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Gerne unterstützen wir Sie, liebe Freunde und ... - Animals' Angels e.V.

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4<br />

Wenn ein verstorbener Angehöriger etwas zu vererben<br />

hat, gibt es häufig Streit. Nicht umsonst sagt<br />

man: ‚Habt ihr schon geerbt, oder seid ihr euch<br />

noch einig?’ Alte Rechnungen werden aufgemacht,<br />

Versäumnisse <strong>und</strong> Ungerechtigkeiten werden zu<br />

Vorwürfen gemünzt – der Frieden in der Verwandtschaft<br />

ist für lange Zeit gefährdet. Das führt manchmal<br />

zu äußerst unglücklichen Situationen – <strong>und</strong><br />

dazu, dass der Wille des Verstorbenen gar nicht<br />

mehr zählt.<br />

Wer Missgunst <strong>und</strong> Streit im Erbfall vermeiden will,<br />

der macht sich beizeiten Gedanken:<br />

… ETWA ZUR GESETZESLAGE.<br />

Eigene Kinder, Ehepartner, Eltern, haben Anspruch<br />

auf das sog. ‚Pflichtteil’. Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin<br />

bekommt also z.B. die Hälfte des Nachlasses,<br />

Kinder teilen sich in die andere Hälfte. Haben<br />

<strong>Sie</strong> keine Kinder, erhält Ihre Partnerin drei Viertel,<br />

Ihre Eltern (falls sie noch leben) oder Ihre Geschwister<br />

das andere Viertel. Bei Gütertrennung gelten<br />

andere Regeln, ebenso bei Lebensgemeinschaft.<br />

Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind,<br />

bekommt der Staat die Erbschaft: das waren 2007<br />

immerhin fast 20 Mio. EUR.<br />

Wenn nun die gesetzlichen Vorschriften nicht Ihrem<br />

Willen entsprechen, dann machen <strong>Sie</strong>…<br />

… EIN TESTAMENT.<br />

Darin legen <strong>Sie</strong> fest, wer Ihr Erbe bekommen soll:<br />

<strong>Fre<strong>und</strong>e</strong>, andere Verwandte, oder ANIMALS’<br />

ANGELS. Kinder <strong>und</strong> Ehepartner haben ein Recht<br />

auf ihren ’Pflichtteil’, wenn sie mit dem Testament<br />

nicht einverstanden sind. Der Pflichtteil beträgt<br />

50% des gesetzlichen Erbteils <strong>und</strong> muss in Geld<br />

ausgezahlt werden.<br />

In der sog. ‚Zugewinngemeinschaft’ (das ist der<br />

Normalfall einer Ehe) erhält der verwitwete Partner<br />

den Pflichtteil von einem Viertel des Nachlassvermögens,<br />

falls Kinder da sind. Diese können insgesamt<br />

ein Viertel des Nachlasses verlangen. Über die<br />

verbleibende Hälfte (50% vom Erbe) können <strong>Sie</strong> als<br />

Erblasser frei verfügen.<br />

Sicher ist es hilfreich, wenn <strong>Sie</strong> eine…<br />

…LISTE IHRES VERMÖGENS<br />

erstellt haben. <strong>Sie</strong> überlegen ohne Zeitdruck, wer<br />

sich worüber besonders freuen würde <strong>und</strong> schreiben<br />

alles möglichst genau auf.<br />

Jedenfalls genügen schon wenige Sätze, um viel<br />

Ärger <strong>und</strong> manche Probleme zu vermeiden.<br />

FRIEDEN STIFTEN –<br />

MISSGUNST VERMEIDEN

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