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Kombimandat - kassenverwalter.de

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Schleswig-Holstein<br />

Informations-Magazin <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter Schleswig-Holstein<br />

Ausgabe 01-2011<br />

SEPA<br />

Än<strong>de</strong>rungen im Zahlungsverkehr<br />

Vollstreckung<br />

Neue Gesetze


Inhalt<br />

Seite Thema<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

5 Vorwort <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Bernhard Schmaal<br />

6 Blick zurück auf die<br />

Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung 2010<br />

8 SEPA – Das än<strong>de</strong>rt sich<br />

beim Lastschrift- und<br />

Überweisungsverfahren<br />

10 SEPA: Interview<br />

18 Neues aus <strong>de</strong>m<br />

Vollstreckungsrecht<br />

24 Weiterbildung:<br />

In null-komma-nix<br />

zum Experten<br />

Der Vorstand – so erreichen Sie uns<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und Fachreferent für<br />

Kassen- und Haushaltsrecht<br />

Bernhard Schmaal<br />

Stadt Quickborn, Rathausplatz 1<br />

25451 Quickborn<br />

Telefon: 04106 / 611224<br />

Fax: 04106 / 611424<br />

E-Mail:<br />

bernhard.schmaal@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sschatzmeister<br />

Uwe Bollbuck<br />

Berliner Ring 116<br />

24610 Trappenkamp<br />

Telefon: 04323 / 3792<br />

E-Mail:<br />

uwe.bollbuck@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Beisitzer<br />

Ramona Andrews<br />

Rathausplatz 1<br />

25451 Quickborn<br />

Telefon: 04106 / 611-197<br />

E-Mail:<br />

ramona.andrews@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Schleswig-Holstein<br />

Seite Thema<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

26 Ramona Andrews:<br />

Die Neue<br />

im Vorstand<br />

28 Kleiner Knigge<br />

für <strong>de</strong>n Versand<br />

von E-Mails<br />

31 Wie geht’s<br />

weiter mit<br />

Schleswig-Holstein-Aktuell<br />

Stellvertreten<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />

und Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />

Karl-August Petersen<br />

Welter Straße 1, 25836 Garding<br />

Telefon: 04862 / 1000341<br />

Fax: 0431/ 9886644 005<br />

E-Mail:<br />

karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Beisitzer<br />

Mirko Spieckermann<br />

Zweckverband Ostholstein<br />

Postfach 1380<br />

23723 Sierksdorf<br />

Telefon: 04561 / 399-176<br />

Fax: 04561 / 399-289<br />

E-Mail:<br />

mirko.spieckermann@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

3<br />

Fachreferentin für<br />

Verwaltungszwangsvollstreckung<br />

Bärbel Brix<br />

Gemein<strong>de</strong> Henstedt-Ulzburg<br />

Postfach 1254<br />

24568 Henstedt-Ulzburg<br />

Telefon: 04193 / 963130<br />

Fax: 04193 / 963190<br />

E-Mail: baerbel.brix@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>


L iebe<br />

Worte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit <strong>de</strong>r ersten Ausgabe „Schleswig-Holstein Aktuell“<br />

halten Sie die neue Informationsbroschüre<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein in Ihren<br />

Hän<strong>de</strong>n.<br />

Die Broschüre ist im neuen und bun<strong>de</strong>sweit einheitlichen<br />

Erscheinungsbild <strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> e.V. gestaltet.<br />

Wir wer<strong>de</strong>n Sie in unterschiedlichem zeitlichem<br />

Rhythmus über unsere schleswig-holsteinische<br />

Verbandsarbeit und interessante Themen zum<br />

Kassen-, Rechnungs- und Vollstreckungswesen<br />

informieren.<br />

Ich hoffe, dass Sie mit <strong>de</strong>r Informationsbroschüre<br />

viele Erkenntnisse für Ihre Arbeit in <strong>de</strong>n kommunalen<br />

Kassen und Finanzbuchhaltungen erhalten.<br />

Auch Sie können mitmachen. Liefern Sie uns Ihre<br />

I<strong>de</strong>en und Beiträge! Wir freuen uns auf eine rege<br />

Mitarbeit. Sen<strong>de</strong>n Sie Ihre Beiträge per Email an<br />

<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer.<br />

Impressum<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei <strong>de</strong>r Lektüre.<br />

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />

Ihr Bernhard Schmaal<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r Schleswig-Holstein<br />

Informationsbroschüre „Schleswig-Holstein Aktuell! <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kommunal-<br />

Kassenverwalter Schleswig-Holstein e.V.<br />

Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt: Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter Schleswig-Holstein<br />

e.V. In Vertretung Karl-August Petersen.<br />

Layout: Diplom Wirtschaftsingenieur und freier Journalist Joachim Krosta, Elmshorn<br />

Bildnachweis:<br />

Titelfotos – Tash, Bilddatenbank Schleswig-Holstein, Joachim Krosta<br />

Illustrationen: Joachim Krosta<br />

Sonstige: Joachim Krosta, Bernhard Schmaal, Privat<br />

5


6<br />

Rückblick<br />

Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung 2010<br />

Am 10.06.2010 fand in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

HSH Nordbank AG in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

Kiel die diesjährige Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung<br />

<strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />

Schleswig-Holstein statt. Der Einladung<br />

waren insgesamt 53 Mitglie<strong>de</strong>r gefolgt. Die Veranstaltung<br />

wur<strong>de</strong> durch 14 Firmen begleitet, die<br />

auf <strong>de</strong>r Fachausstellung über ihre Produkte informierten.<br />

Als Gäste konnte <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> Bernhard<br />

Schmaal die Bun<strong>de</strong>sgeschäftsführerin Andrea<br />

Sommerfeldt, die Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführerin aus<br />

Mecklenburg-Vorpommern Sonja Korn, <strong>de</strong>n<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n vom Lan<strong>de</strong>sverband Nordrhein-<br />

Westfalen Karl-Heinz Stinner, <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kämmerer e.V. Heino<br />

Wulff und <strong>de</strong>n Vertreter <strong>de</strong>r HSH Nordbank AG<br />

Carsten Heesch begrüßen. In <strong>de</strong>n Grußworten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgeschäftsführerin Andrea Sommerfeldt<br />

würdigte sie die exzellente Verbands- und<br />

Vorstandsarbeit im Lan<strong>de</strong>sverband Schleswig-<br />

Holstein.<br />

Der Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong> berichtete in seiner Begrüßung,<br />

dass <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband Schleswig-<br />

Holstein in diesem Jahr auf eine 60jährige erfolgreiche<br />

Tätigkeit zurückblicken kann. Der<br />

Fachverband wur<strong>de</strong> am 14.04.1950 in Kiel gegrün<strong>de</strong>t<br />

und hat in seiner Geschichte seine Mit-


Rückblick<br />

glie<strong>de</strong>r durch Beratung in allen Belangen<br />

unterstützt. Als Berater ist <strong>de</strong>r Fachverband immer<br />

wie<strong>de</strong>r Garant für kompetente Antworten<br />

auf Fragen und für Problemlösungen, die sich<br />

aus <strong>de</strong>r praktischen Arbeit <strong>de</strong>r Kommunalkassen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r schwierigen Materie <strong>de</strong>s<br />

Vollstreckungsrechts, ergeben.<br />

Der Fachverband SH wird vom Innen- und Finanzministerium<br />

bei allen gesetzlichen Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>- und Haushaltsrecht sowie<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetzes beteiligt und<br />

kann sein Fachwissen konstruktiv einbringen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re hat <strong>de</strong>r Fachverband auch <strong>de</strong>n Umstellungsprozess<br />

vom kameralen zum doppischen<br />

Finanzwesen aktiv begleitet.<br />

Folgen<strong>de</strong> Punkte stan<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Tagesordnung:<br />

Geschäftsentwicklung <strong>de</strong>r HSH Nordbank<br />

AG (Carsten Heesch, HSH Nordbank<br />

AG)<br />

Zins- und Konjunkturprognose sowie<br />

Absicherung von Zinsrisiken (Dr.<br />

Thomas Koch, HSH Nordbank AG)<br />

Organisation <strong>de</strong>r doppischen Haushaltswirtschaft<br />

(Bärbel Brix, Ge-mein<strong>de</strong><br />

Henstedt-Ulzburg)<br />

Finanzbuchhaltung und For<strong>de</strong>-rungsmanagement<br />

(Karl-August Petersen,<br />

Amt Ei<strong>de</strong>rstedt)<br />

In <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r bisherige<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong> Bernhard Schmaal<br />

und <strong>de</strong>r Schatzmeister Uwe Bollbuck für weitere<br />

vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Als zweite<br />

Beisitzerin wird Ramona Andrews (Stadt Quickborn)<br />

das Team <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s komplettieren.<br />

Im Rahmen einer Ehrung erhielten Bärbel Brix,<br />

Karl-August Petersen und Uwe Bollbuck die<br />

gol<strong>de</strong>ne Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> e.V. als Auszeichnung<br />

für ihre 8-jährige Vorstandsarbeit.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> Bernhard Schmaal für<br />

seine jahrelange Arbeit im Fachverband geehrt.<br />

Dieses Engagement wird mit einem Geschenk<br />

aus <strong>de</strong>r Siercks-Stiftung gewürdigt. Die Stiftung<br />

hat sich zur Aufgabe gemacht, Mitglie<strong>de</strong>r zu<br />

prämieren, die sich für <strong>de</strong>n Verband verdient<br />

gemacht haben und ihr Fachwissen in <strong>de</strong>r Ausbildung<br />

in Wort und Schrift weitergegeben haben.<br />

Bernhard Schmaal hat zahlreiche<br />

Sie wur<strong>de</strong>n für ihre langjährige Tätigkeit<br />

ausgezeichnet:Karl-August Petersen, Bärbel Brix, Uwe<br />

Bollbuck und Bernhard Schmaal.<br />

Fortbildungsveranstaltungen über die Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie<br />

