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Verfassungsschutzbericht 2004 - Brights - Die Natur des Zweifels

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110 R E CHTSE X TREMI S TI SCHE B E S TREBUNGEN<br />

Ein etwa 25 Personen umfassender Zirkel innerhalb<br />

<strong>des</strong> ca. 80 Mitglieder starken EDLG hatte sich<br />

hauptsächlich die „Waffen-SS“ zum Vorbild genommen<br />

und trat bei „Darstellungsübungen“ vorzugsweise<br />

als 1. Kompanie <strong>des</strong> 3. Panzergrenadier-Regiments<br />

der Division „Leibstandarte SS Adolf Hitler“<br />

auf. Gleichzeitig gingen von diesem Zirkel Bestrebungen<br />

aus, neonazistisches Gedankengut innerhalb<br />

und außerhalb <strong>des</strong> Vereins zu verbreiten. Ver-<br />

„Darstellungsübung“ der EDLG einsgründer, Vorsitzender und gleichzeitig ideologischer<br />

Vordenker dieser „rechtsextremistischen Plattform“ im<br />

EDLG war ein wegen Waffenbesitzes vorbestrafter Neonazi.<br />

Da es in Deutschland verboten ist, Uniformen mit SS-Emblemen in<br />

der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, führten diese Vereinsangehörigen<br />

ihre Veranstaltungen überwiegend im Ausland durch.<br />

Durch intensive Zusammenarbeit in- und ausländischer Sicherheitsbehörden<br />

konnte festgestellt werden, dass einige EDLG-Mitglieder<br />

über Waffen verfügten, deren Besitz Straftatbestände nach dem<br />

Waffen-Gesetz (WaffG) bzw. dem Kriegswaffenkontrollgesetz<br />

(KWKG) erfüllen könnten. Das BfV regte daraufhin bei der zuständigen<br />

Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens<br />

an. Am 25. November durchsuchten Beamte <strong>des</strong> polizeilichen Staatsschutzes<br />

die Wohnungen <strong>des</strong> Leiters <strong>des</strong> EDLG und eines weiteren<br />

Vereinsmitglie<strong>des</strong>. <strong>Die</strong> Polizei beschlagnahmte u. a. eine gebrauchsfähige<br />

MP 40, ein MG 42 mit zwei Wechselläufen, das funktionsfähige<br />

Verschlussstück eines MG 42 sowie eine Langwaffe PP SH mit<br />

Rundmagazin. Gegen beide Personen erging Haftbefehl.<br />

Bei der Vernehmung ergaben sich Hinweise auf weitere Vereinsmitglieder,<br />

bei denen ebenfalls ein unerlaubter Waffenbesitz vermutet<br />

werden konnte. <strong>Die</strong> daraufhin durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen<br />

in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Nordrhein-<br />

Westfalen führten u. a. zur Sicherstellung von 65 Schuss scharfer MG-<br />

Munition, 2,5 kg Schwarzpulver sowie weiterer scharfer bzw. schussfähiger,<br />

dem WaffG bzw. dem KWKG unterfallender Waffen.<br />

<strong>Die</strong> polizeilichen Ermittlungen erbrachten keinen Hinweis darauf,<br />

dass die neonazistisch geprägte „Plattform“ innerhalb <strong>des</strong> EDLG mit<br />

ihren Bestrebungen weitergehende, insbesondere terroristische<br />

Ziele verfolgte. Ferner bestätigte sich die von den Verfassungsschutzbehörden<br />

geteilte Einschätzung, dass die meisten Vereinsmitglieder<br />

den Aktivitäten <strong>des</strong> „harten Kerns“ neutral bis distanziert gegenüberstanden<br />

und damit nicht pauschal als Rechtsextremisten eingestuft<br />

werden können.

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