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Strahlenschutzanweisung - GSI Helmholtzzentrum für ...

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Gesellschaft <strong>für</strong> Schwerionenforschung mbH<br />

Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz<br />

Planckstraße 1<br />

64291 Darmstadt<br />

13.07.2006<br />

<strong>Strahlenschutzanweisung</strong><br />

<strong>für</strong> Arbeiten an aktivierten Beschleunigerkomponenten an der <strong>GSI</strong><br />

Erklärung<br />

Durch den Beschleunigerbetrieb aktivierte Materialien sind auch nach der Strahlbetrieb radioaktiv.<br />

Die weitaus größte Komponente der Strahlung ist dabei die Gammastrahlung. Die<br />

Strahlung nimmt nach Strahlzeitende kontinuierlich ab. Ein genaues Berechnen der Abnahme<br />

ist schwierig, da die Strahlung von mehreren Isotopen mit unterschiedlichen Halbwertszeiten<br />

ausgeht und die Verteilung und Häufigkeiten der Isotope auch nur mit großem<br />

Aufwand vorherbestimmt werden kann.<br />

Rechtliche Grundlage und <strong>GSI</strong> Empfehlungen<br />

Alle beruflich strahlenexponierten Personen sind an der <strong>GSI</strong> nach Strahlenschutzverordnung<br />

§ 55 in Kategorie A eingestuft. Das bedeutet, dass eine Jahresdosis von 20 mSv<br />

nicht überschritten werden darf. Weiterhin gilt jedoch das ALARA-Prinzip (siehe auch<br />

StrSchV § 6), “So wenig Dosis wie vernünftigerweise erreichbar”. Daher wurde an der <strong>GSI</strong><br />

eine so genannte Arbeitsdosis <strong>für</strong> Arbeiten an aktivierten Komponenten eingeführt. Das<br />

Limit <strong>für</strong> diese Arbeitsdosis ist eine Empfehlung, sie ist nicht explizit in der Strahlenschutzverordnung<br />

aufgeführt trägt aber dem ALARA Prinzip Rechnung. Diese Arbeitsdosis darf<br />

<strong>für</strong> einen einmaligen Einsatz 100 µSv nicht übersteigen. Abweichungen von dieser Regelung<br />

benötigen eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vorgesetzten der im Kontrollbereich<br />

tätigen Personen und dem Strahlenschutzbeauftragten. Eine weitere Maßgabe ist,<br />

schwangere Frauen von Arbeiten an aktivierten Komponenten generell auszuschließen.<br />

Ermittlung der Arbeitsdosis und der Verweildauer im Kontrollbereich<br />

Liegen Arbeiten im Kontrollbereich an möglicherweise aktivierten Komponenten vor so<br />

muss vor Beginn die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft genauestens über die auszuführenden<br />

Tätigkeiten informiert werden. Die Arbeitsdosis <strong>für</strong> einen solchen Einsatz darf<br />

100 µSv nicht überschreiten. Des Weiteren darf eine 3-Monatsdosis von 300 µSv nicht überschritten<br />

werden. Um das Limit der 3- Monatsdosis einzuhalten muss eventuell die Arbeitsdosis<br />

<strong>für</strong> einen Einsatz reduziert werden.<br />

Die Dosisleistung an den vorher genau bestimmten Arbeitsplätzen im Kontrollbereich wird<br />

von der Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft gemessen.<br />

Ausgehend von der gemessenen Dosisleistung und der ermittelten Arbeitsdosis wird dann<br />

eine maximale Verweildauer gemäß der folgenden Gleichung berechnet:<br />

Verweildauer = Arbeitsdosis ÷ gemessene Dosisleistung<br />

Anweisungen <strong>für</strong> den Einsatz im Kontrollbereich<br />

• Im Kontrollbereich auszuführende Arbeiten sollen vor Beginn - außerhalb des<br />

