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1271 BVB FlexProtection basic und 85 Austria V3 - hyperCMS

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Versicherer:<br />

FINANCE LIFE Lebensversicherung AG<br />

Untere Donaustraße 21, 1029 Wien<br />

Tel. (01) 214 54 01, Fax: (01) 214 54 01-3780<br />

Internet: www.financelife.com<br />

E-mail: service@financelife.com<br />

Sitz: Wien, FN 135700i Handelsgericht Wien<br />

DVR: 0818305<br />

Besondere Versicherungsbedingungen zum<br />

Garantieportefeuille VI in den Varianten<br />

“FlecProtection <strong>basic</strong>“ <strong>und</strong>“<strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>“ (<strong>BVB</strong>)<br />

Seite 1 von 4<br />

<strong>1271</strong><br />

gültig ab 08/2011<br />

Diese <strong>BVB</strong> beziehen sich ausschließlich auf den Investmentbereich des Garantieportefeuille VI in den Varianten<br />

„<strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>“. Bitte lesen Sie unbedingt die gesamten <strong>BVB</strong> <strong>und</strong> alle sonstigen Unterlagen<br />

zum Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags genau <strong>und</strong> treffen Sie eine Entscheidung erst nach Durchsicht <strong>und</strong><br />

Prüfung der gesamten <strong>BVB</strong> <strong>und</strong> aller sonstigen Unterlagen.<br />

§ 1 Was bieten <strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong> <strong>und</strong> <strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>?<br />

Das Garantieportefeuille VI ist eine Veranlagungsvariante, bei welcher FinanceLife im Auftrag des Versicherungsnehmers<br />

eine unten noch genauer beschriebene Garantie zu einem vereinbarten Stichtag (Garantiestichtag) erhält. Der<br />

Garantiestichtag wird im Antrag festgelegt.<br />

§ 2 Folgende Garantievarianten stehen zur Verfügung:<br />

1. <strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong>: Garantie auf die Sparbeiträge<br />

Der Anleger erhält zum vereinbarten Garantiestichtag mindestens die Summe der Sparbeiträge. Die Sparbeiträge<br />

entsprechen den Einzahlungen verringert um Versicherungssteuer, Abschluss- <strong>und</strong> Verwaltungskosten sowie<br />

Risikoprämie <strong>und</strong> anfallende Gebühren.<br />

2. <strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>: <strong>85</strong>% Höchststandsgarantie<br />

Zum vereinbarten Garantiestichtag erhalten Sie mindestens <strong>85</strong>% des im Veranlagungszeitraum jeweils<br />

erreichten Höchststandes des Depotwertes ausbezahlt. Mindestens werden <strong>85</strong>% Ihrer Sparbeiträge, d.h. <strong>85</strong>%<br />

der Summe der einbezahlten Beiträge abzüglich der Versicherungssteuer, der Abschluss- <strong>und</strong><br />

Verwaltungskosten, der Stückkosten, der Risikobeiträge sowie der „all inclusive“ Gebühr gemäß § 7 dieser <strong>BVB</strong>,<br />

ausbezahlt.<br />

Wer ist Garantiegeber?<br />

Garantiegeber gegenüber FINANCE LIFE Lebensversicherung AG (FinanceLife)<br />

Deutsche Bank AG („Deutsche Bank“)<br />

registriert zu Nummer HRB 30 000 im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main,<br />

Taunusanlage 12,<br />

D-60325 Frankfurt am Main,<br />

Alle Bezugnahmen auf Deutsche Bank in den <strong>BVB</strong> <strong>und</strong> in sonstigen Unterlagen stellen ausschließlich beschreibende<br />

Darstellungen der FinanceLife über ihre mit der Deutsche Bank getroffenen Vereinbarungen dar.<br />

Die Deutsche Bank garantiert der FinanceLife die Rückzahlung entsprechend der gewählten Garantievariante unter den<br />

unten dargestellten Bedingungen.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Die FinanceLife haftet für die sorgfältige Auswahl des Garantiegebers. FinanceLife übernimmt jedoch weder die Garantie noch<br />

eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den Wert der Garantieveranlagung zu einem bestimmten Stichtag noch für die<br />

Garantie im Falle der Nichterfüllung durch die Deutsche Bank. Dieses Risiko trägt der Versicherungsnehmer. Alle Ansprüche<br />

aus der Garantie der Deutschen Bank stehen ausschließlich der FinanceLife zu. Die FinanceLife nimmt für Sie die Interessen<br />

gegenüber der Deutschen Bank wahr. Es besteht kein Zahlungs- oder sonstiger Anspruch des Versicherungsnehmers<br />

gegenüber der Deutschen Bank <strong>und</strong> die Deutsche Bank hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Es<br />

wird von der FinanceLife mit der Deutschen Bank kein Vertrag zugunsten eines Versicherungsnehmers als begünstigtem Dritten<br />

oder mit Schutzwirkung für den Versicherungsnehmer geschlossen. Ansprüche der Versicherungsnehmer bestehen<br />

ausschließlich gegenüber der FinanceLife.<br />

FinanceLife ist in Bezug auf die Garantieleistung ausschließlich verpflichtet, jene garantierten Beträge, die FinanceLife von der<br />

Deutschen Bank unter deren Garantie erhält, gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags der Versicherungsnehmer<br />

bis zur Höhe des garantierten Betrags gutzubringen; eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft FinanceLife nicht.


§ 3 Wann gilt die Garantie der Deutschen Bank gegenüber FinanceLife <strong>und</strong> wie wird sie berechnet?<br />

Die Garantie aus den oben beschriebenen Varianten von <strong>FlexProtection</strong> gilt nur zu dem jeweils im Antrag auf Abschluss des<br />

Versicherungsvertrags festgelegten Garantiestichtag. Der Garantiestichtag kann individuell zu jedem Monatsersten, erstmals<br />

nach 12 Versicherungsjahren <strong>und</strong> spätestens zum 01.01.2050 beantragt werden. Wird kein Garantiestichtag angeführt, wird die<br />

Garantie zum Ablauf der geplanten Veranlagungsdauer, spätestens zum 01.01.2050, beantragt.<br />

Der von der Deutsche Bank zu bezahlende Garantiebetrag wird auf Basis der rechnerisch von Deutsche Bank für den<br />

einzelnen Versicherungsnehmer angelegten Daten ermittelt. Deutsche Bank vergleicht hierzu auf Gr<strong>und</strong>lage ihrer internen<br />

Daten <strong>und</strong> Berechnungen den dem K<strong>und</strong>en zugeordneten Wert auf der Basis des Wertes der Fonds (IST) mit dem Wert, wie er<br />

auf der Basis der Anwendung des CPPI-Modells (siehe unten) unter Zugr<strong>und</strong>elegung des Garantielevels des jeweiligen K<strong>und</strong>en<br />

sein sollte (SOLL). Falls der tatsächliche Wert (IST) niedriger als der Wert ist, der sich aufgr<strong>und</strong> der gewählten<br />

Garantievariante ergeben sollte (SOLL), wird Deutsche Bank diese Differenz im Rahmen der Garantie ausgleichen. Eine<br />

Differenz kann sich dabei etwa aus nachteiligen Entwicklungen der Finanzmärkte im Hinblick auf die vom Investmentmanager<br />

der Fonds gemanagten Fonds ergeben.<br />

§ 4 Wie erfolgt die Veranlagung?<br />

Die Sparbeiträge werden in Investmentfonds veranlagt. Die Veranlagung erfolgt in zwei verschiedenen Anlagekategorien,<br />

nämlich einem Investmentfonds, der riskante Veranlagungen (Ertragskomponente) enthält, <strong>und</strong> einem Absicherungsteil<br />

(Sicherheitskomponente), der weniger riskante Veranlagungen enthält.<br />

Kapitalanlagegesellschaft für die im Garantieportefeuille VI enthaltenen Investmentfonds:<br />

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, FN 83517w<br />

Schwarzenbergplatz 3<br />

1010 Wien<br />

www.rcm.at<br />

Folgende Fonds können derzeit im Rahmen des Garantieportefeuilles VI verwendet werden:<br />

