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Protocole Protokoll - Etat du Valais

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Dekret vom 11. November 1946 erhobene Rekurs abgewiesen<br />

wurde. Es wird aber darauf iiingewiesen, dass von 7 Bundesrichtern<br />

3 für Gutheissung des Rekurses gestimmt haben. Auch geht:<br />

aus den Erwägungen des Urteils hervor, dass der Staat wohl<br />

besser tue in Zukunft von einem solchen « provisorischen Dekret<br />

» abzusehen.<br />

Abg. .los. Escher fragt an, was der Staat zu tun gedenke,<br />

wenn das bisher übliche provisorische Dekret zur Vebesserung<br />

der Finanzlage des Kantons für das Jahr 1948 nicht mehr gelingen<br />

werden könne. Er weist auf den Ausfall hin, den die<br />

-Staatskasse erleiden würde.<br />

Herr Staatsrat Gard erwidert, dass der bundesgerichtliche<br />

Entscheid erst jezt während der Session zugestellt worden sei<br />

und dass der Staatsrat die Frage noch nicht habe prüfen können.<br />

Abg. lmsand entwickelt seine Motion betr. Anteil der Gemeinden<br />

an den Kosten der Furkastrasse. Die Motion gipfelt im<br />

Antrag ein Ergänzungsdekret auszuarbeiten, welches in Ausführung<br />

von Art. 10 des Dekretes vom 28. Dezember 1936 die Kosleu<br />

des Ausbaues der Alpenstrassen im Sinne einer Entlastung<br />

der anliegenden Gemeinden regelt.<br />

Herr Staatsrat Anthamatten erklärt im Namen des Staatsrates,<br />

dass diese Motion nicht entgegen genommen werden könne.<br />

Die Angegegenheit sei <strong>du</strong>rch das Dekret vom 25. Februar 1938<br />

betreffen die Erstellung von Verkehrsstrassen und Arbeitsbeschallung<br />

zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Art. 4, geregelt. Man<br />

hat dazumal den betreffenden Gemeinden entgegen kommen wo!<br />

len, indem man ihnen den Benzinzoll zuhielt. Leider ist nun wählend<br />

des Krieges der Benzinzoll sehr zurückgegangen, was aber<br />

hoffentlich nur eine vorübergehende Erscheinung ist. Der Staat<br />

kann für die Gemeinden des Bezirkes Goms keine Ausnahme machen.<br />

Auch andere Gemeinden müssen für die Verbin<strong>du</strong>ngsstrassen<br />

mit der Talsohle grosse Ausgaben auf sich nehmen. Die<br />

Gemeinden des Bezirkes Goms hätten an der heutigen Furkastrasse<br />

nur den Anteil bezahlt, den sie für eine normale Bergslrasse<br />

hätten entrichten müssen.<br />

Abg. Jos. Escher unterstützt die Motion. Rechtlich hätten<br />

die Gemeinden ein Anrecht darauf, dass man Ihnen entgegen<br />

komme. Der Benzinzoll, der den Gemeinden abgetreten worden<br />

sei, erweise sich als ein « non-valeur » und dafür habe der Staat<br />

die Haftbarkeit zu übernehmen. Er beantragt daher die Motion<br />

jin Sinne von Art. 65 des Réglementes über die Geschäftsführung

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