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Kassenordnung Hauptkasse

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<strong>Kassenordnung</strong> <strong>Hauptkasse</strong><br />

1. Geltungsbereich der <strong>Kassenordnung</strong><br />

Die <strong>Kassenordnung</strong> ist von jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin der/die<br />

Kassengeschäfte wahrnimmt, zu beachten.<br />

2. Allgemeine Richtlinien<br />

Die Berechtigung zum Ausführen von Kassengeschäften erteilt die Leitung<br />

Finanzen (FA) in Abstimmung mit der Geschäftsführung.<br />

Die Dienstaufsicht obliegt der Leitung FA.<br />

Die <strong>Hauptkasse</strong> stattet die Nebenkassen, zur Erledigung ihrer<br />

Geschäftsvorfälle, mit einem Vorschuss von maximal 300€ aus. Die<br />

Nebenkassen rechnen diesen am letzten Arbeitstag eines Geschäftsjahres an die<br />

<strong>Hauptkasse</strong> ab. Diese Abrechnung erfolgt anhand eines Kassenbuches (z.B. in<br />

Microsoft Excel).<br />

3. Erfassung der Kassenumsätze<br />

Alle anfallenden Kassenumsätze (Einnahmen und Ausgaben) sind unverzüglich<br />

im Kassensystem zu erfassen. Die Belege werden dabei fortlaufend<br />

nummeriert.<br />

4. Ablage der Kassenbelege<br />

Die Belege sind in numerischer Folge abzulegen. Fehlerhaft erstellte Belege<br />

sind aufzubewahren und entsprechend ihrer Belegnummer im Ordner<br />

abzulegen. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

5. Kassenaufnahme<br />

Der Kassenbestand ist täglich nach Abschluss der Kassengeschäfte<br />

aufzunehmen. Die Übereinstimmung des Bestandes mit dem sich aus dem<br />

Kassensystem ergebenden Betrag ist festzustellen.<br />

6. Behandlung von Kassendifferenzen<br />

Ergeben sich bei der Aufnahme des Bestands Differenzen gegenüber dem aus<br />

dem Kassensystem vorgegebenen Sollbetrag, die nicht durch erneute Sichtung<br />

der Belege und Buchungen gefunden werden, sind diese durch entsprechende<br />

Buchung anhand eines von der Leitung FA abgezeichneten Beleges<br />

auszubuchen. Differenzen dürfen nicht durch private Entnahmen oder<br />

Einzahlungen ausgeglichen werden.<br />

7. Kassenprüfungen<br />

Die Kasse wird je Quartal mindestens einmal von der Innenrevision geprüft.<br />

Die Prüfung wird aus dem Tagesbeleg des Prüfungstages dokumentiert.


8. Maximaler Kassenbestand<br />

Der Kassenbestand sollte 10.000 € nicht überschreiten. Sollte dieser Bestand<br />

jedoch überschritten werden (z.B. durch Konferenzeinnahmen oder durch die<br />

spontane Abrechnung großer Beträge der Nebenkassen), ist dieser Überhang<br />

zeitnah abzubauen.<br />

9. Aufbewahrung der Geldbestände<br />

Geldbestände und sonstige Wertpapiere werden in einer verschlossenen<br />

Kassette im Tresor des Kassenraumes aufbewahrt. Der Tresor ist außerhalb der<br />

Kassenzeiten (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) verschlossen zu<br />

halten.<br />

Darmstadt, den 20.08.2008<br />

gez. Geschäftsführung, ppa. Dr. Johannes Heilmann<br />

gez. Leitung FA, Doris Scholz

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