6/ 20 ENOTICES_volvo - ID:2010-XXXXXX Standard-Formblatt 2 - DE <strong>Unterhalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasreinigung</strong>, <strong>Gästehäuser</strong> <strong>und</strong> Hausmeisterservicekräfte Dauer in Monaten oder Tagen (ab Auftragsvergabe) oder Beginn: 01/07/2010 (TT/MM/JJJJ) Ende: 30/06/2012 (TT/MM/JJJJ)
7/ 20 ENOTICES_volvo - ID:2010-XXXXXX Standard-Formblatt 2 - DE <strong>Unterhalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasreinigung</strong>, <strong>Gästehäuser</strong> <strong>und</strong> Hausmeisterservicekräfte ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen <strong>und</strong> Sicherheiten (falls zutreffend) Vgl. Vergabeunterlagen III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Rechnung fällig; vgl. i. ü. Vergabeunterlagen III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung (falls zutreffend) Ja Nein Wenn ja, Darlegung der besonderen Bedingungen III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben <strong>und</strong> Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen <strong>und</strong>/oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe vorzulegen. Die nicht rechtzeitige <strong>und</strong>/oder unvollständige Erfüllung dieser Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots. Einzureichen sind (unter Verwendung der Formulare in den Vergabeunterlagen): Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht/keines der Unternehmen der Bietergemeinschaft in der Liquidation befindet; dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde <strong>und</strong>/oder nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € belegt worden ist oder, falls dies geschehen ist, in einer Anlage geeignete <strong>und</strong> vollständige Nachweise zur Wiederherstellung unserer Zuverlässigkeit beifügt werden (<strong>und</strong> entsprechende Beifügung); der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A genannten Strafbestimmungen rechtkräftig verurteilt worden ist; gegen ihn in eigener Person bzw. einen seiner verantwortlich Handelnden keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt; er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat; er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern <strong>und</strong> Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist; er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt; ihm bekannt ist, dass er wesentliche Leistungen, auf die sein Betrieb <strong>und</strong> die als Nachunternehmer/Subunternehmer benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Unterauftragnehmer übertragen darf <strong>und</strong> nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann; er sich verpflichtet, den von ihm beschäftigen Arbeitnehmern mindestens die in einem für ihn verpflichtenden Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgegebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG oder aufgr<strong>und</strong> einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG), oder, falls er zu diesem Teil der Erklärung nicht bereit ist, dass er aus den auf dem Beiblatt erläuterten Gründen dennoch zuverlässig ist <strong>und</strong> aus den dort ebenfalls genannten Gründen ein auskömmliches Angebot abgegeben hat (Ist keine Erläuterung auf einem Beiblatt beigefügt, gilt die Erklärung bis zum Wort „oder“ als abgegeben.) ; er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zur Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines