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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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210 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

Abschiebung<br />

KAPLANs<br />

2. Türken<br />

2.1 Türkische Islamisten<br />

2.1.1 „Kalifatsstaat“<br />

gegründet: 1984 in Köln<br />

Sitz:<br />

Leitung<br />

Köln<br />

(bis zum Verbot): Metin KAPLAN<br />

Anhänger:<br />

ca. 750 (2003: ca. 800)<br />

Publikation: „Barika-i Hakikat“<br />

(Das Aufleuchten der Wahrheit)<br />

Organisationsverbot: 12. Dezember 2001<br />

Ziel der in Deutschland verbotenen Organisation „Kalifatsstaat“ („Hilafet<br />

Devleti“) war der Sturz <strong>des</strong> laizistischen Systems in der Türkei und die Installierung<br />

eines ausschließlich auf Koran und Sunna begründeten Gemeinwesens.<br />

Demokratische Regierungsformen lehnte die für eine weltweite<br />

Herrschaft <strong>des</strong> Islam eintretende Organisation strikt ab. Von<br />

seinen Anhängern forderte der selbsternannte „Emir der Gläubigen und<br />

Kalif der Muslime“, Metin KAPLAN, u. a. die Bereitschaft zum „Jihad“.<br />

<strong>Die</strong> gegen den „Kalifatsstaat“ und insgesamt 36 Teilorganisationen<br />

gerichteten Vereinsverbote haben auf eine große Zahl ihrer Anhänger<br />

abschreckend gewirkt. Zahlreiche anschließende polizeiliche<br />

Exekutivmaßnahmen, insbesondere die Durchsuchungen im Dezember<br />

2003 bei ca. 1.200 Beziehern der inzwischen eingestellten Verbandszeitung<br />

„Beklenen Asr-i Saadet“ (Das erwartete Jahrhundert<br />

der Glückseligkeit) verstärkten die Verunsicherung der ehemaligen<br />

Mitglieder <strong>des</strong> „Kalifatsstaats“ und führten zu einem weiteren Rückgang<br />

der Verbandsaktivitäten.<br />

Gleichwohl versuchen verbliebene Anhänger <strong>des</strong> „Kalifen“ weiterhin,<br />

organisatorische Zusammenhänge aufrecht zu erhalten und<br />

seine Lehren auch in Deutschland zu verbreiten: Zwischen März und<br />

Oktober wurde in unregelmäßigen Abständen die Zeitung „Barika-i<br />

Hakikat“ (Das Aufleuchten der Wahrheit) aus den Niederlanden<br />

nach Deutschland versandt, mit der - wenn auch in geringerer Intensität<br />

als zuvor - weiterhin Agitation gegen die westliche Staats- und<br />

Gesellschaftsordnung sowie die Republik Türkei betrieben wird. Vereinzelt<br />

greift die Zeitung auch auf ältere Veröffentlichungen <strong>des</strong> Organisationsgründers<br />

Cemaleddin KAPLAN zurück.<br />

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Beschluss vom 5. Oktober<br />

die sofortige Vollziehbarkeit der Abschiebungsverfügung der Stadt

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