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Albert Deß: Am 7. Juni für Bayern wählen! - CSU Neumarkt

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BundeSpolitik: Kurzarbeitergeld<br />

Kurzarbeitergeld: Sicherheitsanker <strong>für</strong> Arbeitnehmer weiter gestärkt!<br />

MdB Alois Karl erläutert im Raute-Interview die wichtigsten Punkte<br />

Die weltweite Finanzkrise schlägt mittlerweile<br />

auch auf die Unternehmen in<br />

Deutschland und im Landkreis <strong>Neumarkt</strong><br />

durch. Die Prognosen zu den<br />

Arbeitslosenzahlen zeigen, dass wir<br />

vor schwierigen Zeiten stehen. Schon<br />

heute verzeichnen viele Unternehmen<br />

dramatische Auftragseinbrüche und<br />

überlegen, wie sie das wirtschaftliche<br />

Überleben des Betriebes sichern können.<br />

Dabei stellt sich auch die Frage, ob<br />

sie Entlassungen vornehmen müssen<br />

oder wie sie sonst reagieren können,<br />

wenn das Auftragspolster zusammengeschmolzen<br />

ist. Eine mögliche Option<br />

ist die Kurzarbeit. Wir sprachen mit<br />

dem Bundestagsabgeordneten Alois<br />

Karl über das Kurzarbeitergeld.<br />

Können Sie uns die wichtigsten Punkte<br />

zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld<br />

nennen?<br />

Seit dem 1. Januar 2009 haben wir die<br />

maximale Bezugsdauer von 6 auf 18<br />

Monate verlängert. Das Kurzarbeitergeld<br />

beträgt 60 Prozent des ausgefallenen<br />

Nettoarbeitsentgelts. Lebt ein<br />

Kind mit im Haushalt, erhöht sich der<br />

Satz auf 67 Prozent. Voraussetzung <strong>für</strong><br />

Kurzarbeit ist, dass der Arbeitsausfall<br />

unvermeidbar und vorübergehender<br />

Natur ist. Zudem muss der Betrieb alles<br />

getan haben, den Arbeitsausfall<br />

anderweitig auszugleichen, z.B. über<br />

Gewährung von Erholungsurlaub oder<br />

Abbau ungeschützter Guthaben auf<br />

Arbeitszeitkonten.<br />

Wie funktioniert das Kurzarbeitergeld?<br />

Der Betrieb zeigt den Arbeitsausfall<br />

schriftlich bei der Bundesagentur <strong>für</strong><br />

Arbeit an. Diese prüft den Antrag und<br />

teilt unverzüglich mit, ob alle Voraussetzungen<br />

vorliegen. Zwischenzeitlich<br />

zahlt der Betrieb das Kurzarbeitergeld<br />

an die Arbeitnehmer aus. Danach kann<br />

der Betrieb bei der Arbeitsagentur sich<br />

den Anteil des Kurzarbeitergeldes, der<br />

von der Agentur zu tragen ist, auf Antrag<br />

erstatten lassen.<br />

Was ist das Ziel der Maßnahmen?<br />

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung<br />

und Stabilität in Deutschland<br />

reagieren wir auf die aktuelle<br />

Wirtschaftskrise. Das Gesetz ist rückwirkend<br />

zum 1. Februar 2009 in Kraft<br />

getreten. Darin sind Änderungen und<br />

Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld<br />

enthalten. Ziel dieser Maßnahmen<br />

ist es, dass Unternehmen auch in<br />

Phasen rückläufiger Aufträge ihre Beschäftigten<br />

so weit wie möglich halten<br />

können. Das nützt den Betrieben, die<br />

qualifiziertes Personal an sich binden<br />

können und bei neuen Aufträgen kurzfristig<br />

die Produktion hochfahren können.<br />

Und es nutzt den Arbeitnehmern,<br />

da sie weiter im Erwerbsprozess verbleiben<br />

und so ihr Knowhow aktuell<br />

halten können.<br />

Was ist die wichtigste Änderung beim<br />

Kurzarbeitergeld?<br />

Der Arbeitgeber wird von der Hälfte<br />

der Sozialversicherungsbeiträge bei<br />

Kurzarbeit durch die Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit entlastet, die er bislang in<br />

voller Höhe getragen hat. Damit setzen<br />

wir einen zusätzlichen Anreiz <strong>für</strong><br />

den Betrieb, seine Arbeitnehmer weiter<br />

im Betrieb zu behalten.<br />

Gibt es weitere Änderungen beim Kurzarbeitergeld?<br />

Um Kurzarbeitergeld <strong>für</strong> einen oder<br />

mehrere Mitarbeiter beantragen zu<br />

können, reicht es aus, wenn nachweislich<br />

ein Entgeltausfall von mehr als<br />

10 % vorliegt. Die bislang gültige Regelung,<br />

dass mindestens ein Drittel der<br />

Belegschaft von einem solchen Entgeltausfall<br />

betroffen sein muss, wird ausgesetzt.<br />

Diese alte Regelung ist trotzdem<br />

auf Antrag weiterhin anwendbar,<br />

damit auch Arbeitnehmer mit weniger<br />

als zehn Prozent Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld<br />

beziehen können.<br />

Wir wollen, dass die Kurzarbeit auch<br />

zur Qualifizierung der Arbeitnehmer<br />

genutzt wird. Deshalb werden nun<br />

auch Weiterbildungsmaßnahmen während<br />

der Kurzarbeit gefördert. In diesen<br />

Fällen kann die Bundesagentur eine<br />

vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

übernehmen.<br />

Da<strong>für</strong> muss der vom Arbeitsausfall<br />

betroffener Arbeitnehmer an berücksichtigungsfähigenQualifizierungsmaßnahmen<br />

teilnehmen, deren zeitlicher<br />

Umfang mindestens 50 Prozent<br />

der Ausfallzeit beträgt. Berücksichtigungsfähig<br />

sind alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

die mit öffentlichen<br />

Mitteln gefördert werden.<br />

Nicht öffentlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen<br />

können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ebenfalls<br />

berücksichtigt werden.<br />

Wie ist die Ausgangslage bei Arbeitszeitkonten<br />

und bei Beschäftigungssicherungsvereinbarungen?<br />

Bei Arbeitszeitkonten müssen keine<br />

Minusstunden aufgebaut werden, um<br />

Kurzarbeitergeld beziehen zu können.<br />

Wurden Beschäftigungssicherungsvereinbarungen<br />

getroffen, die ein<br />

abgesenktes Entgelt beinhalten, so<br />

wirken sich diese nicht negativ auf die<br />

Höhe des Kurzarbeitergeldes aus – es<br />

orientiert sich an dem ursprünglichen<br />

Arbeitsentgelt.<br />

Was sollten unsere Leser sonst noch<br />

wissen?<br />

Kurzarbeit kann auch uneingeschränkt<br />

<strong>für</strong> Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte<br />

beantragt werden. Zusätzlich<br />

wurden Vereinfachungen <strong>für</strong> die<br />

Betriebe im Antragsverfahren vorgenommen.<br />

MdB Alois Karl mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.<br />

Wie sieht es aus beim Programm „Kurzarbeitergeld<br />

Plus“?<br />

Ich habe bereits seit geraumer Zeit mit<br />

den Kollegen der <strong>CSU</strong>-Landesgruppe<br />

<strong>für</strong> eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes<br />

geworben. Es freut mich,<br />

dass nun der Bundesarbeitsminister<br />

unseren Überlegungen beipflichtet<br />

und dass das Kurzarbeitergeld verlängert<br />

wird. In der Rechtsverordnung<br />

wird der Minister festlegen, dass die<br />

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes<br />

von 18 auf 24 Monate angehoben wird.<br />

Zudem werden die Arbeitgeber entlastet.<br />

Für ihre kurzarbeitenden Arbeitnehmer<br />

brauchen sie ab dem <strong>7.</strong> Monat<br />

des Kurzarbeitergeldes keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

mehr bezahlen.<br />

Diese Leistungen übernimmt vollstän-<br />

MdB Karl im Dialog mit dem Wirtschaftminister.<br />

dig der Bund über die Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit. Zu diesem Zweck muss noch<br />

ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt<br />

werden. Ich setze aber darauf,<br />

dass das zügig abgeschlossen wird.<br />

Das verlängerte Kurzarbeitergeld wird<br />

seine Wirkungen nicht verfehlen, es<br />

wird außerordentlich zu Stabilisierung<br />

des Arbeitsmarktes beitragen.<br />

Harald Frank<br />

Die Raute 2/09 11

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