Strahlenschutzanweisung - GSI Helmholtzzentrum für ...
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Gesellschaft <strong>für</strong> Schwerionenforschung mbH<br />
Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz<br />
Planckstraße 1<br />
64291 Darmstadt<br />
13.07.2006<br />
<strong>Strahlenschutzanweisung</strong><br />
<strong>für</strong> Arbeiten an aktivierten Beschleunigerkomponenten an der <strong>GSI</strong><br />
Erklärung<br />
Durch den Beschleunigerbetrieb aktivierte Materialien sind auch nach der Strahlbetrieb radioaktiv.<br />
Die weitaus größte Komponente der Strahlung ist dabei die Gammastrahlung. Die<br />
Strahlung nimmt nach Strahlzeitende kontinuierlich ab. Ein genaues Berechnen der Abnahme<br />
ist schwierig, da die Strahlung von mehreren Isotopen mit unterschiedlichen Halbwertszeiten<br />
ausgeht und die Verteilung und Häufigkeiten der Isotope auch nur mit großem<br />
Aufwand vorherbestimmt werden kann.<br />
Rechtliche Grundlage und <strong>GSI</strong> Empfehlungen<br />
Alle beruflich strahlenexponierten Personen sind an der <strong>GSI</strong> nach Strahlenschutzverordnung<br />
§ 55 in Kategorie A eingestuft. Das bedeutet, dass eine Jahresdosis von 20 mSv<br />
nicht überschritten werden darf. Weiterhin gilt jedoch das ALARA-Prinzip (siehe auch<br />
StrSchV § 6), “So wenig Dosis wie vernünftigerweise erreichbar”. Daher wurde an der <strong>GSI</strong><br />
eine so genannte Arbeitsdosis <strong>für</strong> Arbeiten an aktivierten Komponenten eingeführt. Das<br />
Limit <strong>für</strong> diese Arbeitsdosis ist eine Empfehlung, sie ist nicht explizit in der Strahlenschutzverordnung<br />
aufgeführt trägt aber dem ALARA Prinzip Rechnung. Diese Arbeitsdosis darf<br />
<strong>für</strong> einen einmaligen Einsatz 100 µSv nicht übersteigen. Abweichungen von dieser Regelung<br />
benötigen eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vorgesetzten der im Kontrollbereich<br />
tätigen Personen und dem Strahlenschutzbeauftragten. Eine weitere Maßgabe ist,<br />
schwangere Frauen von Arbeiten an aktivierten Komponenten generell auszuschließen.<br />
Ermittlung der Arbeitsdosis und der Verweildauer im Kontrollbereich<br />
Liegen Arbeiten im Kontrollbereich an möglicherweise aktivierten Komponenten vor so<br />
muss vor Beginn die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft genauestens über die auszuführenden<br />
Tätigkeiten informiert werden. Die Arbeitsdosis <strong>für</strong> einen solchen Einsatz darf<br />
100 µSv nicht überschreiten. Des Weiteren darf eine 3-Monatsdosis von 300 µSv nicht überschritten<br />
werden. Um das Limit der 3- Monatsdosis einzuhalten muss eventuell die Arbeitsdosis<br />
<strong>für</strong> einen Einsatz reduziert werden.<br />
Die Dosisleistung an den vorher genau bestimmten Arbeitsplätzen im Kontrollbereich wird<br />
von der Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft gemessen.<br />
Ausgehend von der gemessenen Dosisleistung und der ermittelten Arbeitsdosis wird dann<br />
eine maximale Verweildauer gemäß der folgenden Gleichung berechnet:<br />
Verweildauer = Arbeitsdosis ÷ gemessene Dosisleistung<br />
Anweisungen <strong>für</strong> den Einsatz im Kontrollbereich<br />
• Im Kontrollbereich auszuführende Arbeiten sollen vor Beginn - außerhalb des<br />