Ertragskomponente<br />

Bezeichnung ISIN Währung<br />

<strong>FlexProtection</strong> Active F<strong>und</strong> AT0000A0D5E2 EUR<br />

Sicherheitskomponente<br />

Bezeichnung ISIN Währung<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 1 AT0000A0D808 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 2 AT0000A0D816 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 3 AT0000A0D840 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 4 AT0000A0DEE8 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 5 AT0000A0DEF5 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 6 AT0000A0DEG3 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 7 AT0000A0ETH7 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 8 AT0000A0PDB0 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 9 AT0000A0PD37 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 10 AT0000A0PD45 EUR<br />

<strong>FlexProtection</strong> Secure 11 AT0000A0PD52 EUR<br />

Während der Laufzeit können Investmentfonds ausgetauscht <strong>und</strong>/oder weitere Investmentfonds aufgenommen werden.<br />

Gewichtung der Ertrags- <strong>und</strong> Sicherheitskomponente<br />

Die FinanceLife hat die Deutsche Bank beauftragt, nach einem finanzmathematischen Modell (CPPI Modell- siehe unten)<br />

für jeden einzelnen Versicherungsvertrag die maximale Gewichtung der Ertragskomponente zu berechnen. Die Berechnung<br />

erfolgt laufend (tägliche Analyse) <strong>und</strong> wird für jeden Vertrag einzeln durchgeführt. Auf die Gewichtung dieser Komponenten<br />

haben sowohl FinanceLife als auch der Versicherungsnehmer keinen Einfluss, diese wird ausschließlich von der<br />

Deutschen Bank aufgr<strong>und</strong> börsetäglicher Berechnungen, soweit die Berechnungen nicht aufgr<strong>und</strong> von außergewöhnlichen<br />

Ereignissen wie beispielsweise Marktstörungen oder aufgr<strong>und</strong> der Folgen höherer Gewalt unmöglich sind, vorgenommen<br />

<strong>und</strong> bildet die Basis für die Garantiezusage von der Deutschen Bank gegenüber FinanceLife. Auch die Berechnung des<br />

garantierten Betrages erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Bank gemäß den vereinbarten Gr<strong>und</strong>sätzen. Die obigen<br />

Berechnungen durch die Deutsche Bank erfolgen ausschließlich im Namen <strong>und</strong> auf Rechnung von FinanceLife.<br />

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<strong>1271</strong>


§ 5 Wie funktioniert das <strong>FlexProtection</strong> CPPI-Modell?<br />

Das <strong>FlexProtection</strong> CPPI-Modell ist eine finanzmathematisch gesteuerte Veranlagungsform, die dem Versicherungsnehmer<br />

Kapitalschutz bieten soll. Darüber hinaus hat FinanceLife mit der Deutschen Bank eine Kapitalgarantie geschlossen, die zu<br />

den vereinbarten Garantiestichtagen zusätzliche Sicherheit bietet.<br />

Beim <strong>FlexProtection</strong> CPPI-Modell wird in regelmäßigen Abständen zwischen zwei Teilen eines Gesamtportefeuilles<br />

umgeschichtet. Der erste Teil (Ertragskomponente) investiert in Fonds, welche ihrerseits in europäische <strong>und</strong> internationale<br />

Aktien sowie in Unternehmens- <strong>und</strong> Schwellenländer-Anleihen <strong>und</strong> allenfalls in den Euro-Geldmarkt investieren. Dieser Teil<br />

stellt das eigentliche Zielinvestment dar. Der zweite Teil (Sicherheitskomponente) besteht seinerseits aus mehreren Fonds<br />

welche in Euro-Anleihen mit hoher Bonität veranlagen. Die Gewichtung zwischen Ertrags-<strong>und</strong> Sicherheitskomponente<br />

richtet sich nach der Entwicklung der internationalen Kapital- <strong>und</strong> Zinsmärke. Allgemein erhöht sich dabei der Anteil der<br />

Sicherheitskomponente bei Kursrückgängen im Investment <strong>und</strong>/oder Sicherungsportfolio. Ebenso erhöht sich der Anteil der<br />