Bor<strong>de</strong>sholm angeboten und sein<br />

Fachwissen an eine Vielzahl von Kolleginnen<br />

und Kollegen weitergegeben. Zusätzlich hat er<br />

an verschie<strong>de</strong>nen Kommentaren zum Gemein<strong>de</strong>und<br />

Haushaltsrecht mitgewirkt.<br />

In <strong>de</strong>r Nachbetrachtung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung<br />

bleibt festzuhalten, dass es mal wie<strong>de</strong>r eine interessante<br />

Veranstaltung war. Der Vorsitzen<strong>de</strong><br />

hofft, dass die gute Zusammenarbeit zum Wohle<br />

<strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />

und für ein erfolgreiches Wirken<br />

in <strong>de</strong>n Kommunalkassen und <strong>de</strong>n Finanzbuchhaltungen<br />

Schleswig-Holsteins auch für die Zukunft<br />

bestand haben möge.<br />

Mirko Spieckermann<br />

7


8<br />

SEPA<br />

SEPA kommt<br />

Schon vor einigen Jahren begann die<br />

Diskussion um die Einführung vom SEPA<br />

(Single Euro Payment Area).<br />

Am Anfang wur<strong>de</strong> die verpflichten<strong>de</strong> Einführung<br />

für das Jahr 2014 anvisiert.<br />

Zu diesem Thema hat <strong>de</strong>r Fachverband bereits<br />

Vorträge <strong>de</strong>s Sparkassenverban<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r<br />

Unicredit auf unseren Tagungen präsentiert.<br />

Der Stand 2009 war, dass das bisherige nationale<br />

Lastschrift- und Überweisungsverfahren neben<br />

<strong>de</strong>m SEPA parallel läuft bis sich letztendlich ein<br />

Verfahren durchsetzen wird.<br />

Doch auch diese Entwicklung ist laut <strong>de</strong>n letzten<br />

Berichten bereits überholt.<br />

Das EU-Parlament wünscht eine Umsetzung bis<br />

En<strong>de</strong> 2012. Das heißt für die Kommunalkassen,<br />

bereits jetzt die ersten Weichen zu stellen, um bei<br />

<strong>de</strong>r recht frühen möglichen Umsetzung ohne<br />

Probleme weiterhin die fälligen Steuern und<br />

Abgaben abbuchen zu können.<br />

Es soll hier nicht näher auf die Vor- und Nachteile<br />

eingegangen wer<strong>de</strong>n. Vielmehr sollen<br />

Weichenstellungen und Hilfen gegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

um so die Umstellung als kleines Projekt zu<br />

sehen, an <strong>de</strong>m nicht nur die Kasse beteiligt ist.<br />

Als Erstes sollte man die Abteilungen /<br />

Fachämter o<strong>de</strong>r Fachbereiche durchleuchten,<br />

wo mögliche Auswirkungen sichtbar wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />

Hauptamt/Organisationsamt<br />

Steueramt<br />

Kämmerei<br />

EDV-Abteilung<br />

Finanzsoftware<br />

Finanzbuchhaltung/kamerale Kasse<br />

Es wäre jetzt zu prüfen, ob eine kleine<br />

Projektgruppe sich zeitnah mit <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

befasst, <strong>de</strong>nn diese sollte mit <strong>de</strong>n ersten Schritten<br />

bis Mitte 2011 fertig sein..<br />

Als Nächstes sollten geprüft wer<strong>de</strong>n, wo im<br />

Schriftverkehr Kontonummern verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese sollte bereits jetzt um die BIC und<br />

Was ist als Erstes zu tun?<br />

1. Für alle vorhan<strong>de</strong>nen Konten<br />

sollte die IBAN Nr. ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

2. Die BIC Nummern <strong>de</strong>r<br />

Hausbanken sind zu ermitteln<br />

3. Die Mandatsreferenz die bei<br />

allen Lastschriften angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n muss, ist bei <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank zu<br />

beantragen und kann via Internet<br />

(http://glaeubiger-id.bun<strong>de</strong>sbank.<strong>de</strong>)<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

IBAN Nummern ergänzt wer<strong>de</strong>n. Das gilt<br />

insbeson<strong>de</strong>re für die Verwaltungen, die Kun<strong>de</strong>n<br />

im benachbarten Ausland haben.<br />

Die künftigen Einzugsermächtigungen und<br />

Abbuchungsermächtigungen sollten sofort auf<br />

ein <strong>Kombimandat</strong> umgestellt wer<strong>de</strong>n.


SEPA<br />

Was be<strong>de</strong>utet das <strong>Kombimandat</strong>?<br />

Die Ermächtigung kann für das bisherige<br />

Lastschriftverfahren, aber auch später für das<br />

SEPA-Mandat genutzt wer<strong>de</strong>n. Wenn SEPA<br />

verpflichtend eingeführt wird, verlieren die alten<br />

Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit, d.h. es<br />

dürfen dann keine Abbuchungen in Form von<br />

Lastschriften durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine zu späte Umstellung auf ein Mandat kann<br />

also verheeren<strong>de</strong> Folgen haben.<br />

Bei dieser Umstellung ist ein Zusammenspiel<br />

aller Abteilungen wichtig.<br />

Tipp:<br />

Umgehend bei <strong>de</strong>n Abgabenbeschei<strong>de</strong>n und auch<br />

sonstigen Beschei<strong>de</strong>n unsere Kun<strong>de</strong>n bitten, das<br />

<strong>Kombimandat</strong> (Muster siehe unten) zu geben,<br />

auch wenn bereits eine Einzugsermächtigung<br />

besteht.<br />

Vielleicht auch ein kleines Begleitschreiben, in<br />

<strong>de</strong>m wir unseren Kun<strong>de</strong>n erklären, warum ein<br />

neues Mandat wichtig ist und dass sich für ihn<br />

nichts än<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>nn:<br />

Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch<br />

(Rücklastschrift) von einheitlich acht<br />

Wochen ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Belastungsbuchung.<br />

Ein weiterer Vorteil ist das taggenau festgelegte<br />

Fälligkeitsdatum, mit <strong>de</strong>m noch gezielter die<br />

Liquiditätsströme gesteuert wer<strong>de</strong>n können.<br />

Vergessen wer<strong>de</strong>n sollte aber auch nicht, Kontakt<br />

zu unserem Softwarehersteller aufzunehmen und<br />

Fragen hinsichtlich <strong>de</strong>r Umsetzung vom<br />

Lastschrift- und Überweisungsverfahren zur<br />

SEPA zu stellen.<br />

Dazu gehört auch, ob wir bereits jetzt die IBAN<br />

und BIC Nummern unserer Kun<strong>de</strong>n einpflegen<br />

können und wie künftig das Verfahren die<br />

Umsetzung durchführt.<br />

Wichtig:<br />

Das SEPA-Lastschriftmandat sollte zentral an<br />

einer Stelle aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, da es von <strong>de</strong>r<br />

Bank angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Es verbleibt dauerhaft beim Zahlungsempfänger<br />

und muss dort bis zu 14 Monate nach <strong>de</strong>m letzten<br />

Lastschrifteinzug verwahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

9


10<br />

Interview<br />

<strong>Kombimandat</strong>: Was ist das<br />

Nachfolgend hat Karl-August Petersen Herrn<br />

Fritz Beeck vom Sparkassen- und<br />

Giroverband Schleswig-Holstein mögliche<br />

Fragen gestellt, die er gern beantwortet hat.<br />

1. Gibt es schon einen verbindlichen Termin<br />

wann das SEPA Verfahren das Deutsche<br />

Lastschriftverfahren endgültig ablöst?<br />

Nein, diesen gibt es noch nicht, doch hat<br />

das EU-Parlament die EU-Kommission<br />

zu einer verbindlichen Terminierung<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, die eine Ablösung <strong>de</strong>r<br />

nationalen Verfahren im<br />

Überweisungsverkehr En<strong>de</strong> 2011 und im<br />

Lastschriftbereich En<strong>de</strong> 2012 vorsieht.<br />

Die endgültige Entscheidung <strong>de</strong>r EU-<br />

Kommission steht noch aus, doch ist<br />

möglicherweise von diesen Terminen<br />

auszugehen. Der Zentrale<br />

Kreditausschuss (ZKA) hat aktuell diese<br />

Sachlage kritisch bewertet und for<strong>de</strong>rt<br />

eine mehrjährige Übergangsfrist. Die<br />

Sparkassen-Finanzgruppe hat ohnehin<br />

gefor<strong>de</strong>rt, dass eine Entscheidung durch<br />

<strong>de</strong>n Markt aufgrund <strong>de</strong>s Nutzungsgra<strong>de</strong>s<br />

erfolgen sollte.<br />

2. Wann wird mit diesem Termin gerechnet?<br />

Bewerten wir die bisherigen<br />

Entscheidungen bzw. Absichten <strong>de</strong>r EU-<br />

Kommission, so kann eine Umsetzung zu<br />

<strong>de</strong>n vorgenannten Terminen nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Ich wür<strong>de</strong> mir<br />

aber wünschen, dass mit <strong>de</strong>n Argumenten<br />

<strong>de</strong>s ZKA ein Kompromiss für eine längere<br />

Übergangszeit gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann, da<br />

sonst innerhalb kürzester Zeit<br />

möglicherweise hohe Umstellungsaufwän<strong>de</strong><br />

durch Mandatseinholungen zu<br />

erbringen sind. Möglicherweise <strong>de</strong>shalb<br />

hohe Umstellungsaufwän<strong>de</strong>, da eine<br />

politische Entscheidung für die bisher<br />

erteilten Ermächtigungen als rechtliche<br />

Grundlage für ein SEPA-Mandat noch<br />

nicht getroffen wur<strong>de</strong>.<br />

3. Gelten die alten Einzugsermächtigungen<br />

als Ersatz für die SEPA<br />

Lastschriftmandante weiter?<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r neuen Rahmenbedingungen<br />

für die SEPA-Lastschriften mit<br />

geän<strong>de</strong>rten Prozessen und Fristen können<br />

die bisherigen Einzugsermächtigungen<br />

nach aktuellem Stand keine Verwendung<br />

fin<strong>de</strong>n. Es muss ein SEPA-<br />

Lastschriftmandat mit teilweise<br />

verbindlichen Angaben eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ich kann daher nur empfehlen, bei<br />

