Elterngeld - CSU Neumarkt
Elterngeld - CSU Neumarkt
Elterngeld - CSU Neumarkt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Im Brennpunkt: <strong>Elterngeld</strong><br />
<strong>Elterngeld</strong> - mehr Unterstützung für Familien<br />
Der Autor,<br />
Alois Karl (55), ist<br />
Bundestagsabgeordneter<br />
und<br />
Mitglied im<br />
Innenausschuss<br />
des Deutschen Bundestages.<br />
Familie ist Zukunft und nimmt daher in<br />
meiner politischen Arbeit einen hohen<br />
Stellenwert ein. Mit dem <strong>Elterngeld</strong> hat<br />
die Union ein Instrument geschaffen,<br />
das den Familien die Entscheidung für<br />
Kinder erleichtern soll. Dabei haben wir<br />
uns in einem intensiven Abstimmungsprozess<br />
bemüht, diese Leistungen, die<br />
aus Ihren Steuermitteln gespeist werden,<br />
möglichst zielgenau für Familien<br />
auszugestalten.<br />
<strong>Elterngeld</strong>: Ab 1 Januar 2007<br />
Ab 1. Januar 2007 wird es in Deutschland<br />
mit dem <strong>Elterngeld</strong> eine neue finanzielle<br />
Unterstützung für Familien geben.<br />
Das <strong>Elterngeld</strong> schafft einen Schonraum<br />
für Eltern, sich Zeit für Kinder zu nehmen,<br />
ohne deshalb einen finanziellen<br />
Einbruch verkraften zu müssen. Das<br />
<strong>Elterngeld</strong> ist eine Maßnahme, die es<br />
Eltern gemeinsam mit dem Ausbau<br />
der Kinderbetreuung, der verbesserten<br />
steuerlichen Absetzbarkeit der<br />
Kinderbetreuungskosten und mehr<br />
Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben<br />
erleichtern soll, Kinderwünsche zu verwirklichen.<br />
Sichere Finanzen für Familien<br />
Die meisten Familien brauchen und<br />
wollen heutzutage dauerhaft zwei<br />
Einkommen für eine stabile Finanzierung<br />
ihres Familienlebens und für die<br />
wirtschaftliche Selbständigkeit beider<br />
Partner. Mit Einführung eines <strong>Elterngeld</strong>es<br />
wird der „Achterbahneffekt des<br />
Familieneinkommens“ abgemildert. Das<br />
<strong>Elterngeld</strong> ist als Ersatzleistung für das<br />
wegfallende Erwerbseinkommen des<br />
betreuenden Elternteils konzipiert. Es<br />
wird die wirtschaftliche Grundlage der<br />
Familie erhalten, wenn im ersten Jahr<br />
nach der Geburt die Eltern ihr Kind<br />
selbst betreuen wollen. Die Orientierung<br />
der Leistung am Einkommen und ihre<br />
Begrenzung auf ein Jahr sollen auch<br />
Anreize zur Rückkehr ins Erwerbsleben<br />
sein und dazu beitragen, dass Mütter<br />
und Väter ihre Existenz auf Dauer selbständig<br />
und unabhängig von staatlichen<br />
Fürsorgeleistungen sichern können.<br />
MdB Alois Karl stellt künftige Regelung vor<br />
Mehr Freiheit für Familien<br />
Das <strong>Elterngeld</strong> will die Freiheit der Familie<br />
vergrößern, ihr selbst gewähltes<br />
Lebensmodell zu leben. Dafür steht<br />
auch ein Mindestelterngeld in Höhe<br />
von 300 Euro für alle Familien im ersten<br />
Lebensjahr des Kindes unabhängig von<br />
Einkommensverlust, Einkommenserzielung<br />
und Einkommensverteilung.<br />
Das Gesetz wird ausdrücklich keine<br />
Aufgabenverteilung in den Familien<br />
festlegen, aber es will einen Beitrag<br />
für die Gleichstellung der Geschlechter<br />
leisten und zugleich Erziehung als<br />
ein gemeinsames Anliegen der Eltern<br />
aufwerten.<br />
Die Partnermonate: 12+2<br />
<strong>Elterngeld</strong> als Einkommensersatz oder<br />
Mindestbetrag wird grundsätzlich für<br />
eine Kernzeit der ersten 12 Lebensmonate<br />
des Kindes bezogen. Eltern<br />
können grundsätzlich frei wählen, wer<br />
von beiden wann sein <strong>Elterngeld</strong> in Anspruch<br />
nimmt. Ein Elternteil kann dabei<br />
höchstens für 12 Monate <strong>Elterngeld</strong> bekommen,<br />
zwei Monate stehen dem anderen<br />
Partner zu. Sie werden als Bonus<br />
