02.07.2013 Aufrufe

Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S PIONA G E UND SON S TIGE NA CHRICHTENDIEN S TLICHE A K TIVITÄ TEN 265<br />

oder Händler die tatsächliche Endverwendung der gekauften Ware<br />

oder schalten Firmen in Drittländern ein.<br />

Ähnlich verfahren die proliferationsrelevanten Länder, wenn sie Informationen<br />

aus den Bereichen Wissenschaft und Bildung benötigen.<br />

Bestehende Kontakte zu Universitäten, Instituten oder Forschungseinrichtungen<br />

in Firmen werden genutzt, um sich Grundlagenwissen<br />

oder Spezialkenntnisse anzueignen, die auch bei der<br />

Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen zum Einsatz<br />

kommen können. Als mögliche Informationsquelle kommen Kooperationsprogramme,<br />

Forschungsprojekte, internationale Fachtagungen,<br />

Internetforen etc. in Betracht.<br />

Der Verfassungsschutz wendet sich an Firmen, Institute und wissenschaftliche<br />

Einrichtungen und klärt über die Gefahren und Risiken<br />

durch Proliferation auf. Informationen über die aktuelle Situation in<br />

den proliferationsrelevanten Ländern und deren Methoden zur Beschaffung<br />

von Produkten und Know-how in Deutschland sind wesentliche<br />

Bestandteile dieses Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramms.<br />

Im Juni <strong>2004</strong> haben die Verfassungsschutzbehörden <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der Länder eine aktualisierte Fassung der Broschüre<br />

„Proliferation - das geht uns an!“ herausgegeben. Sie ist auch im Internet<br />

abrufbar (www.verfassungsschutz.de).<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Brisanz der Proliferationsthematik wird an folgendem<br />

Fall deutlich:<br />

Am 28. Mai verurteilte das Landgericht Stuttgart einen deutschen Ingenieur<br />

wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz<br />

(KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu einer Freiheitsstrafe<br />

von vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ingenieur<br />

als Verantwortlicher einer deutschen Handelsfirma versucht<br />

hatte, spezielle Aluminiumrohre über China nach Nordkorea zu verkaufen.<br />

Experten zufolge eigneten sich die Rohre zur Herstellung<br />

von Gasultrazentrifugen, mit denen Uran bis zur Waffentauglichkeit<br />

angereichert werden kann.<br />

Trotz eines vorherigen Hinweises <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Wirtschaft<br />

und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem zufolge für die von der Handelsfirma<br />

beantragte Lieferung der Rohre nach China keine Exportgenehmigung<br />

zu erwarten sei, da die angebliche Verwendung der<br />

Rohre in der chinesischen Flugzeugindustrie aus technischen Gründen<br />

nicht plausibel und vielmehr mit einem Einsatz der Spezialrohre<br />

im nordkoreanischen Atomwaffenprogramm zu rechnen sei, hatte<br />

der Ingenieur im April 2003 die Verschiffung der Rohre nach China<br />

auf den Weg gebracht. Auf sofortige Veranlassung der Bun<strong>des</strong>regie-<br />

Sensibilisierung<br />

Verurteilung<br />

„Notbremse“<br />

auf See<br />

BERICHT<br />

<strong>2004</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!