Abschluss einer neuen<br />

Lastschriftvereinbarung mit<br />

Privatkun<strong>de</strong>n, auch als Verbraucher<br />

bezeichnet, ein so genanntes<br />

<strong>Kombimandat</strong> zu verwen<strong>de</strong>n, dass die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an das<br />

Einzugsermächtigungsverfahren und das<br />

SEPA-Lastchriftverfahren ab<strong>de</strong>ckt.<br />

Offen ist allerdings noch eine mögliche<br />

gesetzliche Regelung zur<br />

Mandatsmigration, die eine Nutzung <strong>de</strong>r<br />

bisherigen Einzugsermächtigung als<br />

Grundlage für die SEPA-Basis-<br />

Lastschrift ermöglichen wür<strong>de</strong>. Nach<br />

<strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand kann erst in<br />

<strong>de</strong>r 2. Hälfte <strong>de</strong>s Jahres 2011 mit einer<br />

Entscheidung gerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Was passiert, wenn eine Kommune nach<br />

<strong>de</strong>r verbindlichen Einführung <strong>de</strong>r SEPA die<br />

alten Lastschriftmandate weiterlaufen lässt<br />

und Abbuchungen tätigt?<br />

Sollte keine gesetzliche Regelung zur<br />

Mandatsmigration erfolgen und die


Interview<br />

nationalen Systeme abgeschaltet sein, so<br />

dürfen auf Basis <strong>de</strong>r alten Mandate keine<br />

Lastschriften in <strong>de</strong>n Zahlungsverkehr<br />

eingebracht wer<strong>de</strong>n. Diese Lastschriften<br />

dürfen von <strong>de</strong>n Kreditinstituten <strong>de</strong>finitiv<br />

nicht eingelöst wer<strong>de</strong>n, da elementare<br />

Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r SEPA-<br />

Lastschriftsysteme unbeachtet bleiben.<br />

5. Ist ein SEPA <strong>Kombimandat</strong> o<strong>de</strong>r Mandat<br />

mit Originalunterschrift, wenn es mir per<br />

Fax o<strong>de</strong>r auch gescannt zugemailt wird<br />

auch rechtsgültig?<br />

Grundsätzlich ist das Originalmandat zu<br />

favorisieren. In begrün<strong>de</strong>ten<br />

Ausnahmefällen bei Abwägung möglicher<br />

Risiken könnte hiervon abgewichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Wie lange dauert es künftig, bis ein SEPA-<br />

Mandat eingelöst wird? Gilt noch die<br />

ursprünglich vorgesehene Regelung, dass bei<br />

<strong>de</strong>r Ersteinlösung die Lastschrift eine Woche<br />

vor Fälligkeit eingereicht wer<strong>de</strong>n muss?<br />

Hier muss zwischen <strong>de</strong>r Basis- und<br />

Firmenkun<strong>de</strong>nlastschrift differenziert<br />

wer<strong>de</strong>n, da unterschiedliche<br />

Einreichungs- und Vorlagefristen<br />

vorgegeben sind. Für bei<strong>de</strong> Verfahren gilt<br />

grundsätzlich eine<br />

Vorabinformationsfrist von 14 Tagen vor<br />

Belastungstag.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r weiteren Fristen für Erstund<br />

Folgelastschriften bietet sich die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Schaubil<strong>de</strong>r an, um sich über<br />

Einreichungsfristen zwischen<br />

Zahlungsempfänger (ZE) und 1.<br />

Inkassostelle (Kreditinstitut <strong>de</strong>s ZE)<br />

sowie zwischen 1. Inkassostelle und<br />

11


Interview<br />

Zahlstelle (Kreditinstitut <strong>de</strong>s Zahlers)<br />

informieren zu können. Gegebenfalls sind<br />

seitens <strong>de</strong>r 1. Inkassostelle<br />

Clearingtermine zu beachten, die eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Einreichungszeit<br />

erfor<strong>de</strong>rt.<br />

7. In <strong>de</strong>r Praxis kommt es vor, dass ich eine<br />

Einzugsermächtigung erhalte und diese<br />

taggleich einlösen konnte. Geht das auch<br />

im SEPA-Verfahren?<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bereits geschil<strong>de</strong>rten<br />

Rahmenbedingungen unter Wahrung<br />

vorgegebener Fristen wird dies nicht<br />

mehr möglich sein.<br />

8. Wann müssen künftig Sepa-Lastschriften<br />

eingereicht wer<strong>de</strong>n, die erstmalig o<strong>de</strong>r<br />

auch schon das zweite Mal eingereicht<br />

wer<strong>de</strong>n?<br />

Hier möchte ich auf meine Ausführungen<br />

zur Frage 6 und die zu nutzen<strong>de</strong>n<br />

Schaubil<strong>de</strong>r verweisen.<br />

9. Wie kann das System erkennen, dass es<br />

sich um die erste o<strong>de</strong>r die zweite<br />

Einreichung han<strong>de</strong>lt?<br />

Im Datensatz für Lastschrifttransaktionen<br />

ist eine entsprechen<strong>de</strong> Kennzeichnung<br />

vorgesehen, die <strong>de</strong>m verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Rechenzentrum die vertragskonforme<br />

Verarbeitung ermöglicht, d. h. unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Verarbeitungsfristen bis hin zur Wahrung<br />

<strong>de</strong>r Bedingungen und Fristen für eine<br />

Lastschriftrückgabe.<br />

10. Wie kontrolliert die einlösen<strong>de</strong> Bank, dass<br />

ein Mandat vorliegt?<br />

Diese Kontrolle lässt sich am besten über<br />

ein zentral durch das Rechenzentrum<br />

anzubieten<strong>de</strong>s Mandatsmanagement<br />

abbil<strong>de</strong>n. Sollte dieses anfänglich zentral<br />

nicht zur Verfügung stehen, wird das<br />

Institut eine hausindividuelle Lösung<br />

(Excel-Tabelle) erstellen müssen.<br />

13


14<br />

Interview<br />

11. Wenn die Mandanten in die SEPA-<br />

Lastschriftmandate unterschreiben, aber<br />

die IBAN und BIC Nummern vergessen<br />

o<strong>de</strong>r nur Ihre Bankleitzahl und<br />

Kontonummer eintragen o<strong>de</strong>r ich diese<br />

aber noch aus <strong>de</strong>m alten<br />

Lastschriftverfahren vorrätig habe, wie<br />

kann ich die richtige IBAN Nummer und<br />

BIC ermitteln?<br />

In diesem Fall sollten Sie sich an ihr<br />

Kreditinstitut wen<strong>de</strong>n, um entsprechen<strong>de</strong><br />

Informationsmöglichkeiten aufgezeigt zu<br />

bekommen. U. a. kann ein IBAN-Portal<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n, dass allerdings die<br />

Eingabe eines Initialpassworts erfor<strong>de</strong>rt,<br />

das vom Institut abzufor<strong>de</strong>rn ist.<br />

Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt<br />

zusätzlich über einen SEPA Account<br />

Converter, <strong>de</strong>r Firmenkun<strong>de</strong>n zur<br />

Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n kann. Die<br />

Bedingungen hierfür sind bei <strong>de</strong>r<br />

Sparkasse zu erfragen.<br />

12. Was be<strong>de</strong>utet Mandatreferenz und nach<br />

welchen Kriterien kann ich diese<br />

vergeben?<br />

Grundlage für <strong>de</strong>n Einzug einer<br />

Lastschrift bil<strong>de</strong>t das SEPA-<br />

Lastschriftmandat, das gleichzeitig die<br />

Beauftragung zur Einlösung <strong>de</strong>r<br />

Lastschrift an das Kreditinstitut <strong>de</strong>s<br />

Zahlers beinhaltet. Für je<strong>de</strong>n<br />

Vertragsabschluss mit Lastschriftabwicklung<br />

(Lastschriftmandat)ist die so<br />

genannte Mandatsreferenz abzubil<strong>de</strong>n.<br />

Dies be<strong>de</strong>utet, dass unterschiedliche<br />

Mandate ein<strong>de</strong>utig zu nummerieren sind.<br />

Hierfür stehen 35 alphanumerische<br />

Stellen zur Verfügung, die vom<br />

Zahlungsempfänger individuell gefüllt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Kriterium für die<br />

