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Dr. jur. Konstantin Leondarakis LL.M. - Animals' Angels e.V.

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<strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. <strong>Konstantin</strong> <strong>Leondarakis</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />

- Rechtsanwalt / Master in Environmental Law -<br />

______________________________________________________________________________<br />

Handout<br />

„Juristischer Tierschutz für Nicht<strong>jur</strong>isten – <strong>jur</strong>istische<br />

Grundlagen und Verhaltensvorgaben in tierschutzrelevanten<br />

Situationen“<br />

Groner Landstraße 59 P auf dem Grundstück Web: www.kanzlei-leondarakis.de<br />

37081 Göttingen Konto: Deutsche Bank Göttingen<br />

Tel: 0551/99979-39 Kto.-Nr.: 0990333<br />

Fax: 0551/99979-38 BLZ: 260 700 24<br />

Hinweis nach § 33 BDSG:<br />

Beteiligtendaten werden elektronisch gespeichert Steuer-Nr.: 2320 02012603836<br />

λ


A Perspektiven<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. <strong>Konstantin</strong> <strong>Leondarakis</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />

- Rechtsanwalt / Master in Environmental Law -<br />

Ein Schutz der Tiere erfolgt:<br />

- nachträglich: Schutz bereits beeinträchtigter Tiere.<br />

- vorbeugend: Abwendung oder Verringerung von Gefahren für das Tier.<br />

B Juristische Grundlagen<br />

I. Was ist Recht und wozu dient es<br />

Recht regelt das und dient dem Zusammenleben in einer Gesellschaft.<br />

- anthropozentrische Betrachtung;<br />

- ökozentrische/ethische Betrachtung.<br />

II. Tierschutz<br />

Ganzheitlicher, umfassender Schutz der Tiere.<br />

Arten von Tierschutz, z.B. praktischer Tierschutz oder ästhetischer Tierschutz.<br />

III. Tierschutzrecht<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG;<br />

Art. 20a GG; Tierschutzgesetz; usw.<br />

IV. Rechtsposition des Tieres<br />

- Tiere sind keine Sachen. Sie werden aber als solche behandelt.<br />

- Tiere besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind nicht rechtsfähig.<br />

C Rechtsgebiete<br />

Strafrecht: normiert die Sanktionierung von Verhalten des Bürgers durch den Staat.<br />

Verwaltungsrecht: bestimmt das Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Exekutive.<br />

Privatrecht: bestimmt das Rechtsverhältnis zwischen zumindest zwei Privaten<br />

Rechtssubjekten.<br />

Tierschutz ist auf allen drei Rechtsgebieten normiert.<br />

I. Strafrecht<br />

1. Deliktsarten<br />

Unterscheidung zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.<br />

a) Straftat<br />

- Straftaten sind Tatbestände, an deren Verwirklichung eine Strafandrohung<br />

geknüpft ist, § 17 Tierschutzgesetz<br />

- Sie setzen tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus.<br />

- Differenzierung zwischen Verbrechen und Vergehen.<br />

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<strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. <strong>Konstantin</strong> <strong>Leondarakis</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />

- Rechtsanwalt / Master in Environmental Law -<br />

a) Ordnungswidrigkeiten:<br />

- Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe<br />

bedroht sind, die aber als Ordnungs-(Verwaltungs-)unrecht mit Geldbuße<br />

geahndet werden können.<br />

- Voraussetzung sind eine tatbestandsmäßige (Obj.+Subj. Tatbestand) und<br />

rechtswidrige Tat.<br />

2. Die Anzeige einer Straftat<br />

- Zuständig für die Aufnahme von Strafanzeigen sind die Polizei und die<br />

Staatsanwaltschaften (StA).<br />

- Inhalt: Informationen über strafrechtlich relevantes Verhalten. Verdacht ist ausreichend.<br />

a) Ermittlungsverfahren<br />

Besteht ein Anfangsverdacht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />

Im Ermittlungsverfahren wird durch die StA geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht für die<br />

Verwirklichung einer Tierquälerei besteht.<br />

b) Tatverdacht:<br />

Die StA wird um so eher einen hinreichenden Tatverdacht annehmen und somit um so eher eine<br />

Tat anklagen, desto eher das strafrechtlich relevante Verhalten bewiesen werden kann.<br />

c) Ende der Ermittlungen<br />

Die Ermittlungen enden mit der Feststellung der StA, dass entweder ein dringender Tatverdacht<br />

besteht oder nicht.<br />

- Wenn nein, stellt die StA das Ermittlungsverfahren ein;<br />

- wenn ja, erhebt sie Anklage. Eine Anklage erfolgt beim zuständigen Amtsgericht,<br />

- Zwischenverfahren;<br />

- Hauptverhandlung.<br />

II. Verwaltungsrecht<br />

1. Verwaltungshandeln<br />

Verwaltungshandeln kann in verschiedenen Formen erfolgen, z.B. durch:<br />

- Verwaltungsakt (Eine im Einzelfall auf eine Rechtsfolge gerichtete Maßnahme),<br />

- Realakt (tatsächliches Handeln nicht auf eine Rechtsfolge gerichtet),<br />

2. Rechtsschutz<br />

Gegen das jeweilige Verwaltungshandeln hat der Staatsbürger jeweils Rechtsschutzmöglichkeiten.<br />

3. Behördenaufbau<br />

- In der Regel dreistufig. Ist jedoch Länderangelegenheit;<br />

- Zuständigkeit innerhalb einer Ebene;<br />

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<strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. <strong>Konstantin</strong> <strong>Leondarakis</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />

- Rechtsanwalt / Master in Environmental Law -<br />

4. Verteidigungsmittel gegen Verwaltungshandeln<br />

- Dienstaufsichtsbeschwerde;<br />

- Fachaufsichtsbeschwerde;<br />

- Politisches Handeln.<br />

5. Kooperationsprinzip<br />

- Kooperation nicht nur zwischen Teilen der Exekutive, sondern auch zwischen Bürger<br />

und Staat.<br />

- Grenze ist das geltende Recht.<br />

III. Zivilrecht<br />

- Tiere im Gewährleistungsrecht;<br />

- Besitz und Eigentum;<br />

- Privilegierung des Tieres gegenüber anderen Sachen.<br />

D Verhalten in tierschutzrelevanten Situationen<br />

Abschließend sollen tierschutzrelevante Situationen <strong>jur</strong>istisch bewertet werden, z.B.:<br />

- darf ich als Privatperson ein Tier an mich nehmen, wenn ich eine Tierquälerei<br />

durch <strong>Dr</strong>itte (z.B. Eigentümer) beobachte?<br />

- Darf ich Foto- und Filmaufnahmen einer Tierquälerei gegen den Willen <strong>Dr</strong>itter<br />

machen?<br />

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