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Unterhalts- und Glasreinigung, Gästehäuser und ...

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7/ 20 ENOTICES_volvo - ID:2010-XXXXXX Standard-Formblatt 2 - DE<br />

<strong>Unterhalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasreinigung</strong>, <strong>Gästehäuser</strong> <strong>und</strong> Hausmeisterservicekräfte<br />

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN<br />

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />

III.1.1) Geforderte Kautionen <strong>und</strong> Sicherheiten (falls zutreffend)<br />

Vgl. Vergabeunterlagen<br />

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen<br />

Vorschriften (falls zutreffend)<br />

Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Rechnung fällig; vgl. i. ü. Vergabeunterlagen<br />

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.<br />

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung (falls zutreffend)<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja, Darlegung der besonderen Bedingungen<br />

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in<br />

einem Berufs- oder Handelsregister<br />

Angaben <strong>und</strong> Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:<br />

Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen <strong>und</strong>/oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der<br />

Frist für die Angebotsabgabe vorzulegen. Die nicht rechtzeitige <strong>und</strong>/oder unvollständige Erfüllung dieser<br />

Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots. Einzureichen sind (unter Verwendung der Formulare in den<br />

Vergabeunterlagen):<br />

Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />

gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt<br />

worden ist; sich das Unternehmen nicht/keines der Unternehmen der Bietergemeinschaft in der Liquidation<br />

befindet; dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der<br />

wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) von der<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde <strong>und</strong>/oder nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von<br />

wenigstens 2.500,00 € belegt worden ist oder, falls dies geschehen ist, in einer Anlage geeignete <strong>und</strong><br />

vollständige Nachweise zur Wiederherstellung unserer Zuverlässigkeit beifügt werden (<strong>und</strong> entsprechende<br />

Beifügung); der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der<br />

wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten<br />

Strafbestimmungen rechtkräftig verurteilt worden ist; gegen ihn in eigener Person bzw. einen seiner verantwortlich<br />

Handelnden keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr<br />

anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt; er Amtsträgern oder für den öffentlichen<br />

Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; er keine Verstöße<br />

gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise<br />

oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die<br />

Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat; er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern <strong>und</strong><br />

Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist; er die gewerberechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt; ihm bekannt ist, dass er wesentliche<br />

Leistungen, auf die sein Betrieb <strong>und</strong> die als Nachunternehmer/Subunternehmer benannten Unternehmen<br />

eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Unterauftragnehmer übertragen darf<br />

<strong>und</strong> nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann; er sich verpflichtet, den von ihm<br />

beschäftigen Arbeitnehmern mindestens die in einem für ihn verpflichtenden Tarifvertrag für den Beschäftigungsort<br />

vorgegebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft<br />

Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG oder<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG), oder, falls er zu diesem Teil der Erklärung<br />

nicht bereit ist, dass er aus den auf dem Beiblatt erläuterten Gründen dennoch zuverlässig ist <strong>und</strong> aus den<br />

dort ebenfalls genannten Gründen ein auskömmliches Angebot abgegeben hat (Ist keine Erläuterung auf einem<br />

Beiblatt beigefügt, gilt die Erklärung bis zum Wort „oder“ als abgegeben.) ; er unverzüglich weitere gewünschte<br />

Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf,<br />

insbesondere zur Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines

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