Albert Deß: Am 7. Juni für Bayern wählen! - CSU Neumarkt
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BundeSpolitik: Kurzarbeitergeld<br />
Kurzarbeitergeld: Sicherheitsanker <strong>für</strong> Arbeitnehmer weiter gestärkt!<br />
MdB Alois Karl erläutert im Raute-Interview die wichtigsten Punkte<br />
Die weltweite Finanzkrise schlägt mittlerweile<br />
auch auf die Unternehmen in<br />
Deutschland und im Landkreis <strong>Neumarkt</strong><br />
durch. Die Prognosen zu den<br />
Arbeitslosenzahlen zeigen, dass wir<br />
vor schwierigen Zeiten stehen. Schon<br />
heute verzeichnen viele Unternehmen<br />
dramatische Auftragseinbrüche und<br />
überlegen, wie sie das wirtschaftliche<br />
Überleben des Betriebes sichern können.<br />
Dabei stellt sich auch die Frage, ob<br />
sie Entlassungen vornehmen müssen<br />
oder wie sie sonst reagieren können,<br />
wenn das Auftragspolster zusammengeschmolzen<br />
ist. Eine mögliche Option<br />
ist die Kurzarbeit. Wir sprachen mit<br />
dem Bundestagsabgeordneten Alois<br />
Karl über das Kurzarbeitergeld.<br />
Können Sie uns die wichtigsten Punkte<br />
zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld<br />
nennen?<br />
Seit dem 1. Januar 2009 haben wir die<br />
maximale Bezugsdauer von 6 auf 18<br />
Monate verlängert. Das Kurzarbeitergeld<br />
beträgt 60 Prozent des ausgefallenen<br />
Nettoarbeitsentgelts. Lebt ein<br />
Kind mit im Haushalt, erhöht sich der<br />
Satz auf 67 Prozent. Voraussetzung <strong>für</strong><br />
Kurzarbeit ist, dass der Arbeitsausfall<br />
unvermeidbar und vorübergehender<br />
Natur ist. Zudem muss der Betrieb alles<br />
getan haben, den Arbeitsausfall<br />
anderweitig auszugleichen, z.B. über<br />
Gewährung von Erholungsurlaub oder<br />
Abbau ungeschützter Guthaben auf<br />
Arbeitszeitkonten.<br />
Wie funktioniert das Kurzarbeitergeld?<br />
Der Betrieb zeigt den Arbeitsausfall<br />
schriftlich bei der Bundesagentur <strong>für</strong><br />
Arbeit an. Diese prüft den Antrag und<br />
teilt unverzüglich mit, ob alle Voraussetzungen<br />
vorliegen. Zwischenzeitlich<br />
zahlt der Betrieb das Kurzarbeitergeld<br />
an die Arbeitnehmer aus. Danach kann<br />
der Betrieb bei der Arbeitsagentur sich<br />
den Anteil des Kurzarbeitergeldes, der<br />
von der Agentur zu tragen ist, auf Antrag<br />
erstatten lassen.<br />
Was ist das Ziel der Maßnahmen?<br />
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung<br />
und Stabilität in Deutschland<br />
reagieren wir auf die aktuelle<br />
Wirtschaftskrise. Das Gesetz ist rückwirkend<br />
zum 1. Februar 2009 in Kraft<br />
getreten. Darin sind Änderungen und<br />
Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld<br />
enthalten. Ziel dieser Maßnahmen<br />
ist es, dass Unternehmen auch in<br />
Phasen rückläufiger Aufträge ihre Beschäftigten<br />
so weit wie möglich halten<br />
können. Das nützt den Betrieben, die<br />
qualifiziertes Personal an sich binden<br />
können und bei neuen Aufträgen kurzfristig<br />
die Produktion hochfahren können.<br />
Und es nutzt den Arbeitnehmern,<br />
da sie weiter im Erwerbsprozess verbleiben<br />
und so ihr Knowhow aktuell<br />
halten können.<br />
Was ist die wichtigste Änderung beim<br />
Kurzarbeitergeld?<br />
Der Arbeitgeber wird von der Hälfte<br />
der Sozialversicherungsbeiträge bei<br />
Kurzarbeit durch die Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit entlastet, die er bislang in<br />
voller Höhe getragen hat. Damit setzen<br />
wir einen zusätzlichen Anreiz <strong>für</strong><br />
den Betrieb, seine Arbeitnehmer weiter<br />
im Betrieb zu behalten.<br />
Gibt es weitere Änderungen beim Kurzarbeitergeld?<br />