Kontrollbereiches - genau geplant werden!<br />

Die Aufenthaltsdauer im Kontrollbereich soll möglichst kurz sein.<br />

• Hinweise zur Kennzeichnung von Aktivierung und Absperrungen sind streng zu beachten!<br />

• Anweisungen zur Einhaltung der Arbeitsdosis sind strikt zu befolgen


• Das elektronische Personendosimeter aus den Zugangskontrollschleusen sowie<br />

das persönliche Dosimeter sind im Bereich SIS, TR, EX und TH, der Vorschrift gemäß<br />

zu tragen!<br />

• Im Bereich von UNILAC, EH, und Transferkanal sind ein direkt ablesbares Dosimeter<br />

(Stabdosimeter, elektronisches Dosimeter) sowie das persönliche Dosimeter der<br />

Vorschrift gemäß zu tragen! Die Ausgabe der Stabdosimeter findet durch die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft<br />

statt. Die Auslese der Stabdosimeter erfolgt mindestens<br />

arbeitstäglich ebenfalls durch die Strahlenschutzschicht/-Rufbereitschaft.<br />

• Die beim Arbeitseinsatz im Kontrollbereich erhaltene Dosis wird registriert und aufbewahrt,<br />

um eine Kontrolle <strong>für</strong> die 3-Monatsdosis zu gewährleisten.<br />

• Generelle Verhaltensregeln im Kontrollbereich ( "3 mal A des Strahlenschutzes")<br />

• Abstand halten! Die Dosis verringert sich mit dem Quadrat des Abstandes. Der<br />

doppelte Abstand bedeutet ein Viertel der Dosis.<br />

• Aufenthaltsdauer beschränken! Die Dosis wächst linear mit der Zeit. Doppelte<br />

Aufenthaltsdauer bedeutet doppelte Dosis.<br />

• Wenn möglich Abschirmung verwenden! Die Gammastrahlung wird durch Abschirmung<br />

(exponentiell) geschwächt. Als Abschirmmaterialen sind solche mit<br />

hoher Ordnungszahl zu verwenden (Blei, Kupfer, Eisen)<br />

Vorrausetzungen <strong>für</strong> die Arbeiten an aktivierten Komponenten<br />

Personen, die an den aktivierten Komponenten tätig werden unterliegen, wie grundsätzlich<br />

alle Personen im Kontrollbereich der Strahlenschutzüberwachung. Das heißt, die letzte arbeitsmedizinische<br />

Untersuchung lag innerhalb des letzen Jahres und im gleichen Zeitraum<br />

fand <strong>für</strong> die in Frage kommenden Personen eine allgemeine Unterweisung hinsichtlich Arbeitschutz<br />

und Strahlenschutz statt. Weiterhin muss eine spezielle auf den Arbeitsplatz<br />

bezogene Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung erfolgen.<br />

Verhalten bei sicherheitstechnischen bedeutsamen Ereignissen<br />

Bei sicherheitstechnischen bedeutsamen Ereignissen (nicht behebbare Störungen, erhöhte<br />

Expositionen etc.) sind der sicherheitstechnisch Verantwortliche respektive der Strahlenschutzbeauftragte<br />

<strong>für</strong> den entsprechenden Bereich unverzüglich zu informieren.<br />

Diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> tritt am 01.08.06 in Kraft.<br />

Strahlenschutzorganisation<br />

Strahlenschutzbeauftragter der <strong>GSI</strong> <strong>für</strong> Ionenquellen, UNILAC, EH und Transferkanal<br />

Detlef Wendt, Tel.: 2470, e-mail: D.Wendt@gsi.de<br />

Strahlenschutzbeauftragter der <strong>GSI</strong> <strong>für</strong> den Bereich SIS, TR, EX und TH außer Cave M<br />

Dr. Torsten Radon, Tel.: 2400, e-mail: T.Radon@gsi.de<br />

Strahlenschutzbevollmächtigter der <strong>GSI</strong><br />

Dr. Georg Fehrenbacher, Tel.: 2007, e-mail: G.Fehrenbacher@gsi.de

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