Protocole Protokoll - Etat du Valais
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Dekret vom 11. November 1946 erhobene Rekurs abgewiesen<br />
wurde. Es wird aber darauf iiingewiesen, dass von 7 Bundesrichtern<br />
3 für Gutheissung des Rekurses gestimmt haben. Auch geht:<br />
aus den Erwägungen des Urteils hervor, dass der Staat wohl<br />
besser tue in Zukunft von einem solchen « provisorischen Dekret<br />
» abzusehen.<br />
Abg. .los. Escher fragt an, was der Staat zu tun gedenke,<br />
wenn das bisher übliche provisorische Dekret zur Vebesserung<br />
der Finanzlage des Kantons für das Jahr 1948 nicht mehr gelingen<br />
werden könne. Er weist auf den Ausfall hin, den die<br />
-Staatskasse erleiden würde.<br />
Herr Staatsrat Gard erwidert, dass der bundesgerichtliche<br />
Entscheid erst jezt während der Session zugestellt worden sei<br />
und dass der Staatsrat die Frage noch nicht habe prüfen können.<br />
Abg. lmsand entwickelt seine Motion betr. Anteil der Gemeinden<br />
an den Kosten der Furkastrasse. Die Motion gipfelt im<br />
Antrag ein Ergänzungsdekret auszuarbeiten, welches in Ausführung<br />
von Art. 10 des Dekretes vom 28. Dezember 1936 die Kosleu<br />
des Ausbaues der Alpenstrassen im Sinne einer Entlastung<br />
der anliegenden Gemeinden regelt.<br />
Herr Staatsrat Anthamatten erklärt im Namen des Staatsrates,<br />
dass diese Motion nicht entgegen genommen werden könne.<br />
Die Angegegenheit sei <strong>du</strong>rch das Dekret vom 25. Februar 1938<br />
betreffen die Erstellung von Verkehrsstrassen und Arbeitsbeschallung<br />
zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Art. 4, geregelt. Man<br />
hat dazumal den betreffenden Gemeinden entgegen kommen wo!<br />
len, indem man ihnen den Benzinzoll zuhielt. Leider ist nun wählend<br />
des Krieges der Benzinzoll sehr zurückgegangen, was aber<br />
hoffentlich nur eine vorübergehende Erscheinung ist. Der Staat<br />
kann für die Gemeinden des Bezirkes Goms keine Ausnahme machen.<br />
Auch andere Gemeinden müssen für die Verbin<strong>du</strong>ngsstrassen<br />
mit der Talsohle grosse Ausgaben auf sich nehmen. Die<br />
Gemeinden des Bezirkes Goms hätten an der heutigen Furkastrasse<br />
nur den Anteil bezahlt, den sie für eine normale Bergslrasse<br />
hätten entrichten müssen.<br />
Abg. Jos. Escher unterstützt die Motion. Rechtlich hätten<br />
die Gemeinden ein Anrecht darauf, dass man Ihnen entgegen<br />
komme. Der Benzinzoll, der den Gemeinden abgetreten worden<br />
sei, erweise sich als ein « non-valeur » und dafür habe der Staat<br />
die Haftbarkeit zu übernehmen. Er beantragt daher die Motion<br />
jin Sinne von Art. 65 des Réglementes über die Geschäftsführung