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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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38<br />

Definitionssystem<br />

„Politisch motivierte<br />

Kriminalität“<br />

(PMK)<br />

Politisch motivierte<br />

Straftaten nach<br />

Phänomenbereichen<br />

R E CHTSE X TREMI S TI SCHE B E S TREBUNGEN<br />

2. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)<br />

2.1 Definitionssystem PMK<br />

Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde<br />

nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister<br />

und -senatoren <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder (IMK) zum 1. Januar 2001<br />

eingeführt. Zentrales Erfassungskriterium dieses Mel<strong>des</strong>ystems ist<br />

die politische Motivation einer Tat. Als politisch motiviert gilt eine<br />

Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung<br />

<strong>des</strong> Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person<br />

aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit,<br />

Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft,<br />

sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbil<strong>des</strong><br />

bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. <strong>Die</strong> erfassten<br />

Sachverhalte werden im Rahmen einer mehrdimensionalen Betrachtung<br />

unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Hierbei werden<br />

insbesondere Feststellungen zur Qualität <strong>des</strong> Delikts, zur objektiven<br />

thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektiven Tathintergrund,<br />

zur möglichen internationalen Dimension der Tat und zu einer<br />

ggf. zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung der Tat getroffen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch der Bereich der Gewaltdelikte<br />

erweitert und bun<strong>des</strong>einheitlich festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> differenzierte Darstellung ermöglicht eine konkret bedarfsorientierte<br />

Auswertung der Daten und bildet damit die Grundlage für den<br />

zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver<br />

Bekämpfungsmaßnahmen.<br />

<strong>Die</strong> im <strong>Verfassungsschutzbericht</strong> genannten Zahlen zu politisch motivierten<br />

Straf- und Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund<br />

basieren auf Angaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kriminalamtes (BKA).<br />

2.2 Politisch motivierte Straf- und Gewalttaten<br />

Das BKA registrierte für das Jahr <strong>2004</strong> insgesamt 21.178 (2003: 20.477)<br />

politisch motivierte Straftaten. In dieser Zahl sind 11.860 (56 %) Propagandadelikte<br />

enthalten (2003: 10.669 Delikte = 52 %). 1.800 Delikte<br />

(8,5 %) sind der politisch motivierten Gewaltkriminalität zuzuordnen<br />

(2003: 1.870 = 9,1 %).<br />

Nach Phänomenbereichen unterschieden, wurden 12.553 (2003:<br />

11.576) Straftaten dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität -<br />

rechts“, 3.521 (2003: 3.614) dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität<br />

- links“ und 603 (2003: 1.743) dem Bereich der „Politisch motivierten<br />

Ausländerkriminalität“ zugeordnet. Bei 4.501 (2003: 3.544)

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