Um Kurzarbeitergeld <strong>für</strong> einen oder<br />
mehrere Mitarbeiter beantragen zu<br />
können, reicht es aus, wenn nachweislich<br />
ein Entgeltausfall von mehr als<br />
10 % vorliegt. Die bislang gültige Regelung,<br />
dass mindestens ein Drittel der<br />
Belegschaft von einem solchen Entgeltausfall<br />
betroffen sein muss, wird ausgesetzt.<br />
Diese alte Regelung ist trotzdem<br />
auf Antrag weiterhin anwendbar,<br />
damit auch Arbeitnehmer mit weniger<br />
als zehn Prozent Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld<br />
beziehen können.<br />
Wir wollen, dass die Kurzarbeit auch<br />
zur Qualifizierung der Arbeitnehmer<br />
genutzt wird. Deshalb werden nun<br />
auch Weiterbildungsmaßnahmen während<br />
der Kurzarbeit gefördert. In diesen<br />
Fällen kann die Bundesagentur eine<br />
vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
übernehmen.<br />
Da<strong>für</strong> muss der vom Arbeitsausfall<br />
betroffener Arbeitnehmer an berücksichtigungsfähigenQualifizierungsmaßnahmen<br />
teilnehmen, deren zeitlicher<br />
Umfang mindestens 50 Prozent<br />
der Ausfallzeit beträgt. Berücksichtigungsfähig<br />
sind alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
die mit öffentlichen<br />
Mitteln gefördert werden.<br />
Nicht öffentlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen<br />
können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ebenfalls<br />
berücksichtigt werden.<br />
Wie ist die Ausgangslage bei Arbeitszeitkonten<br />
und bei Beschäftigungssicherungsvereinbarungen?<br />
Bei Arbeitszeitkonten müssen keine<br />
Minusstunden aufgebaut werden, um<br />
Kurzarbeitergeld beziehen zu können.<br />
Wurden Beschäftigungssicherungsvereinbarungen<br />
getroffen, die ein<br />
abgesenktes Entgelt beinhalten, so<br />
wirken sich diese nicht negativ auf die<br />
Höhe des Kurzarbeitergeldes aus – es<br />
orientiert sich an dem ursprünglichen<br />
Arbeitsentgelt.<br />
Was sollten unsere Leser sonst noch<br />
wissen?<br />
Kurzarbeit kann auch uneingeschränkt<br />
<strong>für</strong> Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte<br />
beantragt werden. Zusätzlich<br />
wurden Vereinfachungen <strong>für</strong> die<br />
Betriebe im Antragsverfahren vorgenommen.<br />
MdB Alois Karl mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.<br />
Wie sieht es aus beim Programm „Kurzarbeitergeld<br />
Plus“?<br />
Ich habe bereits seit geraumer Zeit mit<br />
den Kollegen der <strong>CSU</strong>-Landesgruppe<br />
<strong>für</strong> eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes<br />
geworben. Es freut mich,<br />
dass nun der Bundesarbeitsminister<br />
unseren Überlegungen beipflichtet<br />
und dass das Kurzarbeitergeld verlängert<br />
wird. In der Rechtsverordnung<br />
wird der Minister festlegen, dass die<br />
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes<br />
von 18 auf 24 Monate angehoben wird.<br />
Zudem werden die Arbeitgeber entlastet.<br />
Für ihre kurzarbeitenden Arbeitnehmer<br />
brauchen sie ab dem <strong>7.</strong> Monat<br />
des Kurzarbeitergeldes keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
mehr bezahlen.<br />
Diese Leistungen übernimmt vollstän-<br />
MdB Karl im Dialog mit dem Wirtschaftminister.<br />
dig der Bund über die Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit. Zu diesem Zweck muss noch<br />
ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt<br />
werden. Ich setze aber darauf,<br />
dass das zügig abgeschlossen wird.<br />
Das verlängerte Kurzarbeitergeld wird<br />
seine Wirkungen nicht verfehlen, es<br />
wird außerordentlich zu Stabilisierung<br />
des Arbeitsmarktes beitragen.<br />
Harald Frank<br />
Die Raute 2/09 11