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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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206 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

„Al-Aqsa e. V.“<br />

Im Jahr <strong>2004</strong> wurden mehrere hochrangige HAMAS-Funktionäre<br />

getötet, darunter auch Scheich Ahmed Yassin am 22. März und <strong>des</strong>sen<br />

Nachfolger Abd al-Aziz Rantissi am 17. April. Rantissi hatte kurz<br />

nach der Tötung Yassins öffentlich geäußert, dass man an jedem Ort,<br />

zu jeder Zeit und mit allen Mitteln gegen israelische Interessen zuschlagen<br />

sollte, stellte jedoch später klar, dass er damit nicht Anschläge<br />

außerhalb von Israel und den palästinensischen Gebieten gemeint<br />

habe. Wie zuvor haben die „Issedin-el-Kassem-Brigaden“ ihre<br />

terroristischen Aktivitäten ausschließlich auf Israel und die palästinensischen<br />

Gebiete beschränkt.<br />

Als Reaktion auf den Tod Yassins fanden in mehreren deutschen<br />

Städten spontane, friedliche Kundgebungen statt, bei denen meist<br />

nur eine geringe Teilnehmerzahl zu verzeichnen war. Teilnehmer einer<br />

Demonstration am 26. März in Berlin führten u. a. Transparente<br />

mit den Aufschriften „Freiheit für das palästinensische Volk“, „Weg<br />

mit den Okkupanten“ und „Israel ist ein Apartheidsstaat“ mit sich.<br />

Der in Aachen ansässige Spendenverein „Al-Aqsa e. V.“ hat <strong>2004</strong><br />

keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten entfaltet. Wegen finanzieller<br />

Unterstützung der HAMAS wurde der 1991 gegründete Verein<br />

am 5. August 2002 vom Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern verboten. Bis zu<br />

seinem Verbot hatte der Verein regelmäßig Spendengelder an HA-<br />

MAS-nahe Einrichtungen in der Westbank und im Gazastreifen weitergeleitet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil<br />

vom 3. Dezember <strong>2004</strong> das Verbot <strong>des</strong> Vereins bestätigt. Das Gericht<br />

sah es als erwiesen an, dass „Al-Aqsa e. V.“ bis zum Verbot über einen<br />

langen Zeitraum und in erheblichem Umfang Sozialeinrichtungen<br />

der HAMAS in den palästinensischen Gebieten unterstützt hat. Da die<br />

HAMAS als einheitliches Gebilde anzusehen sei, habe der Verein damit<br />

zugleich die Gewalttaten der HAMAS gegen israelische Staatsbürger<br />

unterstützt und sich so gegen den Gedanken der Völkerverständigung<br />

gerichtet.<br />

Unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung <strong>des</strong> BVerwG fanden<br />

am 3. Dezember in mehreren Bun<strong>des</strong>ländern Exekutivmaßnahmen<br />

gegen Spendenvereine statt, die im Verdacht stehen, Nachfolgeorganisationen<br />

<strong>des</strong> „Al-Aqsa e. V.“ zu sein.

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