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Download der Satzung der Christlich-Sozialen ... - CSU Neumarkt

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1. ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner<br />

Beitragsleistung mehr als sechs Monate im Rückstand ist, und<br />

2. innerhalb weiterer zwei Monate kein gegenteiliger Beschluss des Ortsvorstands gefasst wird.<br />

(2) 1 Die Frist nach Absatz 1 Nr. 2 beginnt mit <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> zweiten Mahnung zur Post, jedoch nicht<br />

vor dem Zeitpunkt, an dem <strong>der</strong> Vorsitzende des für das Mitglied zuständigen Verbands hiervon in<br />

Kenntnis gesetzt wurde. 2 Der Vorsitzende hat sicher zu stellen, dass eine Behandlung <strong>der</strong><br />

Angelegenheit im zuständigen Vorstand vor Ablauf <strong>der</strong> Zwei-Monats-Frist erfolgen kann.<br />

3. Abschnitt<br />

Verbände und Organe<br />

3.1 Glie<strong>der</strong>ung<br />

§ 10 Gebietsverbände<br />

Die <strong>CSU</strong> glie<strong>der</strong>t sich in folgende Gebietsverbände:<br />

1. Ortsverbände,<br />

2. Kreisverbände,<br />

3. Bezirksverbände.<br />

3.2 Gebietsverbände<br />

3.2.1 Ortsverbände<br />

§ 11 Gebiet, Organe und Bildung <strong>der</strong> Ortsverbände<br />

(1) 1 Der Ortsverband besteht in <strong>der</strong> Regel aus den in einer Gemeinde, in einem Gemeindeteil o<strong>der</strong> in<br />

einem Stadtteil wohnenden Mitglie<strong>der</strong>n. 2 Die Einteilung <strong>der</strong> Ortsverbände trifft <strong>der</strong> Kreisvorstand im<br />

Einvernehmen mit den Vorständen <strong>der</strong> betroffenen Verbände; er kann aus organisatorischen Gründen<br />

kleinere Ortsverbände zusammenschließen. 3 Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden,<br />

entscheidet <strong>der</strong> Bezirksvorstand.<br />

(2) Organe des Ortsverbands sind:<br />

1. die Ortshauptversammlung,<br />

2. <strong>der</strong> Ortsvorstand.<br />

(3) 1 Zur Bildung eines Ortsverbands sind mindestens sieben Mitglie<strong>der</strong> notwendig. 2 Die Neugründung<br />

eines Ortsverbands bedarf <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung des Kreisvorstands. 3 Einzelmitglie<strong>der</strong> werden<br />

vom Kreisvorstand dem nächstliegenden Ortsverband zugewiesen.<br />

(4) Soweit keine Ortsverbände bestehen, übernimmt <strong>der</strong> Kreisverband mit seinen Organen die<br />

Aufgaben des Ortsverbands.<br />

§ 12 Ortshauptversammlung<br />

(1) Die Ortshauptversammlung besteht aus allen Mitglie<strong>der</strong>n des Ortsverbands.

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