Protocole Protokoll - Etat du Valais
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Sitzung vom 30. Mai 1947<br />
Vorsitz : L. Lathion, Präsident. ><br />
Schriftführer : A. Theytaz, Grossrat; Dr. L. Stoffel, Grossrat.<br />
Die Sitzung wird 08.30 Uhr eröffnet.<br />
Der Rat behandelt den Dekretsentwurf betr. die Gewährung<br />
einer kant. Beisteuer an das Projekt bezüglich Wasserzufuhr auf<br />
tue Alpe Serin, Gebiet der Gemeinde Ayent. Die Abg. Ed. Fellay<br />
und A. Perren verlesen die Botschaft des Staatsrates und erstatten<br />
anschliessend den Bericht der Kommission. Sie beantragen<br />
Eintreten auf die Beratungen und Zustimmung zum Dekretsentwurf,<br />
was vom Grossen Rate einstimmig beschlossen wird. Die<br />
Kommission beantragt Dringlichkeit und das Dekret wird auch<br />
in zweiter Lesung einstimmig angenommen.<br />
Die Versammlung geht über zur Behandlung der verschiedenen<br />
Dekretsentwürfe betr. die Gewährung einer kantonalen<br />
Beisteuer an die verschiedenen Bewässerungsprojekte.<br />
Der Bericht der Kommission wird erstattet von den Abg.<br />
Pralong Louis und Ritler Kilian. Sie beantragen im Namen der<br />
Kommission Eintreten auf die Beratungen und Zustimmung zu<br />
den 12 Dekretsentwürfen. Die Kommission beantragt zugleich<br />
alle 12 Dekrete dringlich zu erklären und denselben auch in<br />
zweiter Lesung zuzustimmen. Der hohe Staatsrat ist mit diesem<br />
Antrag einverstanden d. h. unterstützt den Antrag auf Dring<br />
licherk'ärung der 12 Dekrete.<br />
Die Kommission unterbreitet ferner dem Staatsrate folgende<br />
Fragen zum nähern Studium :<br />
1. Es muss festgestellt werden, dass der im Jahre 1946 gewährte<br />
Kredit für die Verwirklichung aller zur Subventionierung<br />
vorgelegten Projekte hinsichtlich Bewässerungsanlagen ungenügend<br />
ist. Der hohe Staatsrat wird daher gebeten, unverzüglich<br />
das Nötige vorzukehren, damit diese für die Landwirtschaft<br />
lebenswichtigen Bewässerungsprojekte finanziert werden könne.<br />
2) Der Staatsrat wird eingeladen nach Bereitstellung der<br />
erforderlichen Gelder den Gemeinden zur Hinterlegung anfälliger<br />
Projekte einen Termin anzusetzen und vor Ablauf dieser<br />
Frist kein Projekt zu subventionieren.