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Protocole Protokoll - Etat du Valais

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— 51<br />

Sitzung vom 30. Mai 1947<br />

Vorsitz : L. Lathion, Präsident. ><br />

Schriftführer : A. Theytaz, Grossrat; Dr. L. Stoffel, Grossrat.<br />

Die Sitzung wird 08.30 Uhr eröffnet.<br />

Der Rat behandelt den Dekretsentwurf betr. die Gewährung<br />

einer kant. Beisteuer an das Projekt bezüglich Wasserzufuhr auf<br />

tue Alpe Serin, Gebiet der Gemeinde Ayent. Die Abg. Ed. Fellay<br />

und A. Perren verlesen die Botschaft des Staatsrates und erstatten<br />

anschliessend den Bericht der Kommission. Sie beantragen<br />

Eintreten auf die Beratungen und Zustimmung zum Dekretsentwurf,<br />

was vom Grossen Rate einstimmig beschlossen wird. Die<br />

Kommission beantragt Dringlichkeit und das Dekret wird auch<br />

in zweiter Lesung einstimmig angenommen.<br />

Die Versammlung geht über zur Behandlung der verschiedenen<br />

Dekretsentwürfe betr. die Gewährung einer kantonalen<br />

Beisteuer an die verschiedenen Bewässerungsprojekte.<br />

Der Bericht der Kommission wird erstattet von den Abg.<br />

Pralong Louis und Ritler Kilian. Sie beantragen im Namen der<br />

Kommission Eintreten auf die Beratungen und Zustimmung zu<br />

den 12 Dekretsentwürfen. Die Kommission beantragt zugleich<br />

alle 12 Dekrete dringlich zu erklären und denselben auch in<br />

zweiter Lesung zuzustimmen. Der hohe Staatsrat ist mit diesem<br />

Antrag einverstanden d. h. unterstützt den Antrag auf Dring<br />

licherk'ärung der 12 Dekrete.<br />

Die Kommission unterbreitet ferner dem Staatsrate folgende<br />

Fragen zum nähern Studium :<br />

1. Es muss festgestellt werden, dass der im Jahre 1946 gewährte<br />

Kredit für die Verwirklichung aller zur Subventionierung<br />

vorgelegten Projekte hinsichtlich Bewässerungsanlagen ungenügend<br />

ist. Der hohe Staatsrat wird daher gebeten, unverzüglich<br />

das Nötige vorzukehren, damit diese für die Landwirtschaft<br />

lebenswichtigen Bewässerungsprojekte finanziert werden könne.<br />

2) Der Staatsrat wird eingeladen nach Bereitstellung der<br />

erforderlichen Gelder den Gemeinden zur Hinterlegung anfälliger<br />

Projekte einen Termin anzusetzen und vor Ablauf dieser<br />

Frist kein Projekt zu subventionieren.

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