Verschlüsselung könnte die Steuerart in<br />

Kombination mit <strong>de</strong>m<br />

Vertragsabschlusstermin sein, ist aber<br />

frei gestaltbar. Alternativ könnte ein Feld<br />

in das Mandatformular aufgenommen


Interview<br />

wer<strong>de</strong>n, in das <strong>de</strong>r Zahlungspflichtige<br />

seine Steuernummer als Mandatsreferenz<br />

einträgt. Gegebenenfalls ist eine<br />

nachträgliche Kontrolle erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Im Lastschriftmandat ist zusätzlich auch<br />

die Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

anzugeben, die von <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Bun<strong>de</strong>sbank vergeben wird und über das<br />

Interne http://glaeubigerid.bun<strong>de</strong>sbank.<strong>de</strong><br />

beantragt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

13. Muss ich die Mandatsreferenz <strong>de</strong>m<br />

Mandanten mitteilen?<br />

Ja. Die Mandatsreferenz kann <strong>de</strong>m Zahler<br />

bzw. Zahlungspflichtigen bereits mit <strong>de</strong>r<br />

Mandatseinholung zur Kenntnis gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Es besteht aber auch die<br />

Möglichkeit, die Referenznummer nach<br />

Mandatseinholung mitzuteilen bzw.<br />

entsprechend <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Alternative zu verfahren.<br />

14. Kann ich für Gewerbebetriebe bzw.<br />

Gewerbetreiben<strong>de</strong> das SEPA-<br />

Firmenlastschrift-Mandat verwen<strong>de</strong>n?<br />

Im SEPA-Lastschriftbereich wird eine<br />

klare Trennung zwischen Privatkun<strong>de</strong>n<br />

(Verbraucher) und Firmenkun<strong>de</strong>n<br />

vorgenommen. Damit fallen auch<br />

Gewerbebetriebe und Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />

unter die Regelung <strong>de</strong>r SEPA-<br />

Firmenkun<strong>de</strong>n-Lastschrift. Die SEPA-<br />

Firmenkun<strong>de</strong>n-Lastschrift darf keinesfalls<br />

im Privatkun<strong>de</strong>nbereich verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

15. Dieses Mandat löst die Abbuchungsermächtigung<br />

ab. Das heißt, <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

kann <strong>de</strong>r Abbuchung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen?<br />

Sofern ein gültiges SEPA-Firmenkun<strong>de</strong>n-<br />

Lastschriftmandat vorliegt, kann <strong>de</strong>r<br />

Lastschrift nicht wi<strong>de</strong>rsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

15


16<br />

Interview<br />

Es besteht jedoch weiterhin ein Risiko <strong>de</strong>r<br />

Nichteinlösung mangels Deckung.<br />

16. Wann sollten die Verwaltungen mit <strong>de</strong>r<br />

Umstellung auf SEPA beginnen?<br />

Ich komme hier auf meine Empfehlung<br />

zurück, neue Lastschriftvereinbarungen<br />

mit <strong>de</strong>m „Verbraucher“ auf Basis <strong>de</strong>s<br />

<strong>Kombimandat</strong>s zu schließen. Vorab<br />

sollten zielgruppenorientierte<br />

(aufgabenabhängig) Informationsschritte<br />

eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinsichtlich einer generellen Umstellung<br />

auf die SEPA-Lastschriftsysteme<br />

empfehle ich, die Entscheidung <strong>de</strong>s<br />

Gesetzgebers zur Mandatsmigration<br />

abzuwarten. Das schließt nicht aus, dass<br />

schon schrittweise die Umstellung<br />

vorbereitet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

17. Was sollten Verwaltungen mit <strong>de</strong>m<br />

Hersteller <strong>de</strong>r Finanzsoftware besprechen?<br />

Mit <strong>de</strong>m Hersteller sollten schon<br />

frühzeitig Gespräche über die<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r SEPA-<br />

Lastschrtiften auf die Finanzsoftware<br />

besprochen wer<strong>de</strong>n, um ausreichend Zeit<br />

für die Formulierung von Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

und Umsetzungsmaßnahmen zu haben.<br />

Dies betrifft z. B. die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Datensätze bzw. <strong>de</strong>r Formate, die intern<br />

in <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung zu<br />

berücksichtigen wären. Gegebenenfalls<br />

sind Än<strong>de</strong>rungen im<br />

Dispositionsmanagement erfor<strong>de</strong>rlich<br />

(wenn vorhan<strong>de</strong>n), da sich generell<br />

Fristen än<strong>de</strong>rn. Evtl. sind damit auch<br />

Rücklastschriften zu berücksichtigen.<br />

18. Welche Ratschläge wür<strong>de</strong>n Sie <strong>de</strong>n<br />

Verwaltungen noch mit auf <strong>de</strong>n Weg<br />

geben?<br />

Unabhängig von geplanten<br />

Umsetzungsschritten wür<strong>de</strong> ich<br />

empfehlen, dass die Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung sich frühzeitig intensiver mit<br />

<strong>de</strong>n Lastschriftbedingungen befassen, um<br />

Verfahrenssicherheit zu erlangen und<br />

sich ergeben<strong>de</strong> Fragen sowie offene<br />

Punkte rechtzeitig vor Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

Ablaufprozesse geklärt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Herr Beeck, ich möchte mich für dieses<br />

Interview bedanken. An wen können sich<br />

unsere Mitglie<strong>de</strong>r wen<strong>de</strong>n, wenn sie weitere<br />

Fragen haben?<br />

Ihre Mitglie<strong>de</strong>r können sich an die<br />

Hausbank wen<strong>de</strong>n, natürlich auch<br />

Beratungsleistungen <strong>de</strong>r Sparkassen-<br />

Finanzgruppe in Anspruch nehmen. Auch<br />

ich stehe gern als Referent<br />

(Zahlungsverkehr/Kartengeschäft) <strong>de</strong>s<br />

Sparkassen- und Giroverban<strong>de</strong>s für<br />

Anfragen zur Verfügung und bin unter <strong>de</strong>r<br />

Tel.-Nr. (0431) 5335 532 erreichbar.<br />

Die Interviewpartner:<br />

Fritz Beeck ist verantwortlich<br />

für „Grundsatzfragen <strong>de</strong>r<br />

Informationstechnologie /<br />

Abwicklungsfunktionalitäten<br />

Zahlungsverkehr" beim<br />

Sparkassen- und Giroverband<br />

Schleswig-Holstein.<br />

Karl-August Petersen ist<br />

Stellvertreten<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

und Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer <strong>de</strong>s<br />

Fachverban<strong>de</strong>s


Service 17<br />

SEPA: Lastschriften – ein Muster


18<br />

Recht<br />

Neues aus <strong>de</strong>m Vollstreckungsrecht<br />

Gesetz zur Reform <strong>de</strong>s<br />

Kontenpfändungsschutzes (BGBl. 2009,<br />

S. 1707)<br />

Be<strong>de</strong>utendste Neuregelung ist die gesetzliche<br />

Einführung eines Pfändungsschutzkontos (P-<br />

Kontos). Kernstück ist die Regelung <strong>de</strong>s § 850 k<br />

ZPO. Es gewährt im Pfändungsfalle <strong>de</strong>m Inhaber<br />

<strong>de</strong>s P-Kontos einen standardisierten<br />

Basispfändungsschutz (§ 850 k Abs. 1 ZPO), <strong>de</strong>r<br />

durch Aufstockungsbeträge (§ 850 k Abs. 2<br />

ZPO) ergänzt wer<strong>de</strong>n kann, durch entsprechen<strong>de</strong><br />

Bescheinigungen belegt, Das<br />

Aufstockungsverfahren, i.d.R. vom Schuldner<br />

initiiert und von <strong>de</strong>r Bank verantwortet, soll die<br />

Vollstreckungsgerichte entlasten. Dennoch<br />

verbleiben gerichtliche Entscheidungs- und<br />

Kontrollkompetenzen.<br />

Neben <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s<br />

Pfändungsschutzkontos bleibt <strong>de</strong>r bisherige<br />

Kontenpfändungsschutz materiell bis zum<br />

31.12.2011 grundsätzlich bestehen. Ein<br />

Schuldner, <strong>de</strong>r kein P-Konto führt und <strong>de</strong>ssen<br />

Konto gepfän<strong>de</strong>t wird, hat bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Übergangsfrist gem. § 850 l ZPO die Möglichkeit<br />

wegen <strong>de</strong>s Eingangs von wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n<br />

Einnahmen auf <strong>de</strong>m Bankkonto um<br />

Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht<br />

nachzusuchen.<br />

Zur Entlastung <strong>de</strong>r Banken und<br />

Vollstreckungsorgane ist nunmehr durch § 833<br />

a ZPO eine Regelung getroffen wor<strong>de</strong>n, wonach<br />

auf Schuldnerantrag eine Pfändung aufgehoben<br />

o<strong>de</strong>r das Guthaben <strong>de</strong>r Pfändung nicht<br />

unterworfen wer<strong>de</strong>n soll, wenn über einen<br />

längeren Zeitraum nur unpfändbare Beträge<br />

gutgeschrieben und auch in <strong>de</strong>r Prognose nicht<br />

pfändbare Zahlungseingänge zu erwarten sind.<br />

Auch diese Regelung ist bis zum 31.12.2011<br />

befristet.<br />

Für die Vollstreckungspraxis ebenfalls relevant<br />

sind die Än<strong>de</strong>rungen gem. § 835 ZPO. Danach<br />

darf die Bank erst 4 Wochen nach Pfändung <strong>de</strong>s<br />

pfändbaren Guthabens an <strong>de</strong>n Gläubiger<br />

auskehren. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> gem. § 840 ZPO die<br />

Auskunftspflicht <strong>de</strong>r Bank um Fragen zum<br />

Vollstreckungsschutz gem. § 833 a ZPO und zum<br />

P-Konto (§ 850 k Abs. 7 ZPO) ergänzt.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontenpfändungsschutzes<br />

wirkt sich naturgemäß auch auf die<br />

Pfändungsschutzregelungen im § 55 SGB I aus.<br />

Hier hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber die 7-Tagesfristen auf<br />

14-Tage verlängert. Zu<strong>de</strong>m wird durch die neue<br />

Regelung <strong>de</strong>s § 55 Abs. 5 SGB I eine geson<strong>de</strong>rte<br />

Regelung für <strong>de</strong>n Fall getroffen, dass <strong>de</strong>r<br />

Schuldner noch ein spezielles P-Konto führt.


