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Protocole Protokoll - Etat du Valais

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— HO —<br />

Das Gesuch wird auf Antrag der Kommission vom Grossen<br />

Hat einstimmig abgewiesen.<br />

9) Gesuch des Collombin Marcel, geb. 1919, des Corlhay<br />

Maurice, geb. 1923 und des Morend Alphonse, geb. 1911, <strong>du</strong>rch<br />

Strafbefehi vom 6. September 1946 zu einer Busse von Fr. J00.—<br />

resp. 50.— verurteilt. Kommission und Staatsrat beantragen die<br />

Russen wie folgt zu re<strong>du</strong>zieren : Für Collombin und Corthav von<br />

Fr. 100.— auf Fr. 30.— und für Morend von Fr. 50.— auf<br />

Fr. 20.—.<br />

Die Abg. Travellern und Dr. P. von Roten widersetzen sieh<br />

diesem Begnadigungsgesuch und beantragen dessen Abweisung.<br />

Mit 42 gegen 10 Stimmen wird der Antrag der Kommission<br />

und des Staatsrates auf Re<strong>du</strong>ktion der Bussen angenommen.<br />

10) Gesuch des Gabioud Gratien, am 10. Oktober 1945 wegen<br />

Jagdfrevel zu einer Busse von Fr. 500.— verurteilt.<br />

Das Gesuch wird einstimmig abgewiesen.<br />

Die Finanzkommission hat nachfolgende drlei Postulale<br />

vorgelegt, zu welchen Herr Staatsratspräsident Troillet im Namen<br />

der Regierung folgende Stellung bezieht :<br />

I. Postulat.<br />

Die staatlichen Subventionen scheinen sehr oft gerade den<br />

begüterten Kreisen und Körperschaften zuzukommen, während<br />

andere Kreise leer ausgingen, weil die Kredite erschöpft oder die<br />

Fristen vorbei waren.<br />

Der Staatsrat wird eingeladen :<br />

a) Den Interessenten eine genügende Eingabefrist zu gewähren.<br />

b) Die Subventionen entsprechend der Notwendigkeit und<br />

der finanziellen Lage der Gesuchsteller zu gewähren.<br />

c) In jedem einzelnen Falle die abgestufte Subventionierung<br />

anzuwenden.<br />

Dieses Postulat wird unter der Reserve angenommen, ob es<br />

gesetzlich zulässig ist, was noch höher studiert werden muss.<br />

II. Postulat.<br />

Der Staatsrat wird eingeladen die Einnahmen und Subventionen<br />

genau wie die Ausgaben <strong>du</strong>rch die Haupfbuchhaltüng<br />

des Staates kontrollieren zu lassen.

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