Download der Satzung der Christlich-Sozialen ... - CSU Neumarkt
Download der Satzung der Christlich-Sozialen ... - CSU Neumarkt
Download der Satzung der Christlich-Sozialen ... - CSU Neumarkt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1. ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner<br />
Beitragsleistung mehr als sechs Monate im Rückstand ist, und<br />
2. innerhalb weiterer zwei Monate kein gegenteiliger Beschluss des Ortsvorstands gefasst wird.<br />
(2) 1 Die Frist nach Absatz 1 Nr. 2 beginnt mit <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> zweiten Mahnung zur Post, jedoch nicht<br />
vor dem Zeitpunkt, an dem <strong>der</strong> Vorsitzende des für das Mitglied zuständigen Verbands hiervon in<br />
Kenntnis gesetzt wurde. 2 Der Vorsitzende hat sicher zu stellen, dass eine Behandlung <strong>der</strong><br />
Angelegenheit im zuständigen Vorstand vor Ablauf <strong>der</strong> Zwei-Monats-Frist erfolgen kann.<br />
3. Abschnitt<br />
Verbände und Organe<br />
3.1 Glie<strong>der</strong>ung<br />
§ 10 Gebietsverbände<br />
Die <strong>CSU</strong> glie<strong>der</strong>t sich in folgende Gebietsverbände:<br />
1. Ortsverbände,<br />
2. Kreisverbände,<br />
3. Bezirksverbände.<br />
3.2 Gebietsverbände<br />
3.2.1 Ortsverbände<br />
§ 11 Gebiet, Organe und Bildung <strong>der</strong> Ortsverbände<br />
(1) 1 Der Ortsverband besteht in <strong>der</strong> Regel aus den in einer Gemeinde, in einem Gemeindeteil o<strong>der</strong> in<br />
einem Stadtteil wohnenden Mitglie<strong>der</strong>n. 2 Die Einteilung <strong>der</strong> Ortsverbände trifft <strong>der</strong> Kreisvorstand im<br />
Einvernehmen mit den Vorständen <strong>der</strong> betroffenen Verbände; er kann aus organisatorischen Gründen<br />
kleinere Ortsverbände zusammenschließen. 3 Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden,<br />
entscheidet <strong>der</strong> Bezirksvorstand.<br />
(2) Organe des Ortsverbands sind:<br />
1. die Ortshauptversammlung,<br />
2. <strong>der</strong> Ortsvorstand.<br />
(3) 1 Zur Bildung eines Ortsverbands sind mindestens sieben Mitglie<strong>der</strong> notwendig. 2 Die Neugründung<br />
eines Ortsverbands bedarf <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung des Kreisvorstands. 3 Einzelmitglie<strong>der</strong> werden<br />
vom Kreisvorstand dem nächstliegenden Ortsverband zugewiesen.<br />
(4) Soweit keine Ortsverbände bestehen, übernimmt <strong>der</strong> Kreisverband mit seinen Organen die<br />
Aufgaben des Ortsverbands.<br />
§ 12 Ortshauptversammlung<br />
(1) Die Ortshauptversammlung besteht aus allen Mitglie<strong>der</strong>n des Ortsverbands.