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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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26 V ERF A S S UNG S S CHUTZ UND D EMOKRA TIE<br />

Bei den im Bericht aufgeführten Personenzusammenschlüssen (Parteien,<br />

Organisationen und Gruppierungen) liegen die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen für ein Tätigwerden <strong>des</strong> BfV vor. <strong>Die</strong> Erkenntnislage<br />

zu den dargestellten Gruppierungen kann allerdings im Hinblick<br />

auf Umfang und Dichte der angefallenen Informationen jeweils<br />

ganz unterschiedlich sein, was wiederum Einfluss auf die Art und<br />

Weise der Beobachtung durch das BfV haben kann. <strong>Die</strong> Bewertung<br />

einer Gruppierung als extremistisch bedeutet nicht in jedem Fall,<br />

dass alle ihre Mitglieder extremistische Bestrebungen verfolgen.<br />

Alle Zahlenangaben zum Mitgliederpotenzial der im Bericht genannten<br />

Organisationen und Personenzusammenschlüsse beziehen<br />

sich auf Deutschland und sind zum Teil geschätzt und gerundet. Im<br />

Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den Verfassungsschutzbehörden<br />

nicht zu allen Personen individuelle Erkenntnisse vorliegen. <strong>Die</strong>s<br />

folgt schon daraus, dass die Verfassungsschutzbehörden hauptsächlich<br />

einen Strukturbeobachtungsauftrag haben; umfassende personenbezogene<br />

Erkenntnisse zur gesamten Mitgliedschaft der beobachteten<br />

Organisationen sind dafür nicht erforderlich.<br />

In den Zitaten wurden eventuelle orthographische und grammatikalische<br />

Fehler der Originaltexte nicht korrigiert.<br />

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der <strong>Verfassungsschutzbericht</strong><br />

keine abschließende Aufzählung aller verfassungsschutzrelevanten<br />

Personenzusammenschlüsse darstellt.<br />

V. Verfassungsschutz durch Aufklärung<br />

Wahrgenommen wird die Aufgabe „Verfassungsschutz durch Aufklärung“<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene gemeinsam vom Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong><br />

Innern und dem Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz, auf Länderebene<br />

von den Innenministerien bzw. den Lan<strong>des</strong>behörden für Verfassungsschutz.<br />

Das Hauptaugenmerk gilt dem Dialog mit den Bürgerinnen<br />

und Bürgern über die Aufgabenfelder <strong>des</strong> Verfassungsschutzes.<br />

<strong>Die</strong> Öffentlichkeitsarbeit <strong>des</strong> Verfassungsschutzes bietet<br />

Informationen über seine Erkenntnisse an, die es jedermann ermöglichen<br />

sollen, sich selbst ein Urteil über die Gefahren zu bilden, die<br />

unserem Rechtsstaat durch verfassungsfeindliche Kräfte drohen.<br />

Fundamentalismus und Extremismus sowie Fremdenfeindlichkeit<br />

und Gewalt sind für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat<br />

eine stetige Herausforderung. <strong>Die</strong> umfassende Bekämpfung aller<br />

Formen <strong>des</strong> politischen Extremismus ist daher kontinuierlich ein<br />

Schwerpunkt der Innenpolitik.

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