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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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234 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

„Denge KARSAZ“ (Stimme von KARSAZ) heraus, informiert über ihre<br />

Aktivitäten auf einer eigenen Internet-Seite und führt Werbeveranstaltungen<br />

für neue Mitglieder durch.<br />

3.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der<br />

PKK/KADEK/KONGRA GEL<br />

Ein hochrangiger Führungsfunktionär <strong>des</strong> KADEK/KONGRA GEL<br />

wurde am 25. Mai in Unna aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs<br />

wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung und Beteiligung an einer gefährlichen Körperverletzung<br />

festgenommen. Er wird u. a. verdächtigt, Gebietsverantwortlicher<br />

für den Bereich Bremen gewesen zu sein. Der Beschuldigte befand<br />

sich Ende <strong>2004</strong> noch in Untersuchungshaft.<br />

Am 29. Juni verhängte das Landgericht Düsseldorf gegen ein Mitglied<br />

<strong>des</strong> Exekutivrates <strong>des</strong> KONGRA GEL und ein Führungsmitglied<br />

der YEK-KOM Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.<br />

Das Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf verurteilte am 30. Juni einen<br />

früheren PKK-Funktionär wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun<br />

Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Das Gericht sah es als erwiesen<br />

an, dass er unter anderem im Rahmen aktionistischer Aktivitäten<br />

maßgeblich an der Organisation der „Identitätskampagne“<br />

der PKK beteiligt gewesen sei.<br />

Aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Ermittlungsrichters beim Bun<strong>des</strong>gerichtshof<br />

vom 28. April wurde am 2. Mai in Düsseldorf ein kurdischstämmiger<br />

Türke festgenommen. Er soll sich in Deutschland mehrere<br />

Jahre als Führungsfunktionär für PKK/KADEK/KONGRA GEL<br />

betätigt und damit der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung<br />

strafbar gemacht haben. Der Beschuldigte befand sich<br />

Ende <strong>2004</strong> noch in Untersuchungshaft.<br />

Im Oktober <strong>2004</strong> hat der Bun<strong>des</strong>gerichtshof in einem Revisionsverfahren<br />

den Schuldspruch <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts Celle vom 20. Oktober<br />

2003 gegen einen führenden PKK bzw. KADEK-Funktionär bestätigt.<br />

Er soll unter anderem die Funktion eines Gebietsleiters in<br />

Frankfurt am Main und Mainz bekleidet haben. In seiner Entscheidung<br />

befand der BGH außerdem, dass eine Einstufung der Führungsebene<br />

der PKK als kriminelle Vereinigung im Sinne <strong>des</strong> § 129 StGB<br />

weiterhin gerechtfertigt sei, auch nachdem die Organisation seit<br />

dem Jahr 2000 in Europa einem weitgehend friedlichen Kurs folge.<br />

Am 12. November wurde in Rüsselsheim (Rheinland-Pfalz) ein kur-

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