als Geschwisterbonus gezahlt. Dieser<br />

besondere Ausgleich wird geschaffen,<br />

weil die Erwerbstätigkeit häufig nur in<br />

kleinen Schritten wieder aufgenommen<br />

wird. Wenn Erwerbstätigkeit gar nicht<br />

aufgenommen wurde, wird der Differenzausgleich<br />

mit dem Mindestbetrag<br />

für das zweite Kind gebildet. Geschwisterkinder<br />

in kurzer Folge sollen nicht<br />

zu größeren Schlechterstellungen<br />

führen.<br />

Anrechnungsfreiheit<br />

bei Sozialleistungen<br />

Beim Bezug von ALG II, Sozialhilfe,<br />

Wohngeld und Kinderzuschlag ist das<br />

<strong>Elterngeld</strong> bis 300 Euro als Einkommen<br />

anrechnungsfrei. Es wird zusätzlich zu<br />

den anderen Leistungen gezahlt. Partner<br />

aus ALG II-Haushalten, die in den<br />

Partnermonaten ihre Erwerbstätigkeit<br />

einschränken, erhalten die Ersatzleistung<br />

in Höhe des Mindestbetrages<br />

anrechnungsfrei.<br />

Berücksichtigung von Mutterschaftsgeld<br />

und Arbeitgeberzuschuss<br />

Beim Mutterschaftsgeld und dem<br />

Arbeitgeberzuschuss wird sich nichts<br />

ändern. Mutterschaftsleistungen oder<br />

dem <strong>Elterngeld</strong> vergleichbare Leistungen<br />

werden auf das <strong>Elterngeld</strong> angerechnet.<br />

Dies entspricht der bisherigen<br />

Regelung für das Mutterschaftsgeld<br />

und das Erziehungsgeld.<br />

Ein Budget - volle Flexibilität<br />

Eltern können auch gleichzeitig <strong>Elterngeld</strong><br />

beziehen; dann verkürzt sich der<br />

Bezugszeitraum um die entsprechende<br />

Anzahl der Monate. Der Bezugszeitraum<br />

des <strong>Elterngeld</strong>es kann - bei gleichem<br />

Gesamtbudget - auch verdoppelt werden;<br />

dann werden halbe Monatsbeträge<br />

gezahlt.<br />

4 Die Raute 2/06<br />

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