Recht<br />

Wer ist zuständige Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> für<br />

die SGB-II-Arbeitsgemein-schaften?<br />

Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und<br />

Arbeitslosenhilfe im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Einführung <strong>de</strong>s Arbeitslosengel<strong>de</strong>s II war ein<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Schritt in <strong>de</strong>r Sozialgesetzgebung<br />

<strong>de</strong>s letzten Jahrzehnts. Neben <strong>de</strong>n<br />

Optionskommunen sind neuartige SGB-II-<br />

Arbeitsgemeinschaften für die Betreuung<br />

(Vermittlung, Leistungsgewährung) <strong>de</strong>r Langzeit-<br />

arbeitslosen zuständig. Die Arbeitgemeinschaften<br />

sind organisationsrechtlich schwer in die<br />

fö<strong>de</strong>ralen Strukturen <strong>de</strong>s Behör<strong>de</strong>naufbaues<br />

einzuordnen. Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hatte<br />

sich damit zu befassen, ob diese Einrichtungen<br />

verfassungsgemäß konzipiert und verankert sind.<br />

Ebenfalls höchst umstritten war die Frage,<br />

welches Verwaltungsvollstreckungsrecht<br />

anwendbar und welche Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n<br />

für die Ansprüche <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaften<br />

zuständig sind (vgl. BVerfG, KKZ 2009, S. 110).<br />

Inzwischen hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber reagiert,<br />

eine spezielle Verfassungsnorm (Art. 91 e GG)<br />

geschaffen und das SGB II organisationsrechtlich<br />

geän<strong>de</strong>rt (BGBl. I v 2010, S. 112 ff). Lei<strong>de</strong>r hat<br />

man wie<strong>de</strong>r keine klarstellen<strong>de</strong>n Regelungen zum<br />

anzuwen<strong>de</strong>n Vollstreckungsrecht und zu <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n gemacht.<br />

Dies hat <strong>de</strong>r Fachverband zum Anlass genom-<br />

men, um über die kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong><br />

zu einer Klärung zu kommen. Wir wer<strong>de</strong>n über<br />

die Ergebnisse berichten.<br />

Aussetzung von Kontopfändungen<br />

Kontopfändungen, also die Pfändung von<br />

Bankfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Schuldners, ist die<br />

häufigste Form <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungspfändung, auch<br />

nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s neuen<br />

Kontenpfändungsschutzes zum 1.7.2010.<br />

Unmittelbar nach Eintritt <strong>de</strong>r Sperrwirkung für<br />

das gepfän<strong>de</strong>te Bankkonto wer<strong>de</strong>n die<br />

kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n vielfach<br />

mit Anrufen <strong>de</strong>s Schuldners konfrontiert, in<br />

<strong>de</strong>nen um Vollstreckungsaufschub und<br />

Ratenzahlung nachgesucht wird.<br />

Nicht selten wird dann die Aussetzung <strong>de</strong>r<br />

Pfändungs- u. Einziehungsverfügung gegenüber<br />

Schuldner und Bank angeordnet. Seitens vieler<br />

Banken wird die Rechtmäßigkeit dieser<br />

„Ruhendstellungen“ bezweifelt. Dazu ist zu<br />

bemerken, dass unsere Rechtsordnung die<br />

Rechtsinstrumente <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n und<br />

auflösen<strong>de</strong>n Bedingungen sowohl im Zivilrecht<br />

(§ 158 BGB) als auch im<br />

Verwaltungsverfahrensrecht (§ 36 VwVfG)<br />

kennt. Die Außervollzugsetzung einer<br />

Pfändungs- u. Einziehungsverfügung ist folglich<br />

auch durch die Zivilrechtsprechung (vgl. OLG<br />

Düsseldorf, KKZ 2010, S. 207) und durch <strong>de</strong>n<br />

Zentralen Kreditausschuss (ZKA), <strong>de</strong>r<br />

Spitzenorganisation <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Kreditwirtschaft, anerkannt (vgl. Ziffer 13 <strong>de</strong>s<br />

Umsetzungsleitfa<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s ZKA zum Gesetz .zur<br />

Reform <strong>de</strong>s Kontenpfändungsschutzes<br />

Insolvenzrechtliche Basiswissen<br />

Wer ärgert sich nicht darüber, dass die<br />

Insolvenzverfahren <strong>de</strong>n kommunalen<br />

Vollstreckungspraktikern sehr, sehr viel Arbeit<br />

bringen und das Kosten- und Nutzenverhältnis<br />

oft „auf <strong>de</strong>r Strecke bleibt“. Das gilt vor allem für<br />

das Verbraucherinsolvenzverfahren, aber auch<br />

für eine Vielzahl von Regelinsolvenzen.<br />

19


Recht<br />

Dennoch ist es wichtig, die Möglichkeiten <strong>de</strong>s<br />

Insolvenzrechts umfassend zu nutzen, die im<br />

kommunalen Gläubigerinteresse liegen. Speziell<br />

für <strong>de</strong>n Leserkreis <strong>de</strong>r Praktiker aus <strong>de</strong>n Land-<br />

kreisen, Städten und Gemein<strong>de</strong>n hat nunmehr<br />

Michael App, <strong>de</strong>r renommierte<br />

Vollstreckungsrechtler und jur. Fachberater<br />

unseres Verban<strong>de</strong>s, eine Veröffentlichung<br />

verfasst, die aus <strong>de</strong>r kommunalen Sichtweise das<br />

Insolvenzrecht systematisch aufarbeitet. Die<br />

Kommunen sind mit <strong>de</strong>n vielfältigen Aspekten<br />

<strong>de</strong>s Insolvenzrechtes als Gläubiger, als insol-<br />

venzrechtlicher Anfechtungsgegner, aber auch in<br />

an<strong>de</strong>ren Verwaltungsangelegenheiten tangiert.<br />

In <strong>de</strong>n Großkommentaren zum Insolvenzrecht<br />

wer<strong>de</strong>n naturgemäß die speziellen kommunalen<br />

Thematiken nur am Ran<strong>de</strong> behan<strong>de</strong>lt. Die<br />

steuerrechtliche Spezialliteratur zum<br />

Insolvenzrecht wird sehr stark von <strong>de</strong>n staatlichen<br />

Fiskalgesichtspunkten dominiert, so dass auch für<br />

dieses Segment <strong>de</strong>r kommunale Fokus nur sehr<br />

verengt dargestellt wird. Vor diesem Hintergrund<br />

ist die Neuerscheinung sehr zu begrüßen<br />

„Insolvenzrecht<br />

– Basiswissen<br />

für Praktiker in<br />

Kreisen,<br />

Städten und<br />

Gemein<strong>de</strong>n“<br />

Autor: Michael<br />

App; Verlag<br />

Reckinger,<br />

Siegburg;<br />

Neuerschein<br />

ung Juli 2010,<br />

Format DIN<br />

A5, kart.; 284<br />

Seiten; ISBN<br />

978- 3-7922-<br />

0092-6; 34,90<br />

Euro<br />

Aktuelle KKZ-Rechtsprechung<br />

von Relevanz<br />

In <strong>de</strong>r KKZ wer<strong>de</strong>n Monat für Monat<br />

Rechtsprechungsentscheidungen, die<br />

haupt-sächlich für die Verwaltungsvollstreckung<br />

von Relevanz sind, veröffentlicht. Bei <strong>de</strong>r Vielfalt<br />

und Komplexität können Überblick und<br />

Orientierung verloren gehen. Dieser Kurzbeitrag<br />

soll <strong>de</strong>m entgegenwirken und einige<br />

bemerkenswerte Entscheidungen plakativ<br />

beleuchten.<br />

Mit einem kassenrechtlichem Thema beschäftigt<br />

sich die Entscheidung <strong>de</strong>s nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />

Verfassungsgerichts, <strong>de</strong>s Staatsgerichtshofes<br />

Bückeburg, in <strong>de</strong>r KKZ 2010, S. 40. Es prangert<br />

die Verwaltungspraxis als Formenmissbrauch an,<br />

das Instrument <strong>de</strong>r Kassen-<br />

kredite/Liquditätskredite für Deckungszwecke<br />

<strong>de</strong>s Haushalts zu missbrauchen. Wie die<br />

Urteilsanmerkung <strong>de</strong>r KKZ dazu belegt, wird<br />

diese Ten<strong>de</strong>nz durch <strong>de</strong>n Wechsel von <strong>de</strong>r<br />

