Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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2 Impressum Herausgeber: Bundesministerium des Innern Berlin: Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Mai 2005 Hinweis: Der Verfassungsschutzbericht 2004 ist auch über das Internet abrufbar: http://www.bmi.bund.de http://www.verfassungsschutz.de Satz / Layout: Bundesamt für Verfassungsschutz Druck: Druckhaus Locher, Köln Bildnachweis: dpa: S. 49, 59, 136, 196, 197, 198, 211

Statement des Bundesministers des Innern anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2004 am 17. Mai 2005 Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt die größte Bedrohung der inneren Sicherheit dar - weltweit und auch in Deutschland. Die glücklicherweise abgewendete Gefahr eines Anschlags auf den irakischen Ministerpräsident Allawi während seines Deutschland-Besuchs durch mutmaßliche Mitglieder der „Ansar al Islam“ im Dezember des vergangenen Jahres verdeutlicht, dass unser Land Teil eines weltweiten terroristischen Gefahrenraumes ist. Die Mujahedin- Netzwerke erstrecken sich in unterschiedlicher Dichte über die Kontinente und nehmen Deutschland nicht aus. Eine besonders hohe Gefährdung besteht hier für amerikanische, britische, israelische und jüdische Einrichtungen. Die wichtigsten Antworten auf die daraus resultierenden Herausforderungen sind Aufklärung im Vorfeld und vorbeugende Abwehr. Nirgends sind sie so notwendig wie beim Kampf gegen den islamistischen Extremismus. Die Beobachtung der einschlägigen Aktivitäten ist und bleibt auf absehbare Zeit daher die Kernaufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dabei ist die Zahl der Mitglieder und Anhänger islamistischer Organisationen - wie der Verfassungsschutzbericht 2004 ausweist - leicht gestiegen (Anstieg von 30.950 auf 31.800), das ausländerextremistische Potenzial in Deutschland insgesamt stagniert bei rund 57.500 Personen. Als wirksames Instrument der Vorfeldbekämpfung haben sich vereinsrechtliche Organisations- bzw. Betätigungsverbote erwiesen. Das von mir im Jahre 2002 verfügte Verbot des Spendensammelvereins Al-Aqsa e. V. wurde im vergangenen Dezember durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Verbot ist damit nun nicht mehr anfechtbar. Mit diesem Verbot habe ich unmissverständlich klar gestellt, dass Organisationen, die mit Spendengeldern Gewalt und Terror im Ausland unterstützen, in Deutschland nicht geduldet werden. Derartigen Vereinen hilft auch nicht der Deckmantel angeblich humanitärer Tätigkeit. 3

Statement <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong> Innern<br />

anlässlich der Vorstellung <strong>des</strong><br />

<strong>Verfassungsschutzbericht</strong>es <strong>2004</strong><br />

am 17. Mai 2005<br />

Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt die größte Bedrohung<br />

der inneren Sicherheit dar - weltweit und auch in Deutschland.<br />

<strong>Die</strong> glücklicherweise abgewendete Gefahr eines Anschlags auf<br />

den irakischen Ministerpräsident Allawi während seines Deutschland-Besuchs<br />

durch mutmaßliche Mitglieder der „Ansar al Islam“ im<br />

Dezember <strong>des</strong> vergangenen Jahres verdeutlicht, dass unser Land Teil<br />

eines weltweiten terroristischen Gefahrenraumes ist. <strong>Die</strong> Mujahedin-<br />

Netzwerke erstrecken sich in unterschiedlicher Dichte über die Kontinente<br />

und nehmen Deutschland nicht aus. Eine besonders hohe Gefährdung<br />

besteht hier für amerikanische, britische, israelische und<br />

jüdische Einrichtungen.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Antworten auf die daraus resultierenden Herausforderungen<br />

sind Aufklärung im Vorfeld und vorbeugende Abwehr.<br />

Nirgends sind sie so notwendig wie beim Kampf gegen den islamistischen<br />

Extremismus. <strong>Die</strong> Beobachtung der einschlägigen Aktivitäten<br />

ist und bleibt auf absehbare Zeit daher die Kernaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes<br />

für Verfassungsschutz.<br />

Dabei ist die Zahl der Mitglieder und Anhänger islamistischer Organisationen<br />

- wie der <strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>2004</strong> ausweist - leicht gestiegen<br />

(Anstieg von 30.950 auf 31.800), das ausländerextremistische Potenzial<br />

in Deutschland insgesamt stagniert bei rund 57.500 Personen.<br />

Als wirksames Instrument der Vorfeldbekämpfung haben sich vereinsrechtliche<br />

Organisations- bzw. Betätigungsverbote erwiesen.<br />

Das von mir im Jahre 2002 verfügte Verbot <strong>des</strong> Spendensammelvereins<br />

Al-Aqsa e. V. wurde im vergangenen Dezember durch das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht<br />

bestätigt. Das Verbot ist damit nun nicht mehr anfechtbar.<br />

Mit diesem Verbot habe ich unmissverständlich klar gestellt, dass<br />

Organisationen, die mit Spendengeldern Gewalt und Terror im Ausland<br />

unterstützen, in Deutschland nicht geduldet werden. Derartigen Vereinen<br />

hilft auch nicht der Deckmantel angeblich humanitärer Tätigkeit.<br />

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