gewährt, wenn er seine Erwerbstätigkeit<br />
einschränkt oder aufgibt zugunsten der<br />
Kindererziehung. Im Zusammenhang<br />
mit der Ausgestaltung des <strong>Elterngeld</strong>es<br />
als individuelle Einkommensersatzleistung<br />
ergibt sich so die realistische Möglichkeit,<br />
auch zeitweilig auf das höhere<br />
Einkommen zu verzichten.<br />
Alleinerziehende: 14 Monate<br />
Tatsächlich Alleinerziehende, die die<br />
Einkommensersatzleistung beziehen,<br />
erhalten diese Leistung für die vollen 14<br />
Monate. Das gilt auch für Elternteile mit<br />
Einkommensersatzleistung, für deren<br />
Partner die Übernahme der Elternzeit<br />
unmöglich ist (z.B. schwere Erkrankung)<br />
oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls<br />
dagegen spricht.<br />
Erhöhtes <strong>Elterngeld</strong><br />
für kleine Einkommen<br />
Für Geringverdiener erhöht sich das<br />
<strong>Elterngeld</strong>: Ist das Nettoeinkommen<br />
vor der Geburt geringer als 1000 Euro<br />
monatlich, wächst der Einkommensersatz<br />
für den wegfallenden Einkommensteil<br />
auf bis zu 100 Prozent. Für je<br />
zwanzig Euro, um die das maßgebliche<br />
Einkommen den Betrag von 1 000 Euro<br />
unterschreitet, erhöht sich deshalb der<br />
anzuwendende Prozentsatz um ein<br />
Prozent.<br />
<strong>Elterngeld</strong> für Teilzeiteinkommen<br />
Bei Teilzeittätigkeit erhält die Betreuungsperson<br />
67% des entfallenden Teileinkommens.<br />
Erwerbsarbeit lohnt sich<br />
und ist jeder Sozialleistung vorzuziehen.<br />
Das <strong>Elterngeld</strong> honoriert die Ausübung<br />
gering bezahlter Teilzeit- oder Kurzzeitbeschäftigungen,<br />
unterstützt gezielt<br />
Geringverdienende und unterstreicht<br />
damit das Abstandsgebot zum reinen<br />
Sozialtransfer.<br />
Der Geschwisterbonus<br />
Bei der Geburt eines weiteren Kindes<br />
innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich<br />
zum neuen <strong>Elterngeld</strong> die Hälfte<br />
der Differenz zum ersten <strong>Elterngeld</strong><br />
als Geschwisterbonus gezahlt. Dieser<br />
besondere Ausgleich wird geschaffen,<br />
weil die Erwerbstätigkeit häufig nur in<br />
kleinen Schritten wieder aufgenommen<br />
wird. Wenn Erwerbstätigkeit gar nicht<br />
aufgenommen wurde, wird der Differenzausgleich<br />
mit dem Mindestbetrag<br />
für das zweite Kind gebildet. Geschwisterkinder<br />
in kurzer Folge sollen nicht<br />
zu größeren Schlechterstellungen<br />
führen.<br />
Anrechnungsfreiheit<br />
bei Sozialleistungen<br />
Beim Bezug von ALG II, Sozialhilfe,<br />
Wohngeld und Kinderzuschlag ist das<br />
<strong>Elterngeld</strong> bis 300 Euro als Einkommen<br />
anrechnungsfrei. Es wird zusätzlich zu<br />
den anderen Leistungen gezahlt. Partner<br />
aus ALG II-Haushalten, die in den<br />
Partnermonaten ihre Erwerbstätigkeit<br />
einschränken, erhalten die Ersatzleistung<br />
in Höhe des Mindestbetrages<br />
anrechnungsfrei.<br />
Berücksichtigung von Mutterschaftsgeld<br />
und Arbeitgeberzuschuss<br />
Beim Mutterschaftsgeld und dem<br />
Arbeitgeberzuschuss wird sich nichts<br />
ändern. Mutterschaftsleistungen oder<br />
dem <strong>Elterngeld</strong> vergleichbare Leistungen<br />
werden auf das <strong>Elterngeld</strong> angerechnet.<br />
Dies entspricht der bisherigen<br />
Regelung für das Mutterschaftsgeld<br />
und das Erziehungsgeld.<br />
Ein Budget - volle Flexibilität<br />
Eltern können auch gleichzeitig <strong>Elterngeld</strong><br />
beziehen; dann verkürzt sich der<br />
Bezugszeitraum um die entsprechende<br />
Anzahl der Monate. Der Bezugszeitraum<br />
des <strong>Elterngeld</strong>es kann - bei gleichem<br />
Gesamtbudget - auch verdoppelt werden;<br />
dann werden halbe Monatsbeträge<br />
gezahlt.<br />
4 Die Raute 2/06<br />
200631-redux.indd 4 21.07.2006 18:2