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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 221<br />

Als Reaktion auf die polizeilichen Maßnahmen wurde in der „Ekmek<br />

ve Adalet“ ein Artikel veröffentlicht, in dem die rechtsstaatliche Ordnung<br />

der Bun<strong>des</strong>republik diffamiert wird:<br />

„Deutschland macht weiter mit seiner Politik gegen Andersdenkende<br />

... Vor allem, wenn es sich um Ausländer handelt und vor allem, wenn<br />

es um Widerstandskämpfer aus der Türkei geht. Dann zeigen sie, dass<br />

sie keine gesetzlichen Bestimmungen einhalten.“<br />

(„Ekmek ve Adalet“ Nr. 118 vom 8. August <strong>2004</strong>)<br />

Im gleichen Sinne reagierte auch der Verein TAYAD in einer am<br />

9. August im Internet verbreiteten Erklärung:<br />

„Mit Bedauern haben wir die Ereignisse vom 5. und 6. August <strong>2004</strong><br />

mitverfolgt ... <strong>Die</strong> deutsche Polizei hat an jenen Tagen ein Familien-<br />

und Jugendcamp mit der Begründung, dort würden sich Mitglieder<br />

der DHKP- C befinden, angegriffen. ... Wir finden für das Vorgehen der<br />

deutschen Polizei nur eine Bezeichnung: Terrorisierung!“<br />

Das Landgericht Koblenz verurteilte am 16. Februar ein 36- jähriges<br />

Mitglied der DHKP-C wegen räuberischer Erpressung unter Einbeziehung<br />

früherer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren.<br />

Am 5. Juli verurteilte das Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf einen DHKP-<br />

C-Aktivisten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung<br />

zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf<br />

Bewährung.<br />

Am 30. März nahm die Polizei in Griechenland einen 29- jährigen<br />

DHKP-C-Funktionär fest, der von der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft wegen Mitgliedschaft<br />

in einer terroristischen Vereinigung, Brandstiftung (gegen<br />

türkische Banken in Deutschland) und Verabredung zum Mord<br />

zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem Auslieferungsantrag wurde<br />

nicht stattgegeben.<br />

Am 29. Juni wurde in Rotterdam ein weiterer DHKP-C-Funktionär<br />

aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Ermittlungsrichters beim Bun<strong>des</strong>gerichtshof<br />

festgenommen.<br />

Dem Funktionär werden für den Zeitraum 1996 bis 1997 u. a. Mitgliedschaft<br />

in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB<br />

und die Begehung von Brandstiftungsdelikten vorgeworfen. Des<br />

Weiteren soll er sich um die Weiterleitung von Spendengeldern<br />

gekümmert haben.<br />

BERICHT<br />

<strong>2004</strong>

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