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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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252<br />

Aufklärungsziel<br />

Deutschland<br />

Präsenz ausländischenNachrichtendienstpersonals<br />

„Klassische<br />

Spionage“ und<br />

Oppositionellen-<br />

ausspähung<br />

Proliferation<br />

S PIONA G E UND SON S TIGE NA CHRICHTENDIEN S TLICHE A K TIVITÄ TEN<br />

I. Überblick<br />

Das Bedrohungsszenario im Aufgabenbereich der Spionageabwehr<br />

hat sich auch im Jahr <strong>2004</strong> nicht verändert. Deutschland ist ein vorrangiges<br />

Aufklärungsziel für die Nachrichtendienste einer Reihe<br />

fremder Staaten. Dazu zählen neben einigen Ländern aus der Gemeinschaft<br />

Unabhängiger Staaten (GUS) 1 - vornehmlich der Russischen<br />

Föderation - auch solche aus dem nah- , mittel- und fernöstlichen<br />

sowie dem nordafrikanischen Raum.<br />

<strong>Die</strong> Nachrichtendienste dieser Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke<br />

an den amtlichen bzw. halbamtlichen Vertretungen ihrer<br />

Länder in Deutschland präsent. Ihre dort als „Diplomaten“ oder<br />

„Journalisten“ auf Tarndienstposten in den so genannten Legalresidenturen<br />

eingesetzten Mitarbeiter betreiben entweder selbst - offen<br />

oder verdeckt - Informationsbeschaffung oder leisten Unterstützung<br />

bei nachrichtendienstlichen Operationen, die direkt von den Zentralen<br />

der <strong>Die</strong>nste in den Heimatländern geführt werden. Werden z. B.<br />

solchen „Diplomaten“ statuswidrige Aktivitäten nachgewiesen,<br />

kann das dazu führen, dass die Personen aus Deutschland ausgewiesen<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Aufklärungsziele ausländischer <strong>Die</strong>nste reichen von „klassischer<br />

Spionage“ - d. h. der Informationsbeschaffung aus Politik, Wirtschaft,<br />

Militär etc. - bis hin zur Ausspähung und Unterwanderung in<br />

Deutschland ansässiger Organisationen und Personen, die in Opposition<br />

zu ihren Regierungen im Heimatland stehen. Dabei wird versucht,<br />

ausgewählte Personen mit dem Ziel einer Verpflichtung zur<br />

nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit anzusprechen. Wird das<br />

abgelehnt, wird den betreffenden Personen oder ihren in der Heimat<br />

lebenden Angehörigen oftmals mit Repressalien gedroht.<br />

Schließlich bemühen sich einige Länder unverändert darum, in den<br />

Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen<br />

sowie der dazu erforderlichen Trägersysteme zu gelangen<br />

und die zu deren Herstellung notwendigen Güter und das erforderliche<br />

Know- how zu erwerben (Proliferation). <strong>Die</strong> Aktualität der Proliferationsthematik<br />

wird z. B. an einem am 28. Mai vom Stuttgarter<br />

Landgericht verkündeten Urteil deutlich (vgl. Kap. VI).<br />

1 Zur GUS gehören: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau,<br />

Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland.

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