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Gerne unterstützen wir Sie, liebe Freunde und ... - Animals' Angels e.V.

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6<br />

Wenn <strong>Sie</strong> Guthaben, Wertpapiere, Depots bei<br />

einer Bank oder Sparkasse haben, <strong>und</strong> dieses<br />

Geld soll unmittelbar – also außerhalb der Erbfolge<br />

– vermacht werden, so gibt es als dritte<br />

Möglichkeit noch den sog.<br />

… ‘VERTRAG ZUGUNSTEN DRITTER’.<br />

Hier schließen <strong>Sie</strong> (für den Todesfall) einen Vertrag<br />

mit ANIMALS’ ANGELS, der von beiden Seiten<br />

unterschrieben <strong>wir</strong>d, <strong>und</strong> entziehen damit die<br />

Summe der Erbmasse. Jedoch können <strong>Sie</strong> weiter<br />

bei Bedarf jederzeit über Ihr Geld verfügen. Formulare<br />

hat Ihre Bank oder Sparkasse. Bevor <strong>Sie</strong> sich<br />

dort erk<strong>und</strong>igen, sollten <strong>wir</strong> miteinander telefonieren.<br />

Bei Ehepartnern <strong>wir</strong>d ein…<br />

…GEMEINSCHAFTLICHES TESTAMENT…<br />

Klarheit schaffen. Dafür zeigen <strong>wir</strong> Ihnen mit<br />

Muster 3 ein Beispiel auf Seite 14.<br />

Sicher hilft es Ihnen auch, wenn <strong>Sie</strong> schon zu Lebzeiten<br />

einen…<br />

… TESTAMENTSVOLLSTRECKER EINSETZEN.<br />

Das sollte ein Mensch Ihres Vertrauens sein, den <strong>Sie</strong><br />

in Ihrem Testament ausdrücklich mit dieser Aufgabe<br />

betrauen. <strong>Sie</strong> können auch das Gericht im Testament<br />

bitten, eine geeignete Person zu benennen.<br />

Für den Aufwand erhalten Testamentsvollstrecker<br />

festgelegte Gebühren, die nach dem Wert Ihres<br />

Nachlasses gestaffelt sind (max. 6 %). <strong>Sie</strong> können<br />

auch einen anderen Satz in Ihrer letztwilligen Verfügung<br />

bestimmen.<br />

Wie war das mit der…<br />

… ERBSCHAFTSTEUER?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich muss der Erbe Steuer zahlen – je<br />

nach Verwandtschaftsgrad. Dabei gibt es aber Freibeträge,<br />

z.B. für Ehegatten 307.000,- EUR (in Steuerklasse<br />

I; plus Versorgungsfreibetrag 256.000,-)<br />

<strong>und</strong> für Kinder 205.000,- (plus 52.000,-). Geschwister,<br />

Stief- <strong>und</strong> Schwiegereltern (10.300,-) <strong>und</strong><br />

andere Erben (5.200,-) haben einen wesentlich<br />

niedrigeren Freibetrag, müssen also erheblich mehr<br />

Steuern zahlen. Die Erbschaftssteuer kann bei sehr<br />

großen Beträgen bis auf 50% ansteigen. Falls <strong>Sie</strong><br />

also Ihr Vermögen entfernteren Verwandten hinterlassen<br />

wollen, bleibt u.U. nicht viel von der Erbmasse<br />

übrig. Dagegen sind gemeinnützige Organisationen<br />

wie ANIMALS’ ANGELS von der<br />

Erbschaftssteuer befreit – Ihr Erbe, Ihr Vermächtnis<br />

kommt ohne Abzug den Tieren zugute. Zu Details<br />

<strong>und</strong> Schwierigkeiten weiß unsere Rechtsanwältin<br />

für Steuerrecht, Frau Helling, das Richtige zu sagen.<br />

Wenden <strong>Sie</strong> sich ruhig an sie. Kontakt siehe vorletzte<br />

Seite 15.

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