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Protocole Protokoll - Etat du Valais

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Sitzung vom 29. Mai 1947<br />

Vorsitz : L. Lathion, Präsident.<br />

Schriftführer : A. Theytaz, Grossrat, Dr. L. Stoffel, G ross rat.<br />

Zur Behandlung kommt vorerst der Bericht der Kantonalbank<br />

für das Verwaltungsjahr 1946. Als Berichterstatter der Kommission<br />

treten auf die Abg. J. M. Gross und L. Thenen. welche<br />

im Namen der Kommission beantragen :<br />

1. Den Bericht der Kantonalbank für das Geschäftsjahr 1946<br />

zu genehmigen und dem Vorschlag betr. Verteilung des erzielten<br />

Reingewinnes zuzustimmen.<br />

2. Den Organen der Walliser Kantonalbank für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr Décharge zu erteilen.<br />

Diesen beiden Anträgen stimmt der Grosse Rat stillschweigend<br />

zu, womit das Traktan<strong>du</strong>m erledigt ist.<br />

Der Grosse Rat geht über zur Beratung des Berichtes des<br />

Kantonsgerichtes für das Jahr 1946. Die Berichterstatter der Finanzkommission,<br />

die Abg. H. Ghappaz und Dr. P. von Roten, heimtragen<br />

dem Bericht zuzustimmen. Sie fügen bei, dass der Kantonsgericht<br />

in Lokalen untergebracht ist, welche unserer obersten<br />

Gerichtsbehörde unwürdig sind.<br />

Abg. Dellberg erwähnt, dass die unter Nr. 14, 15 und 16 der.<br />

Berichtes dargetane Rechtssprechung des Kantonsgerichtes sich<br />

nicht decke mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtes. Die<br />

in Frage stehenden Entscheide des Kantonsgerichtes seien von)<br />

Bundesgericht aufgehoben worden.<br />

Herr Staatsrat Pitteloud erwidert, dass er sich diesbezüglich<br />

mit dem Kantonsgericht in Verbin<strong>du</strong>ng setzen werde.<br />

Die Anträge der Kommission werden darauf vom Grossen<br />

Rate einstimmig angenommen.<br />

Das nächste Traktan<strong>du</strong>m betrifft die -Botschaft betr. den<br />

Bundesgerichtsentscheid bezüglich des Rekurses gegen das provisorische<br />

Dekret vom 11. November 1946, worüber ebenfalls die<br />

Abg. H. Chappaz und Dr. von Roten in Namen der Finanzkonimission<br />

rapportieren. Sie geben Kenntnis vom Entscheid des<br />

Bundesgerichtes vom 2. April 1947, <strong>du</strong>rch welchen der gegen da^

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