Sicherheitskomponente bei einem Abfall der Euro-Referenzzinsen <strong>und</strong>/oder bei einem Anstieg der Marktvolatilitäten der<br />

einzelnen Bestandteile der Sicherheitskomponente. Durch jede dieser Möglichkeiten kann eine Gewichtung der<br />

Veranlagung von bis zu 100% in der Sicherheitskomponente erfolgen. Umgekehrt kann auch die Ertragskomponente bei<br />

Kursanstiegen mit bis zu 100% gewichtet werden. Die Anwendung des CPPI-Modells bedeutet nicht, dass die dem Modell<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegten Annahmen eintreffen.Wenn die Annahmen nicht eintreffen, kann die Wertentwicklung der Veranlagten<br />

Investmentfonds auch wesentlich ungünstiger sein. Aus diesem Gr<strong>und</strong> besteht die in diesem Merkblatt beschriebene<br />

Garantiezusage von Deutsche Bank an die FinanceLife.<br />

Wertentwicklungen<br />

Die Wertentwicklungen der in den Portefeuilles enthaltenen Investmentfonds werden zur Information <strong>und</strong> ohne rechtliche<br />

Verbindlichkeit auf unserer Homepage www.financelife.com veröffentlicht <strong>und</strong> monatlich aktualisiert. Sie können diese auch<br />

gerne direkt bei uns erfragen. Aufgr<strong>und</strong> der neu aufgelegten Portefeuilles sind Fondsentwicklungen über die Vergangenheit<br />

nicht darstellbar. Für die Zeit nach Auflegung des Produkts wird darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung der<br />

Vergangenheit keine Rückschlüsse für die zukünftige Entwicklung zulässt.<br />

§ 6 Allgemeine Hinweise<br />

Kosten der Veranlagung<br />

Im Rahmen von „<strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>“ wird eine monatliche „all inclusive“ Gebühr von 0,02% des<br />

Depotwerts der betroffenen Investmentfonds verrechnet.<br />

FinanceLife erhält von den jeweiligen Investmentfondsgesellschaften <strong>und</strong> Kapitalanlagegesellschaften jährlich<br />

branchenübliche Bestandsprovisionen für die Sammlung <strong>und</strong> Bearbeitung der einzelnen An- <strong>und</strong> Verkaufsorders aller<br />

Versicherungsnehmer. Die Höhe der jährlichen Bestandsprovisionen ist von Fonds zu Fonds verschieden. Die aktuellen<br />

Bestandsprovisionen betragen zwischen 0,1% <strong>und</strong> 1,30% des durchschnittlichen Fondsvolumens pro Jahr. Wir haben den<br />

Erhalt von Bestandsprovisionen im bislang üblichen Ausmaß bei der Festsetzung der Verwaltungskosten <strong>und</strong> der<br />

Kalkulation Ihrer Versicherungsprämie bereits zu Ihrem Vorteil berücksichtigt. Die genaue Höhe der Bestandsprovision<br />

kann während der Vertragslaufzeit schwanken oder auch ganz entfallen <strong>und</strong> daher von uns nicht vorhergesagt werden.<br />

Welche Änderungen der Veranlagungsstrategie sind für Sie möglich?<br />

Sie können während der Vertragsdauer eine Änderung der Veranlagungsstrategie schriftlich beantragen. Die Details zur<br />

Änderung der Veranlagungsstrategie sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angeführt. Ein<br />

Portefeuillewechsel kann bei „<strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>“ zu jedem Monatsersten beantragt werden.<br />

Abweichend von der Regelung, dass der Termin für den Kauf <strong>und</strong> den Verkauf von Fondsanteilen jeweils der letzte<br />

Börsentag eines Monats ist, kann bei „<strong>FlexProtection</strong> <strong>basic</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>FlexProtection</strong> <strong>85</strong>“ der Termin für den Kauf <strong>und</strong> Verkauf<br />

von Fondsanteilen bis spätestens zum 7. des Folgemonats erfolgen.<br />

Bei einer Änderung der Veranlagungsstrategie gelten die Regelungen der jeweiligen Besonderen<br />

