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kenntnis des fahrzeugs - Camper-Parkering

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ZIEHEN VON<br />

ANHÄNGERN<br />

ZUR BEACHTUNG<br />

Zum Ziehen von Wohnwagen oder<br />

Anhängern ist das Fahrzeug mit einer<br />

zugelassenen Anhängerkupplung und<br />

einer entsprechenden elektrischen<br />

Anlage auszurüsten. Der Einbau muss<br />

von Fachpersonal durchgeführt werden,<br />

das anschließend eine entsprechende<br />

Dokumentation für die Zulassung<br />

im Straßenverkehr aushändigt.<br />

Spezifische Rückspiegel unter Beachtung<br />

der Straßenverkehrsordnung anbauen.<br />

Bedenken Sie, dass sich durch das<br />

Ziehen eines Anhängers, abhängig von<br />

seinem Gesamtgewicht, die max. Steigfähigkeit<br />

reduziert, die Bremswege<br />

und die Dauer eines Überholvorganges<br />

verlängern.<br />

Auf Gefällen einen kleineren Gang<br />

einlegen, anstatt ständig die Bremse zu<br />

benutzen.<br />

Die auf die Anhängerkupplung wirkende<br />

Last <strong>des</strong> Anhängers verringert<br />

die Nutzlast <strong>des</strong> Fahrzeugs um den selben<br />

Wert.<br />

Um sicher zu sein, dass die max.<br />

zulässige Anhängelast (im Fahrzeugbrief)<br />

nicht überschritten wird, ist das<br />

Gewicht <strong>des</strong> Anhängers in vollbeladenem<br />

Zustand einschließlich allem<br />

Zubehör und aller persönlicher<br />

Gepäckstücke zu berücksichtigen.<br />

Bei Anhängerbetrieb die spezifischen<br />

Geschwindigkeitsgrenzen in den jeweiligen<br />

Ländern beachten. Die<br />

Höchstgeschwindigkeit darf auf keinen<br />

Fall höher als 100 km/h sein.<br />

ZUR BEACHTUNG<br />

Das ABS , mit dem das<br />

Fahrzeug ausgerüstet sein<br />

könnte, steuert nicht das Bremssystem<br />

<strong>des</strong> Anhängers. Auf rutschigem<br />

Straßenbelag ist daher äußerste<br />

Vorsicht geboten.<br />

ZUR BEACHTUNG<br />

Die Bremsanlage <strong>des</strong> Fahrzeugs<br />

darf auf keinen Fall für<br />

die Steuerung der Anhängerbremse<br />

verändert werden. Die Bremsanlage<br />

<strong>des</strong> Anhängers muss vollständig unabhängig<br />

von der hydraulischen Anlage<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugs sein.<br />

INSTALLATION<br />

DER ANHÄNGERKUPPLUNG<br />

Die Anhängerkupplung ist von Fachpersonal<br />

nach folgenden Angaben sowie<br />

nach eventuellen, zusätzlichen und/oder<br />

ergänzenden, vom Hersteller der Vorrichtung<br />

ausgehändigten Anleitungen, an<br />

die Karosserie anbauen zu lassen.<br />

Die einzubauende Anhängevorrichtung<br />

muss den aktuellen, gültigen Normen<br />

hinsichtlich der EG-Richtlinie<br />

94/20 und den nachträglichen Veränderungen<br />

entsprechen. Für jegliche<br />

Version ist eine für die Anhängelast <strong>des</strong><br />

Fahrzeugs, bei dem der Einbau vorgenommen<br />

wird, geeignete Anhängevorrichtung<br />

zu verwenden. Für die elektrische<br />

Verbindung ist eine, auf einem Bügel<br />

befestigte, genormte Steckverbindung<br />

zu verwenden. Der Bügel wird gewöhnlich<br />

an der Anhängevorrichtung<br />

selbst befestigt. Für die elektrischen<br />

Verbindungen sind 7, bzw. 13 polige<br />

Steckverbindungen mit 12 V Gleichstromversorgung<br />

zu verwenden (Normen<br />

CUNA/UNI und ISO/DIN) und<br />

die evtl. Hinweise <strong>des</strong> Fahrzeugherstellers<br />

und/oder <strong>des</strong> Herstellers der<br />

Anhängevorrichtung zu beachten.<br />

Für die Verbindungen den vorgesehenen<br />

Verteiler für Kontrolle der Ab-<br />

KORREKTER GEBRAUCH DES FAHRZEUGS<br />

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