Kameralistik auf die Verwaltungsdoppik noch<br />

verstärkt.<br />

Die Entscheidung <strong>de</strong>s OVG Sachsen-Anhalt<br />

(KKZ 2010, S. 93) weist auf die wichtige<br />

Unterscheidung zwischen einem<br />

Inhaltsadressaten und einem<br />

Bekanntgabeadressaten hin. Weitergehen<strong>de</strong> bzw.<br />

vertiefen<strong>de</strong> Informationen enthält eine ältere<br />

KKZ-Rechtsprechungsveröffentlichung, nämlich<br />

die <strong>de</strong>s OVG Thüringen, KKZ 2000, S. 237.<br />

Wichtig für die Realisierung älterer öffentlicher<br />

Grundstückslasten (Rangklasse 7 <strong>de</strong>s § 10 ZVG)<br />

21


22<br />

Recht<br />

ist die Entscheidung <strong>de</strong>s OVG Sachsen (KKZ<br />

2010, S. 104). Hier wird klargestellt, dass bei<br />

freihändigem Verkauf auch eine nachrangige<br />

Duldungsschuld geltend gemacht wer<strong>de</strong>n kann,<br />

ggf. auch durch zwangsweise Verwertung <strong>de</strong>s<br />

Grundstücks.<br />

Ebenfalls aus immobiliarvollstreckungsrecht-<br />

licher Hinsicht be<strong>de</strong>utsam ist die BGH-<br />

Entscheidung vom 19.11.2009 (KKZ 2010, S.<br />

142). Der BGH stellt hierin klar, dass die<br />

Säumniszuschläge das Schicksal <strong>de</strong>r<br />

Hauptfor<strong>de</strong>rung, in diesem Fall <strong>de</strong>r Grundsteuer<br />

gem. § 10 Abs. 1 NR 3 ZVG teilt. Damit sind die<br />

wi<strong>de</strong>rsprüchlichen vorinstanzlichen Ent-<br />

scheidungen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Veröffentlichungen in <strong>de</strong>r Fachliteratur hinfällig.<br />

Die BGH-Entscheidung (KKZ 2010, S. 179),<br />

empfangenen Barunterhalt einer


Recht<br />

unterhaltsberechtigten Person als <strong>de</strong>ssen<br />

Eigeneinkommen zu bewerten, erhöht die<br />

Spielräume eines Pfändungsgläubigers, <strong>de</strong>r sich<br />

nicht mit <strong>de</strong>n standardisierten Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Lohnpfändung begnügt.<br />

Allen, die aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch immer, sich<br />

mit persönlichen Zugriffsphantasien auf <strong>de</strong>n<br />

kommunalen Kassenbestand beschäftigen, sei<br />

warnend auf die Entscheidung <strong>de</strong>s VG Saarlouis<br />

(KKZ 2010, S. 226 verwiesen. Derartige<br />

Rechtsverletzungen haben nicht nur massive<br />

strafrechtliche, arbeits- und zivilrechtliche,<br />

son<strong>de</strong>rn auch – für die beamteten Beschäftigten<br />

- disziplinarrechtliche Folgen.<br />

Die BGH-Entscheidung vom 18.2.2010 – IX ZR<br />

101/09 – (KKZ-Veröffentlichung <strong>de</strong>mnächst)<br />

been<strong>de</strong>t eine Jahrzehnte alte Unsicherheit über<br />

die Reichweite <strong>de</strong>s insolvenzrechtlichen<br />

Abson<strong>de</strong>rungsrechtes aus öffentlicher<br />

Grundstückslast. Sie stellt klar, dass <strong>de</strong>r<br />

Insolvenzverwalter im Falle <strong>de</strong>r freihändigen<br />

Veräußerung eines zur Insolvenzmasse<br />

gehören<strong>de</strong>n Grundstücks nicht verpflichtet ist,<br />

das Abson<strong>de</strong>rungsrecht aus <strong>de</strong>m<br />

Grundstückskauferlös zu begleichen. Somit be-<br />

steht in diesem Fall das dingliche Recht aus<br />

öffentlicher Grundstückslast am Grundstück<br />

weiter. Die Haftung und damit die<br />

For<strong>de</strong>rungsrealisierung kann durch<br />

Duldungsbescheid gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Grundstückserwerber realisiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

„Das Allerletzte“<br />

Wie ein Schuldnerbrief aussehen könnte – wenn<br />

überhaupt ein Schuldner auf eine Mahnung o<strong>de</strong>r<br />

Pfändungsankündigung reagiert – wissen wir<br />

zumin<strong>de</strong>st von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an, als ein<br />

Gläubiger <strong>de</strong>s bekannten amerikanischen<br />

Schriftstellers Jack London („Lockruf <strong>de</strong>s<br />

Gol<strong>de</strong>s, Seewolf“) einen Antwortbrief <strong>de</strong>s ewig<br />

verschul<strong>de</strong>ten London veröffentlichte. London<br />

hatte sich in seinem geharnischten Brief verbeten,<br />

noch länger belästigt zu wer<strong>de</strong>n. Der Gläubiger<br />

solle sich <strong>de</strong>r Höflichkeit befleißigen und<br />

geduldig warten, bis er an <strong>de</strong>r Reihe sei. Sollte er<br />

allerdings trotz dieser Warnung Jack London<br />

weiterhin bedrängen o<strong>de</strong>r ihm gar<br />

Schwierigkeiten machen, so wür<strong>de</strong> er ihn<br />

kurzerhand von <strong>de</strong>r Gläubigerliste streichen.<br />

Soviel Chuzpe traut man auch heute nicht je<strong>de</strong>m<br />

Schuldner zu.<br />

De Redaktion <strong>de</strong>s „Schleswig-<br />

Holstein aktuell“ bedankt sich beim<br />

Kollegen Helmut Hagemann für<br />

diesen Beitrag.<br />

23


24<br />

Fortbildung<br />

Experte in null-komma-nix<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsschule Bor<strong>de</strong>sholm hat auch für<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>, Amts-, Stadtund<br />

Kreiskassen<br />

Tradition. In <strong>de</strong>r fast 100jährigen<br />

Geschichte<br />

dieser Einrichtung hat<br />

sich die<br />

Verwaltungsschule als<br />

Ausbildungsstätte <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Dienstes<br />

lan<strong>de</strong>sweit auch bei <strong>de</strong>n<br />

Kassenverwaltern ein hohes Ansehen erworben.<br />

In dieser Zeit haben tiefgreifen<strong>de</strong> und<br />

strukturelle Verän<strong>de</strong>rungen stattgefun<strong>de</strong>n, die in<br />

unterschiedlichster Weise das<br />

Verwaltungshan<strong>de</strong>ln beeinflusst haben. Um<br />

diesen rasanten Wan<strong>de</strong>l zu begegnen, um <strong>de</strong>n<br />

immer wie<strong>de</strong>r neuen Anfor<strong>de</strong>rungen gerecht zu<br />

wer<strong>de</strong>n, bedurfte es fachkompetenter und<br />

qualifizierter Beschäftigte auch im kommunalen<br />

Kassengeschäft. Diese immer wie<strong>de</strong>r fit zu<br />

machen, sie für die neuen Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfolgreich weiter zu qualifizieren, hatte sich <strong>de</strong>r<br />

Fachverband zur Aufgabe gemacht und bereits<br />

in <strong>de</strong>n 50er Jahren zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsschule Bor<strong>de</strong>sholm eigene<br />

Son<strong>de</strong>rlehrgänge durchgeführt:<br />

Lehrgang für Kassenleiter und<br />

Sachbearbeiter kommunaler Kassen<br />

Lehrgang für Vermögensbuchführung und<br />

Sollabschluss<br />

Lehrgang für Vollziehungsbeamte und<br />

Vollstreckungssachbearbeiter<br />

Kurzlehrgang über das Vollstreckungsrecht<br />

Auf Vorschlag und im Zusammenwirken mit<br />

<strong>de</strong>n kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong>n hat die<br />

Verwaltungsschule 1980 ein neues Sachgebiet<br />

„Fortbildung“ eingerichtet und für das I.<br />

Halbjahr erstmalig ein geschlossen konzipiertes<br />

Fortbildungsprogramm vorgelegt. Damit war <strong>de</strong>r<br />

Grundstein gelegt für eine kontinuierliche<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Fort- und Weiterbildung aller<br />

Beschäftigten in <strong>de</strong>n schl.-holst.<br />

Kommunalverwaltungen. Um die Entwicklung<br />

an Zahlen festzumachen: in diesen 30 Jahren<br />

haben ca. 185.000 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer an über 10.000 Veranstaltungen<br />

teilgenommen – eine beeindrucken<strong>de</strong> Bilanz.<br />

Bereits in <strong>de</strong>r Startphase <strong>de</strong>r „Fortbildung“ war<br />

<strong>de</strong>r ehemalige Leiter <strong>de</strong>r Stadtkasse Kiel und<br />

langjährige Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Kassenverwaltung e.V. Herr Walter Kroglowski<br />

nicht nur an <strong>de</strong>r Konzeptentwicklung<br />

maßgeblich beteiligt, als langjähriger<br />

nebenamtlicher Dozent in <strong>de</strong>r Aus- und<br />

Fortbildung auch Garant für eine<br />

praxisorientierte Aus- und Fortbildung. „Aus <strong>de</strong>r<br />

Praxis für die Praxis“ war sein Leitgedanke und<br />

dieser hat auch sein Wirken im Unterricht<br />

bestimmt und damit zum besseren Verständnis<br />

<strong>de</strong>s Kassengeschäfts beigetragen.<br />

Diese mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung,<br />

Kompetenz und erfolgreiche Partnerschaft <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsschule - und nachfolgend ab 1997<br />

die Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie Bor<strong>de</strong>sholm - mit <strong>de</strong>m<br />

Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />

e.V. bil<strong>de</strong>n die Grundlage für eine<br />

bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung <strong>de</strong>r


Fortbildung<br />

Kassen- und Vollstreckungsbeamten in<br />

Schleswig-Holstein. Insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Unterstützung vieler nebenamtlicher Dozenten<br />

aus <strong>de</strong>m Verbandsbereich hat die Nachhaltigkeit<br />

<strong>de</strong>r praxisorientierten Seminare geprägt.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Neustrukturierung <strong>de</strong>s<br />

Ausbildungszentrums für Verwaltung wur<strong>de</strong>n<br />

die bisher nebeneinan<strong>de</strong>r und konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

Fortbildungsbereiche <strong>de</strong>r Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie<br />

Bor<strong>de</strong>sholm (zuständig für <strong>de</strong>n kommunalen<br />

Bereich) und <strong>de</strong>r Fachhochschule für<br />

Verwaltung und Dienstleistung - InForM<br />

(zuständig für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbereich) fusioniert.<br />

Seit 2008 ist nunmehr das Kompetenzzentrum<br />

für Verwaltungs-Management – KOMMA – <strong>de</strong>r<br />

Ansprechpartner für die Beschäftigten in <strong>de</strong>n<br />

Kommunal- und Lan<strong>de</strong>sverwaltungen, in <strong>de</strong>ren<br />

Einrichtungen und Betrieben sowie für<br />

ehrenamtliche Kommunalpolitiker in Schl.-<br />

Holstein.<br />

Mehr als 500 offene Veranstaltungen und<br />

Inhouse-Seminare, Qualifizierungslehrgänge<br />

und individuelle Beratungen vor Ort bil<strong>de</strong>n das<br />

Aufgabenspektrum dieses neuen Fachbereichs.<br />

Annähernd 10.000 Teilnehmer/innen nutzen<br />

jährlich diese Chance. Fortbildung ist ein<br />

zentraler Baustein für die Realisierung von<br />

Verwaltungszielen und die Qualität <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsleistungen wird wesentlich<br />

bestimmt durch das Leistungspotenzial <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier bietet<br />

KOMMA Hilfestellungen an und ist Ihr<br />

Dienstleister für Ihre engagierten und<br />

qualifizierten Beschäftigten, für eine effizient<br />

und effektiv arbeiten<strong>de</strong> Verwaltung.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Kassen- und<br />

Vollstreckungswesens wer<strong>de</strong>n in 2011 z.B.<br />

folgen<strong>de</strong> Seminare angeboten:<br />

Einführung in das Kassenwesen Teil<br />

I - Grundzüge <strong>de</strong>r<br />

Zahlungsabwicklung<br />

Einführung in das Kassenwesen Teil<br />

II – Kamerale Abschlüsse und<br />

Abschlussbuchungen<br />

Einführung in die<br />

Finanzbuchhaltung und die<br />

Zahlungsabwicklung<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

Telefoninkasso im kommunalen<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

sowie die berufsbegleiten<strong>de</strong>n<br />

Qualifizierungslehrgänge (optional mit<br />

Zertifikat):<br />

Kommunale/r Bilanzbuchhalter/in<br />

Schleswig-Holstein<br />

Kommunale/r Finanzbuchhalter/in<br />

Schleswig-Holstein<br />

Ich bedanke mich<br />

beim Fachverband<br />

<strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />

e.V. für die<br />

langjährige, erfolgreicheZusammenarbeit<br />

und<br />

wünsche dieser Erstausgabe <strong>de</strong>s Fachblattes<br />

„Schleswig-Holstein aktuell“ eine gute<br />

Resonanz und für die Zukunft viele aktuelle und<br />

richtungsweisen<strong>de</strong> Fachbeiträge.<br />

Edgar Gnaß<br />

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Persönlich<br />

Die Neue<br />

Hallo, mein Name ist Ramona Andrews,<br />

seit <strong>de</strong>m 10. Juni 2010 habe ich im<br />

Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> e.V,<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Schleswig-Holstein, ein Amt als<br />

Beisitzerin übernommen. Ich wur<strong>de</strong> von meinen<br />

Vorstandskollegen herzlich aufgenommen.<br />

Zu meiner Person: Ich bin 48 Jahre alt. Bei <strong>de</strong>r<br />

Stadt Quickborn bin ich die Verantwortliche für<br />

die Finanzbuchhaltung (Kas-senverwalterin). Ich<br />

habe hier die Umstellung auf die Doppik mit<br />

begleiten können.<br />

Mein generelles Interesse für die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Stadtkasse und die ersten doppischen Erfahrungen<br />

haben auch mein Interesse an <strong>de</strong>r<br />

Verbandsarbeit geweckt. Eigene Erfahrungen mit<br />

Gleichgesinnten auszutauschen, vielleicht auch<br />

Hilfestellungen geben zu können, aber auf je<strong>de</strong>n<br />

Fall <strong>de</strong>n Verband zu unterstützen, sind einige<br />

Aspekte, die es mir leicht machten, mich zur<br />

Wahl zu stellen.<br />

Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit und<br />

verbleibe mit <strong>de</strong>n besten Wünschen<br />

Ramona Andrews


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Allgemeines<br />

Zu guter Letzt: Der E-Mail-Knigge –<br />

Bis zu 200 E-Mails am Tag sind in Büroberufen<br />

keine Seltenheit. Gera<strong>de</strong> im E-Mail-<br />

Verkehr gelten jedoch spezielle Regeln, um Zeitfallen<br />

und Konflikte zu vermei<strong>de</strong>n. Was einmal<br />

das Postfach verlassen hat, ist schließlich unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

weg. Der Ton macht die Musik auch<br />

und gera<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r elektronischen Post. An dieser<br />

Stelle einige Tipps für eine sinnvolle Kommunikation<br />

– <strong>de</strong>r kleine Knigge für <strong>de</strong>n<br />

sofortigen Gebrauch.<br />

Tipp 1: Keine Romane<br />

E-Mails sind kein Ersatz für ausführliche Briefe.<br />

Sie sind kurze, schnelle Mitteilungen und sollten<br />

übersichtlich und prägnant sein. Müssen sie einmal<br />

etwas länger sein, sollte alle vier bis fünf<br />

Zeilen Absatz gemacht wer<strong>de</strong>n. Eine Mail ist am<br />

Besten so kurz zu halten, dass kein Scrollen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Tipp 2: Aussagefähiger Betreff<br />

Eine aussagefähige Betreffzeile entschei<strong>de</strong>t oft<br />

darüber, ob die Nachricht überhaupt gelesen<br />

wird. Deswegen sollte sie möglichst kurz und<br />

präzise <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Mail treffen.<br />

Tipp 3: Keine Blockschrift<br />

Wer seine Mails in Großbuchstaben schreibt,<br />

wird als Schreihals angesehen. Auch um wichtige<br />

Passagen hervorzuheben, sind sie ungeeignet.<br />

Die einzige Ausnahme sind Firmennamen,<br />

die in Versalien geschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Tipp 4: Höflich bleiben<br />

Höflichkeit ist oberstes Gebot. Viele schreiben<br />

<strong>de</strong>n Adressaten mit „Hallo“ o<strong>de</strong>r „Guten Tag“<br />

an. Obwohl sich diese Anre<strong>de</strong>n im Alltag durch-<br />

gesetzt haben, sollte individuell entschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, ob diese vom Empfänger als unhöflich<br />

aufgefasst wer<strong>de</strong>n könnten. Einige Geschäftspartner<br />

o<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n legen immer noch Wert auf<br />

die Anre<strong>de</strong> „Sehr geehrte(r) ...“.<br />

Tipp 5: Korrekte Rechtschreibung<br />

E-Mails mit schlechter Grammatik, Rechtschreibung<br />

o<strong>de</strong>r Texte, die ausschließlich kleingeschrieben<br />

sind, wirken auf <strong>de</strong>n Leser unhöflich<br />

und schlampig. Gera<strong>de</strong>, wenn es schnell gehen<br />

muss, sollte beson<strong>de</strong>rs auf die Rechtschreibung<br />

geachtet wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m hat je<strong>de</strong>s Mailprogramm<br />

ein Rechtschreibprogramm, das immer<br />

benutzt wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Tipp 6: Keine Abkürzungen<br />

Kürzel wie „M f G“ o<strong>de</strong>r „LG“ sollten nur im<br />

privaten Bereich verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Geschäftsleben<br />

schreibt man je<strong>de</strong> Form von Grüßen<br />

aus.<br />

Tipp 7: Keine Priorität<br />

Auf Mails mit Priorität (rotes Ausrufezeichen<br />

o<strong>de</strong>r Fähnchen) sollte verzichtet wer<strong>de</strong>n. Wenn<br />

eine Mail nicht wichtig wäre, wäre sie ohnehin<br />

überflüssig.<br />

Tipp 8: Keine Massenmails<br />

Gruppenmails sind zwar gut geeignet, um einen<br />

Termin bekannt zu geben o<strong>de</strong>r Einladungen zu<br />

verschicken, nicht aber, um Berufliches zu diskutieren<br />

o<strong>de</strong>r umfangreiche Info- o<strong>de</strong>r Kettenbriefe<br />

zu versen<strong>de</strong>n. Falls doch eine<br />

Massenaussendung notwendig ist, sollte darauf<br />

geachtet wer<strong>de</strong>n, dass nicht alle Adressen für<br />

je<strong>de</strong>n sichtbar sind. Statt<strong>de</strong>ssen in die Empfän-


