Kassenordnung Hauptkasse
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<strong>Kassenordnung</strong> <strong>Hauptkasse</strong><br />
1. Geltungsbereich der <strong>Kassenordnung</strong><br />
Die <strong>Kassenordnung</strong> ist von jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin der/die<br />
Kassengeschäfte wahrnimmt, zu beachten.<br />
2. Allgemeine Richtlinien<br />
Die Berechtigung zum Ausführen von Kassengeschäften erteilt die Leitung<br />
Finanzen (FA) in Abstimmung mit der Geschäftsführung.<br />
Die Dienstaufsicht obliegt der Leitung FA.<br />
Die <strong>Hauptkasse</strong> stattet die Nebenkassen, zur Erledigung ihrer<br />
Geschäftsvorfälle, mit einem Vorschuss von maximal 300€ aus. Die<br />
Nebenkassen rechnen diesen am letzten Arbeitstag eines Geschäftsjahres an die<br />
<strong>Hauptkasse</strong> ab. Diese Abrechnung erfolgt anhand eines Kassenbuches (z.B. in<br />
Microsoft Excel).<br />
3. Erfassung der Kassenumsätze<br />
Alle anfallenden Kassenumsätze (Einnahmen und Ausgaben) sind unverzüglich<br />
im Kassensystem zu erfassen. Die Belege werden dabei fortlaufend<br />
nummeriert.<br />
4. Ablage der Kassenbelege<br />
Die Belege sind in numerischer Folge abzulegen. Fehlerhaft erstellte Belege<br />
sind aufzubewahren und entsprechend ihrer Belegnummer im Ordner<br />
abzulegen. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />
5. Kassenaufnahme<br />
Der Kassenbestand ist täglich nach Abschluss der Kassengeschäfte<br />
aufzunehmen. Die Übereinstimmung des Bestandes mit dem sich aus dem<br />
Kassensystem ergebenden Betrag ist festzustellen.<br />
6. Behandlung von Kassendifferenzen<br />
Ergeben sich bei der Aufnahme des Bestands Differenzen gegenüber dem aus<br />
dem Kassensystem vorgegebenen Sollbetrag, die nicht durch erneute Sichtung<br />
der Belege und Buchungen gefunden werden, sind diese durch entsprechende<br />
Buchung anhand eines von der Leitung FA abgezeichneten Beleges<br />
auszubuchen. Differenzen dürfen nicht durch private Entnahmen oder<br />
Einzahlungen ausgeglichen werden.<br />
7. Kassenprüfungen<br />
Die Kasse wird je Quartal mindestens einmal von der Innenrevision geprüft.<br />
Die Prüfung wird aus dem Tagesbeleg des Prüfungstages dokumentiert.
8. Maximaler Kassenbestand<br />
Der Kassenbestand sollte 10.000 € nicht überschreiten. Sollte dieser Bestand<br />
jedoch überschritten werden (z.B. durch Konferenzeinnahmen oder durch die<br />
spontane Abrechnung großer Beträge der Nebenkassen), ist dieser Überhang<br />
zeitnah abzubauen.<br />
9. Aufbewahrung der Geldbestände<br />
Geldbestände und sonstige Wertpapiere werden in einer verschlossenen<br />
Kassette im Tresor des Kassenraumes aufbewahrt. Der Tresor ist außerhalb der<br />
Kassenzeiten (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) verschlossen zu<br />
halten.<br />
Darmstadt, den 20.08.2008<br />
gez. Geschäftsführung, ppa. Dr. Johannes Heilmann<br />
gez. Leitung FA, Doris Scholz