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die beste, Chemnitz - die feste, freiberg – die ... - Annaberg-Buchholz

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annaberg-buchholz — umliegende gemeinden und Städte<br />

schneeberg<br />

Aue<br />

schwarzenberg<br />

stollberg<br />

Zwönitz<br />

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neudorf<br />

VermittLungs- und gAstAufnAhmebedingungen<br />

<strong>die</strong> Tourist-information annaberg-buchholz, buchholzer straße 2, 09456 annaberg-buchholz,<br />

nachstehend Vermittlungsstelle genannt, wird für sie bei der Vermittlung von beherbergungsleistungen<br />

tätig. Für <strong>die</strong> buchung und deren abwicklung gelten <strong>die</strong> nachstehend aufgeführten<br />

bedingungen. Mit ihrer buchung erkennen sie <strong>die</strong>se Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen<br />

an.<br />

soweit vorhanden gelten für <strong>die</strong> unterbringung in pensionen und hotels deren jeweilige Geschäftsbedingungen,<br />

<strong>die</strong> dem Gast vor abschluss des Gastaufnahmevertrages bekannt gemacht<br />

sein müssen. ist <strong>die</strong>s nicht der Fall, so treten automatisch <strong>die</strong> nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen<br />

in kraft.<br />

1. reserVierungsbedingungen<br />

<strong>die</strong> von ihnen beauftragte Vermittlungsstelle handelt als Vermittler von beherbergungsleistungen.<br />

Vertragliche beziehungen entstehen jeweils zwischen dem beherbergungsbetrieb oder<br />

dem Vermieter (nachstehend leistungsträger genannt) und dem Gast.<br />

2. preise<br />

<strong>die</strong> im Gastgeberverzeichnis angegebenen preise sind endpreise pro Zimmer, Ferienwohnung<br />

oder Ferienhaus und schließen alle nebenkosten außer der eventuellen kurtaxe- bzw. Fremdenverkehrsabgabe<br />

ein, außer es sind gesonderte angaben.<br />

3. reChte und pfLiChten Aus dem gAstAufnAhmeVertrAg<br />

3.1 der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald <strong>die</strong> gewünschte übernachtung <strong>beste</strong>llt<br />

und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt<br />

worden ist. eine schriftform ist zu empfehlen.<br />

3.2 der abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet <strong>die</strong> Vertragspartner zur erfüllung des<br />

Vertrages, gleichgültig auf welche dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3.3 der leistungsträger ist verpflichtet, bei nichteinhaltung der übernachtungskapazität dem<br />

Gast schadenersatz zu leisten.<br />

3.4 der Gast ist verpflichtet, bei nichtinanspruchnahme der vertraglichen leistungen den vereinbarten<br />

oder betriebsüblichen preis zu zahlen, abzüglich der vom leistungsträger ersparten<br />

aufwendungen. Mit dem vermittelten leistungsträger wurden für den Fall eines reiserücktritts<br />

durch den Gast folgende regelungen zur rücktrittspauschale vereinbart:<br />

30.-25. tag vor reiseantritt 10 % · 24.-15. tag vor reiseantritt 30 %<br />

<strong>Chemnitz</strong><br />

Thum<br />

ehrenfriedersdorf<br />

schönfeld<br />

Therm.-bad<br />

Wiesenbad<br />

kurort oberwiesenthal<br />

AnnAberg-buChhoLz<br />

Wolkenstein<br />

schönbrunn<br />

königswalde<br />

bärenstein Großrückerswalde<br />

<strong>freiberg</strong>, dresden<br />

ab 14. tag bis buchungstag bzw. bei nichtanreise 80 % (jeweils gerechnet vom gesamtpreis)<br />

3.5 <strong>die</strong> im Falle eines rücktritts fällige Zahlung einer rücktrittspauschale wird unmittelbar durch<br />

den leistungsträger erhoben.<br />

3.6 der abschluss einer reise-rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.<br />

4. hAftung<br />

4.1 <strong>die</strong> Vermittlungsstelle erbringt <strong>die</strong> Vermittlungsleistungen im namen und für rechnung der<br />

beteiligten leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im sinne des § 651 a, absatz 1 bGb.<br />

4.2 da <strong>die</strong> Vermittlungsstelle buchungen nur vermittelt, haftet sie lediglich bei Vorsatz und grober<br />

Fahrlässigkeit. ansprüche gegenüber der Vermittlungsstelle verjähren in sechs Monaten ab<br />

vertraglichem reisebeginn.<br />

4.3 Für <strong>die</strong> erbringung der gebuchten leistung selbst und eventuelle Mängel der leistungserbringung<br />

haftet ausschließlich der leistungsträger. ansprüche gegenüber dem leistungsträger sind<br />

<strong>die</strong>sem gegenüber geltend zu machen.<br />

5. rekLAmAtionen<br />

soweit beanstandungen auftreten, hat der Gast seine beschwerde unverzüglich an den beherbergungsbetrieb<br />

oder Vermieter zu richten. unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft,<br />

sind ansprüche gegen den beherbergungsberieb oder Vermieter ausgeschlossen.<br />

6. geriChtsstAnd, sonstiges<br />

6.1 der Gerichtsstand für klagen des reisegastes gegenüber dem beherbergungsbetrieb oder<br />

Vermieter ist ausschließlich der sitz des beherbergungsbetriebes oder des Vermieters.<br />

ist <strong>die</strong> Zahlung des Gastes nach den vertraglichen Vereinbarungen am ort des beherbergungsbetriebes<br />

oder des Vermieters zu erbringen, so ist der Gerichtsstand für klagen des<br />

beherbergungsbetriebes oder des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vergütung<br />

der ort des beherbergungsbetriebes oder des Vermieters.<br />

6.2 <strong>die</strong> unwirksamkeit einzelner bestimmungen des Vertrages und <strong>die</strong>sen bedingungen hat<br />

nicht <strong>die</strong> unwirksamkeit der übrigen bestimmungen und des Vertrages insgesamt zur Folge.<br />

hinweise<br />

Für Vollständigkeit und richtigkeit der von den anbietern gemachten angaben wird keine Gewähr<br />

übernommen, ebenso nicht für preisangaben und satzfehler. <strong>die</strong> reihenfolge bedeutet<br />

keine rangfolge. <strong>die</strong> stadt annaberg-buchholz erhebt eine saisonale kurtaxe pro person und<br />

nacht. <strong>die</strong>se bezahlen sie bei den Vermietern.

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