Versicherungsbedingungen der neu beantragten Portefeuilles. Wird die Veranlagung zwischen den Garantieportefeuilles<br />

gewechselt, bezieht sich die Garantie auf das dann neu gewählte Portefeuille, ebenso werden gegebenenfalls die<br />

vereinbarten Garantiestichtage entsprechend den Bedingungen des gewählten Portefeuilles neu festgelegt. Frühere Werte,<br />

die von der Garantie umfasst gewesen sind, sind somit nicht mehr garantiert. Ein Wechsel zwischen den Garantiemodellen<br />

kann so zum Verlust von schon erreichten Höchstständen führen. Ebenso ist es möglich, dass es zu einer Verringerung<br />

des garantierten Betrages kommt. Bei einem Wechsel zu einer Veranlagung ohne Garantievereinbarung erlischt die<br />

Garantie.<br />

Welche Regelungen gelten bei Schließung von Fonds oder Portefeuilles?<br />

Eine Kapitalanlagegesellschaft kann sowohl den Ankauf von Fondsanteilen verweigern als auch einen Investmentfonds<br />

schließen. Ebenso können wir aus wichtigem Gr<strong>und</strong> ein Portefeuille, einen Investmentfonds oder eine<br />

Veranlagungsstrategie mit Wirkung sowohl für die Neuanlage als auch für bereits erworbene Anteile aus dem Angebot zu<br />

Ihrer fondsgeb<strong>und</strong>enen Veranlagung entfernen. Ein solcher wichtiger Gr<strong>und</strong>, welcher nicht in der Verantwortung des<br />

Versicherers liegt, ist insbesondere dann gegeben, wenn der Investmentfonds beziehungsweise einer der einem<br />

Portefeuille oder einer Anlagestrategie zugr<strong>und</strong>eliegenden Investmentfonds nicht mehr oder nur eingeschränkt oder nicht<br />

mehr täglich handelbar ist, die Deutsche Bank als Garantiegeber ausfällt oder einem der zugr<strong>und</strong>eliegenden<br />

Investmentfonds die Vertriebszulassung für Österreich entzogen wird.<br />

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<strong>1271</strong>


Wird das Garantieportefeuille VI geschlossen oder aus unserer Auswahl entfernt, oder wird die Ausgabe von Anteilen<br />

eingestellt oder ist eine Veranlagung oder Weiterveranlagung aus sonstigen Gründen nicht oder nicht mehr möglich,<br />

werden wir Sie darüber informieren <strong>und</strong> auffordern, binnen eines Monats einen anderen Investmentfonds oder ein anderes<br />

Portefeuilles für die Weiterveranlagung aus unserem Angebot auszuwählen. Falls Sie sich nicht innerhalb dieser Frist<br />

entscheiden, wird das ab diesem Zeitpunkt zu veranlagende <strong>und</strong> gegebenenfalls auch das schon veranlagte Kapital in das<br />

Portefeuille I (100% Anleihenfonds, Veranlagung gemäß den Besonderen Versicherungsbedingungen) übertragen.<br />

Risikohinweis<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko tragen <strong>und</strong> dass bei Fondsentwicklungen<br />

nicht von gleichbleibenden Wertsteigerungen ausgegangen werden kann, weil sie in aller Regel Schwankungen<br />

unterworfen sind. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass sich Angaben über die Fondsentwicklung auf die Vergangenheit<br />

beziehen <strong>und</strong> der Verlauf in der Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ermöglicht. Wird die<br />

Versicherung zu einem anderen Zeitpunkt als einem Garantiestichtag beendet, können Verluste des Fondsvermögens<br />

eintreten <strong>und</strong> der Auszahlungsbetrag aus dem Versicherungsvertrag kann auch unter der Summe der einbezahlten<br />

Beiträge oder dem Garantiewert liegen.<br />

Diese Information beinhaltet kein öffentliches Angebot, keine Aufforderung, ein Angebot zu stellen, <strong>und</strong> keine<br />

angebotsgleiche Werbung hinsichtlich des der Lebensversicherung zugr<strong>und</strong>e liegenden Basiswertes.<br />

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