Kontrollbereiches - genau geplant werden!<br />
Die Aufenthaltsdauer im Kontrollbereich soll möglichst kurz sein.<br />
• Hinweise zur Kennzeichnung von Aktivierung und Absperrungen sind streng zu beachten!<br />
• Anweisungen zur Einhaltung der Arbeitsdosis sind strikt zu befolgen
• Das elektronische Personendosimeter aus den Zugangskontrollschleusen sowie<br />
das persönliche Dosimeter sind im Bereich SIS, TR, EX und TH, der Vorschrift gemäß<br />
zu tragen!<br />
• Im Bereich von UNILAC, EH, und Transferkanal sind ein direkt ablesbares Dosimeter<br />
(Stabdosimeter, elektronisches Dosimeter) sowie das persönliche Dosimeter der<br />
Vorschrift gemäß zu tragen! Die Ausgabe der Stabdosimeter findet durch die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft<br />
statt. Die Auslese der Stabdosimeter erfolgt mindestens<br />
arbeitstäglich ebenfalls durch die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft.<br />
• Die beim Arbeitseinsatz im Kontrollbereich erhaltene Dosis wird registriert und aufbewahrt,<br />
um eine Kontrolle <strong>für</strong> die 3-Monatsdosis zu gewährleisten.<br />
• Generelle Verhaltensregeln im Kontrollbereich ( "3 mal A des Strahlenschutzes")<br />
• Abstand halten! Die Dosis verringert sich mit dem Quadrat des Abstandes. Der<br />
doppelte Abstand bedeutet ein Viertel der Dosis.<br />
• Aufenthaltsdauer beschränken! Die Dosis wächst linear mit der Zeit. Doppelte<br />
Aufenthaltsdauer bedeutet doppelte Dosis.<br />
• Wenn möglich Abschirmung verwenden! Die Gammastrahlung wird durch Abschirmung<br />
(exponentiell) geschwächt. Als Abschirmmaterialen sind solche mit<br />
hoher Ordnungszahl zu verwenden (Blei, Kupfer, Eisen)<br />
Vorrausetzungen <strong>für</strong> die Arbeiten an aktivierten Komponenten<br />
Personen, die an den aktivierten Komponenten tätig werden unterliegen, wie grundsätzlich<br />
alle Personen im Kontrollbereich der Strahlenschutzüberwachung. Das heißt, die letzte arbeitsmedizinische<br />
Untersuchung lag innerhalb des letzen Jahres und im gleichen Zeitraum<br />
fand <strong>für</strong> die in Frage kommenden Personen eine allgemeine Unterweisung hinsichtlich Arbeitschutz<br />
und Strahlenschutz statt. Weiterhin muss eine spezielle auf den Arbeitsplatz<br />
bezogene Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung erfolgen.<br />
Verhalten bei sicherheitstechnischen bedeutsamen Ereignissen<br />
Bei sicherheitstechnischen bedeutsamen Ereignissen (nicht behebbare Störungen, erhöhte<br />
Expositionen etc.) sind der sicherheitstechnisch Verantwortliche respektive der Strahlenschutzbeauftragte<br />
<strong>für</strong> den entsprechenden Bereich unverzüglich zu informieren.<br />
Diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> tritt am 01.08.06 in Kraft.<br />
Strahlenschutzorganisation<br />
Strahlenschutzbeauftragter der <strong>GSI</strong> <strong>für</strong> Ionenquellen, UNILAC, EH und Transferkanal<br />
Detlef Wendt, Tel.: 2470, e-mail: D.Wendt@gsi.de<br />
Strahlenschutzbeauftragter der <strong>GSI</strong> <strong>für</strong> den Bereich SIS, TR, EX und TH außer Cave M<br />
Dr. Torsten Radon, Tel.: 2400, e-mail: T.Radon@gsi.de<br />
Strahlenschutzbevollmächtigter der <strong>GSI</strong><br />
Dr. Georg Fehrenbacher, Tel.: 2007, e-mail: G.Fehrenbacher@gsi.de