1 Kurzhinweise zur Anmeldung des Identitätsadministrators: Die ...
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<strong>Kurzhinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>des</strong> <strong>Identitätsadministrators</strong>:<br />
<strong>Die</strong> Registrierung von Identitätsadministratoren und die Verwaltung von Nutzern im SAFE-<br />
System erfolgt zweistufig.<br />
Nach der Beantragung der Zulassung der Identitätsadministratoren beim Leiter <strong>des</strong> zentralen<br />
Vollstreckungsgerichts Hof und nach erfolgter Bewilligung, registrieren und verwalten<br />
Zugangsadministratoren die zugelassenen Identitätsadministratoren. <strong>Die</strong>se wiederum<br />
schalten Nutzer entsprechend ihrer durch das Vollstreckungsgericht festgelegten<br />
Beschränkung frei und verwalten diese.<br />
Zugangsadministrator<br />
Registriert und verwaltet nach Bewilligung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong> Zulassung eines <strong>Identitätsadministrators</strong> in SAFE erfolgt formularmäßig<br />
über das hinterlegte Anmeldeformular unter:<br />
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/hofzenvg/registrierungsformular_identadmin.doc.<br />
Bei der <strong>Anmeldung</strong> und Registrierung sind nachfolgende Grundsätze zu beachten:<br />
1. Registrierungsformular:<br />
Identitätsadministratoren<br />
schalten frei und verwalten<br />
<strong>Die</strong> <strong>Anmeldung</strong> an der Web-Anwendung setzt voraus, dass der Identitätsadministrator im<br />
SAFE-System als solcher registriert ist. <strong>Die</strong>se Registrierung setzt die <strong>Anmeldung</strong> über das<br />
entsprechende Anmeldeformular unter<br />
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/hofzenvg/registrierungsformular_identadmin.doc<br />
voraus.<br />
2. Behördenbezeichnung und Kennziffer der Behörde:<br />
Nutzer<br />
Für die notwendige Beschränkung der Administrationsrechte auf ein bestimmtes Attribut,<br />
muss dieses bei der Registrierung unbedingt angegeben werden. Im Registrierungsformular<br />
für Identitätsadministratoren werden daher die Behördenbezeichnung, sowie die Kennziffer<br />
der Behörde abgefragt. Bei der Behördenbezeichnung ist die amtlich vorgeschriebene Form<br />
ohne Abkürzungen zu verwenden (z.B. Finanzamt Hof). Als Kennziffer dient die jeweilige<br />
offizielle <strong>Die</strong>nststellennummer der Behörde.<br />
<strong>Die</strong> Registrierung erfolgt unter den oben angegebenen Daten. Der Identitätsadministrator<br />
kann nur Nutzer mit der entsprechenden Behördenbezeichnung und Kennziffer der Behörde<br />
freischalten. <strong>Die</strong>se sind dem Nutzer mitzuteilen.<br />
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3. Softwarezertifikat:<br />
Für die <strong>Anmeldung</strong> an der Web-Anwendung wird ein an den Namen <strong>des</strong> zugelassenen<br />
<strong>Identitätsadministrators</strong> gebundenes Softwarezertifikat genutzt. <strong>Die</strong> Identitätsadministratoren<br />
müssen <strong>des</strong>halb den öffentlichen Schlüssel („*.cer-Datei“) eines solchen Zertifikates für die<br />
Registrierung bereitstellen.<br />
Bei der Zertifikatserstellung werden zwei Dateien erzeugt („*.p12“ und „*.cer“). <strong>Die</strong> Datei<br />
„*.cer“, die den öffentlichen Schlüssel enthält, soll zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung<br />
<strong>des</strong> <strong>Identitätsadministrators</strong> an den Zugangsadministrator übersendet werden. <strong>Die</strong>se „*.cer-<br />
Datei“ soll als „*.zip-Datei“ per E-Mail an reg.zenvg@ag-ho.bayern.de (der Betreff soll den<br />
Namen <strong>des</strong> <strong>Identitätsadministrators</strong>, sowie die Behörde enthalten) versendet werden. <strong>Die</strong><br />
„*.p12-Datei“ darf nicht mit versendet werden, da diese für die spätere <strong>Anmeldung</strong> bei SAFE<br />
benötigt wird.<br />
Als Zertifikate werden von Trustcentern beschaffte Softwarezertifikate genutzt. Für<br />
Mitarbeiter bayerischer Behörden besteht die Möglichkeit der Beantragung der Bayern-PKI<br />
beim Bayerischen Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
(https://www.pki.bayern.de).<br />
4. Zu beantragende Rollen:<br />
<strong>Die</strong> auf dem Registrierungsformular genannten Rollen ZENVG-VVB-EA und ZENVG-VVB-<br />
VV sind nur von Vollstreckungsbehörden mit dem Recht auf Einlieferung in das<br />
Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnis zu beantragen.<br />
<strong>Die</strong> Rollen JP-VP-Einsichtnehmer-SV und JP-VP-Einsichtnehmer-VV sind von allen<br />
Behörden zu beantragen, denen lediglich das Recht auf Einsichtnahme in das<br />
Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnis zusteht.<br />
5. <strong>Anmeldung</strong>:<br />
Für die zugelassenen Identitätsadministration steht eine Web-Anwendung <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />
bei IT.NRW betrieben wird. Nach der Registrierung <strong>des</strong> <strong>Identitätsadministrators</strong> durch den<br />
jeweiligen Zugangsadministrator erfolgt die <strong>Anmeldung</strong> unter folgendem Link:<br />
Zugang <strong>zur</strong> Web-Anwendung für Identitätsadministratoren:<br />
https://sp1.safe.nrw.de/SAFE-IdentityAdminWeb/<br />
Identitätsadministratoren können keine neuen SAFE-Nutzer anlegen. Sie können lediglich<br />
bereits registrierte Nutzer bestätigen und verwalten.<br />
<strong>Die</strong> durch den Identitätsadministrator freizuschaltenden Nutzer müssen sich zunächst selbst<br />
unter www.safe-registrierung.de anmelden, um dann von dem für sie zuständigen<br />
Identitätsadministrator für die entsprechenden Rollen freigegeben zu werden.<br />
Einen ausführlichen Leitfaden <strong>zur</strong> Nutzung dieser Web-Anwendung und eine Liste der<br />
Anbieter für Zertifikate finden Sie hier:<br />
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/hofzenvg/ausf_hrlicher_leitfaden_f_r_identadmin.pdf.<br />
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