die beste, Chemnitz - die feste, freiberg â die ... - Annaberg-Buchholz
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annaberg-buchholz — umliegende gemeinden und Städte<br />
schneeberg<br />
Aue<br />
schwarzenberg<br />
stollberg<br />
Zwönitz<br />
Geyer<br />
elterlein<br />
schlettau<br />
scheibenberg<br />
sehma<br />
crottendorf<br />
cranzahl<br />
neudorf<br />
VermittLungs- und gAstAufnAhmebedingungen<br />
<strong>die</strong> Tourist-information annaberg-buchholz, buchholzer straße 2, 09456 annaberg-buchholz,<br />
nachstehend Vermittlungsstelle genannt, wird für sie bei der Vermittlung von beherbergungsleistungen<br />
tätig. Für <strong>die</strong> buchung und deren abwicklung gelten <strong>die</strong> nachstehend aufgeführten<br />
bedingungen. Mit ihrer buchung erkennen sie <strong>die</strong>se Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen<br />
an.<br />
soweit vorhanden gelten für <strong>die</strong> unterbringung in pensionen und hotels deren jeweilige Geschäftsbedingungen,<br />
<strong>die</strong> dem Gast vor abschluss des Gastaufnahmevertrages bekannt gemacht<br />
sein müssen. ist <strong>die</strong>s nicht der Fall, so treten automatisch <strong>die</strong> nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen<br />
in kraft.<br />
1. reserVierungsbedingungen<br />
<strong>die</strong> von ihnen beauftragte Vermittlungsstelle handelt als Vermittler von beherbergungsleistungen.<br />
Vertragliche beziehungen entstehen jeweils zwischen dem beherbergungsbetrieb oder<br />
dem Vermieter (nachstehend leistungsträger genannt) und dem Gast.<br />
2. preise<br />
<strong>die</strong> im Gastgeberverzeichnis angegebenen preise sind endpreise pro Zimmer, Ferienwohnung<br />
oder Ferienhaus und schließen alle nebenkosten außer der eventuellen kurtaxe- bzw. Fremdenverkehrsabgabe<br />
ein, außer es sind gesonderte angaben.<br />
3. reChte und pfLiChten Aus dem gAstAufnAhmeVertrAg<br />
3.1 der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald <strong>die</strong> gewünschte übernachtung <strong>beste</strong>llt<br />
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt<br />
worden ist. eine schriftform ist zu empfehlen.<br />
3.2 der abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet <strong>die</strong> Vertragspartner zur erfüllung des<br />
Vertrages, gleichgültig auf welche dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3.3 der leistungsträger ist verpflichtet, bei nichteinhaltung der übernachtungskapazität dem<br />
Gast schadenersatz zu leisten.<br />
3.4 der Gast ist verpflichtet, bei nichtinanspruchnahme der vertraglichen leistungen den vereinbarten<br />
oder betriebsüblichen preis zu zahlen, abzüglich der vom leistungsträger ersparten<br />
aufwendungen. Mit dem vermittelten leistungsträger wurden für den Fall eines reiserücktritts<br />
durch den Gast folgende regelungen zur rücktrittspauschale vereinbart:<br />
30.-25. tag vor reiseantritt 10 % · 24.-15. tag vor reiseantritt 30 %<br />
<strong>Chemnitz</strong><br />
Thum<br />
ehrenfriedersdorf<br />
schönfeld<br />
Therm.-bad<br />
Wiesenbad<br />
kurort oberwiesenthal<br />
AnnAberg-buChhoLz<br />
Wolkenstein<br />
schönbrunn<br />
königswalde<br />
bärenstein Großrückerswalde<br />
<strong>freiberg</strong>, dresden<br />
ab 14. tag bis buchungstag bzw. bei nichtanreise 80 % (jeweils gerechnet vom gesamtpreis)<br />
3.5 <strong>die</strong> im Falle eines rücktritts fällige Zahlung einer rücktrittspauschale wird unmittelbar durch<br />
den leistungsträger erhoben.<br />
3.6 der abschluss einer reise-rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.<br />
4. hAftung<br />
4.1 <strong>die</strong> Vermittlungsstelle erbringt <strong>die</strong> Vermittlungsleistungen im namen und für rechnung der<br />
beteiligten leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im sinne des § 651 a, absatz 1 bGb.<br />
4.2 da <strong>die</strong> Vermittlungsstelle buchungen nur vermittelt, haftet sie lediglich bei Vorsatz und grober<br />
Fahrlässigkeit. ansprüche gegenüber der Vermittlungsstelle verjähren in sechs Monaten ab<br />
vertraglichem reisebeginn.<br />
4.3 Für <strong>die</strong> erbringung der gebuchten leistung selbst und eventuelle Mängel der leistungserbringung<br />
haftet ausschließlich der leistungsträger. ansprüche gegenüber dem leistungsträger sind<br />
<strong>die</strong>sem gegenüber geltend zu machen.<br />
5. rekLAmAtionen<br />
soweit beanstandungen auftreten, hat der Gast seine beschwerde unverzüglich an den beherbergungsbetrieb<br />
oder Vermieter zu richten. unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft,<br />
sind ansprüche gegen den beherbergungsberieb oder Vermieter ausgeschlossen.<br />
6. geriChtsstAnd, sonstiges<br />
6.1 der Gerichtsstand für klagen des reisegastes gegenüber dem beherbergungsbetrieb oder<br />
Vermieter ist ausschließlich der sitz des beherbergungsbetriebes oder des Vermieters.<br />
ist <strong>die</strong> Zahlung des Gastes nach den vertraglichen Vereinbarungen am ort des beherbergungsbetriebes<br />
oder des Vermieters zu erbringen, so ist der Gerichtsstand für klagen des<br />
beherbergungsbetriebes oder des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vergütung<br />
der ort des beherbergungsbetriebes oder des Vermieters.<br />
6.2 <strong>die</strong> unwirksamkeit einzelner bestimmungen des Vertrages und <strong>die</strong>sen bedingungen hat<br />
nicht <strong>die</strong> unwirksamkeit der übrigen bestimmungen und des Vertrages insgesamt zur Folge.<br />
hinweise<br />
Für Vollständigkeit und richtigkeit der von den anbietern gemachten angaben wird keine Gewähr<br />
übernommen, ebenso nicht für preisangaben und satzfehler. <strong>die</strong> reihenfolge bedeutet<br />
keine rangfolge. <strong>die</strong> stadt annaberg-buchholz erhebt eine saisonale kurtaxe pro person und<br />
nacht. <strong>die</strong>se bezahlen sie bei den Vermietern.