Allgemeines 29<br />

höflich, kurz und stets verbindlich<br />

gerzeile nur eine Mailadresse schreiben und die<br />

übrigen in Blindkopie unter „BCC“ verstecken.<br />

Tipp 9: Keine Smileys<br />

Emoticons wie Smileys sind im Geschäftsleben<br />

ein absolutes Tabu. Sie wirken unseriös und unprofessionell.<br />

Tipp 10: Keine Intimitäten<br />

Privates, Intimes o<strong>de</strong>r Streit unter Kollegen haben<br />

im E-Mail-Postfach nichts verloren. Schließlich<br />

können Mails im Büro abgefangen und<br />

mitgelesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Tipp 11: Visitenkarte als Absen<strong>de</strong>r<br />

Die Visitenkarte gehört zum Geschäftsleben –<br />

auch bei E-Mails. Im Beruf gehört die Signatur<br />

dazu. Schließlich hat <strong>de</strong>r Empfänger damit die<br />

Telefonnummer und alle an<strong>de</strong>ren wichtigen Daten<br />

<strong>de</strong>s Absen<strong>de</strong>rs gleich zur Hand. Wichtig bei<br />

<strong>de</strong>r Signatur ist die übersichtliche Anordnung:<br />

Name, ggf. Position, Telefonnummer und eventuell<br />

Handynummer (Signatur erstellen im Outlook<br />

Express: Extras, Optionen, Signaturen;<br />

Neu).<br />

Tipp 12: Lesebestätigung sparsam verwen<strong>de</strong>n<br />

Empfangsbestätigungen geben Auskunft, ob eine<br />

Mail gelesen wur<strong>de</strong>. Mit diesen sollte allerdings<br />

sparsam umgegangen wer<strong>de</strong>n (Outlook<br />

Express: Extras, Optionen; Bestätigungen). Der<br />

Empfänger fühlt sich schnell belästigt, wenn es<br />

bei <strong>de</strong>r Nachricht nicht um etwas wirklich Wichtiges<br />

geht.<br />

Tipp 13: Rechtzeitig antworten<br />

Wer eine E-Mail schreibt, hat es meist eilig.<br />

Deshalb sollte schnell geantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />

Faustregel: Spätestens nach 24 Stun<strong>de</strong>n sollte<br />

zumin<strong>de</strong>st eine kurze Rückmeldung erfolgen.<br />

Allerspätestens nach drei Tagen ist die gewünschte<br />

Antwort zu geben.<br />

Tipp 14: Richtig antworten<br />

Damit keine endlosen Rückmails entstehen, sollte<br />

darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass die Originalmail<br />

nur dann mitgeschickt wird, wenn <strong>de</strong>r Empfänger<br />

selbst in kurzer Folge Mails verschickt o<strong>de</strong>r<br />

sich die Inhalte direkt auf die in <strong>de</strong>r Originalmail<br />

unten genannten Details beziehen.<br />

Tipp 15: Richtige Anhänge<br />

Bei Anhängen, die größer sind als zwei Megabyte,<br />

ist vorher sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Empfänger<br />

über die nötigen technischen<br />

Voraussetzungen zum Empfang verfügt. Falls<br />

<strong>de</strong>r Anhang zu groß ist, kann ein Systemadministrator<br />

über die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Dateikomprimierung<br />

Auskunft geben.<br />

Tipp 16: Mehrfachzustellungen vermei<strong>de</strong>n<br />

Die Mehrfachübermittlung <strong>de</strong>rselben Information<br />

bläht <strong>de</strong>n Posteingang unnötig auf und stört <strong>de</strong>n<br />

Empfänger. Wenn ein Empfänger mehrere E-<br />

Mail-Adressen hat, sollte er vorher nach <strong>de</strong>r<br />

gewünschten Adresse befragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nachrichten „sicherheitshalber“ gleichzeitig per<br />

Mail, Fax und/o<strong>de</strong>r Brief zu versen<strong>de</strong>n, wirkt<br />

aufdringlich. Es sei <strong>de</strong>nn, eine aktengültige<br />

handschriftlich abgezeichnete Form ist aus<br />

juristischen Grün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Quelle: faktor arbeitsschutz 2/2009


Vorschau<br />

Mit <strong>de</strong>m Erscheinen <strong>de</strong>s neuen Schleswig-<br />

Holstein aktuell möchte <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverband eine Nachfolge für die frühere<br />

Informationsschrift „Nordlicht“ fin<strong>de</strong>n. Wir<br />

hoffen, dass uns dies gelungen ist.<br />

In Zukunft möchten wir durch die Zeitschrift<br />

allen Mitarbeitern/innen aus <strong>de</strong>n<br />

Finanzbuchhaltungen und Kommunalkassen<br />

Hilfestellungen bei <strong>de</strong>r Umsetzung von<br />

Gesetzestexten in <strong>de</strong>r Praxis geben. Dabei<br />

möchten wir aber darauf hinweisen, dass <strong>de</strong>r<br />

Fachverband und seine Fachreferenten/innen<br />

keine rechtliche Beratung vornehmen dürfen.<br />

Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r kameralen Kasse zur<br />

Finanzbuchhaltung wer<strong>de</strong>n wir aber weiter<br />

konstruktiv begleiten. Wir bedanken uns an<br />

dieser Stelle beim Innenministerium <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Schleswig-Holstein, dass sie bei<br />

Gesetzesän<strong>de</strong>rungen, die die Vollstreckung und<br />

die Finanzbuchhaltung betreffen, <strong>de</strong>n<br />

Fachverband um eine Stellungnahme anfragen.<br />

So entstehen Gesetze und Verordnungen nicht<br />

nur von oben herab son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>m<br />

Praxiswissen <strong>de</strong>r Basis. Eigeninitiativ hat <strong>de</strong>r<br />

Fachverband <strong>de</strong>n Vorschlag gemacht,<br />

grundstücksbezogene Gebühren mit als dingliche<br />

Last auf <strong>de</strong>m Grundstück ruhen zu lassen und<br />

sind auch da guter Hoffnung, dass dieser<br />

Vorschlag bei <strong>de</strong>r nächsten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s KAG<br />

berücksichtigt wird.<br />

Auch die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r KOMMA liegt<br />

<strong>de</strong>m Fachverband sehr am Herzen. Viele<br />

Seminare wer<strong>de</strong>n durch Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Fachverban<strong>de</strong>s geleitet. Insbeson<strong>de</strong>re im Bereich<br />

Vollstreckungswesen /For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

wird sich in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren sehr viel<br />

bewegen. Der Druck <strong>de</strong>r privaten<br />

Inkassounternehmen wird größer. Der<br />

Fachverband ist <strong>de</strong>r Meinung, dass das öffentlichrechtliche<br />

Mahn- und Vollstreckungswesen<br />

schon aus rechtlichen Grün<strong>de</strong>n nicht privatisiert<br />

wer<strong>de</strong>n darf. Durch Einführung eines mo<strong>de</strong>rnen<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagements kann man <strong>de</strong>n<br />

Entscheidungsträgern sehr schnell eines<br />

beweisen:<br />

Was die privaten Inkassounternehmen anbieten,<br />

können die kommunalen Kassen und<br />

Finanzbuchhaltungen günstiger und effizienter<br />

leisten. So wird in Abstimmung mit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsschule durch <strong>de</strong>n Lehrgang<br />

„Telefoninkasso“ ein weiterer Baustein zu einem<br />

mo<strong>de</strong>rnen For<strong>de</strong>rungsmanagement gelegt. Aber<br />

auch durch die Referentin Frau Rechtsanwältin<br />

Römer aus Flensburg wer<strong>de</strong>n weitere Bausteine<br />

hin zu einem mo<strong>de</strong>rnen For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

gelegt.<br />

Die nächste Ausgabe <strong>de</strong>s „Schleswig-Holstein<br />

aktuell“ wird voraussichtlich Mitte 2011<br />

erscheinen.<br />

Mögliche Themen:<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

For<strong>de</strong>rungsbewertung und <strong>de</strong>ren<br />

Verbuchung in <strong>de</strong>r Doppik<br />

Aktuelle Urteile aus <strong>de</strong>m<br />

Vollstreckungsrecht<br />

Falls Sie Themenwünsche o<strong>de</strong>r auch<br />

eigene Beiträge haben, wür<strong>de</strong>n wir uns<br />

über Ihr Interesse freuen.<br />

Mails bitte an <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer Karl-<br />

August Petersen.<br />

Wir weisen schon jetzt auf folgen<strong>de</strong><br />

Veranstaltungen im Jahr 2011 hin:<br />

12.Mai 2011 Frühjahrstagung gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>n Kämmerern in Neumünster<br />

25.- 26. Mai 2011 Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung<br />

in Fulda<br />

15.September 2011 Herbsttagung in<br />

St.Peter-Ording mit Themen aus <strong>de</strong>m<br />

Bereich Vollstreckung.<br />

Ich wünsche allen ein erfolgreiches<br />

2011.<br />

Ihr<br />

Karl-August Petersen<br />

stellv. Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und<br />

Geschäftsführer<br />

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