Privatdozent Dr - Universität Leipzig
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Prof. <strong>Dr</strong>. Burkhard Boemke<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong><br />
Vorlesung BGB II - Übungsteil<br />
Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger<br />
Sommersemester 2012<br />
2. Klausur<br />
„Ein flotter Flitzer“<br />
Mauzi ist für private Zwecke auf der Suche nach einem kleinen flotten Cabriolet für den<br />
heißen Sommer. Nach längerem Suchen findet Mauzi im Internet auf der Homepage<br />
des Autohändlers Sleimok einen Mazda MX5 zum Preis von 9.500 €. Da Mauzi nun<br />
schon lange genug auf ihren neuen Flitzer wartet, schickt sie am 19.03.2012 an Sleimok<br />
eine E-Mail mit folgendem Inhalt: „Sehr geehrter Sleimok, ich kaufe von Ihnen den Mazda<br />
MX5, erdbeerot, 5 Jahre alt, zum Preis von 9.500 €. Ich werde diesen am<br />
27.03.2012 um 16.15 Uhr bei Ihnen abholen. Bis zum 22.03.2012 erwarte ich Ihre Antwort<br />
per E-Mail, weil ich mich anderenfalls kurzfristig nach weiteren Angeboten umsehen<br />
werde. Viele Grüße Mauzi.“ Am 21.03.2012 schreibt Sleimok an Mauzi eine E-<br />
Mail, in der er ihr mitteilt, dass mit dem Kauf des Mazda alles klar geht und Mauzi diesen<br />
am 27.03.2012 zur gewünschten Zeit abholen soll. Zwischen dem 21.03.2012 und<br />
dem 22.03.2012 ist Elektek, das Unternehmen, welches Sleimok den E-Mail-Versand<br />
ermöglicht, zahlreichen Attacken von Computerhackern ausgesetzt, welche die Rechner<br />
des Elektek nahezu zum Erliegen bringen. So ist es Sleimok zwar noch möglich, die<br />
fragliche E-Mail von sich an Elektek abzuschicken, jedoch wird der Weiterversand der<br />
E-Mail von Elektek an Mauzi auf Grund der Hackerangriffe bis zum 23.03.2012 verzögert.<br />
Ohne diese Sabotage wäre die E-Mail noch am 21.03.2012 bei Mauzi eingegangen.<br />
Aus der E-Mail ist für Mauzi ersichtlich, wann Sleimok diese an Elektek abgeschickt<br />
hat. Da Mauzi sehr häufig E-Mails versendet, konnte sie erkennen, dass die<br />
Nachricht des Sleimok ungewöhnlich lange unterwegs war.<br />
Zum vereinbarten Termin erscheint Mauzi nicht, um den Mazda abzuholen, weil sie sich<br />
am Morgen des 27.03.2012 wegen einer Nierenkolik ins Krankenhaus begeben musste.<br />
Als Sleimok am 30.03.2012 sein Lager neu ordnet, bekommt der Mazda bei einem von<br />
ihm leicht fahrlässig verschuldeten Unfall eine hässliche Beule am rechten Kotflügel.<br />
Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus am 03.04.2012 findet Mauzi zu Hause im<br />
Briefkasten eine Mitteilung von Sleimok, in der er sie eindringlich zum Abholen des Autos<br />
und zur Zahlung des Kaufpreises auffordert. Umgehend begibt sich Mauzi zu<br />
Sleimok, um die ganze Angelegenheit zu klären. Sie will dabei möglichst vermeiden,<br />
den Kaufpreis zahlen zu müssen und erklärt gegenüber Sleimok, dass sie von dem<br />
Kauf nichts mehr wissen wolle.<br />
1. Kann Sleimok von Mauzi Zahlung von 9.500 € verlangen?
2<br />
Abwandlung<br />
Nach langem hin und her mit Sleimok nimmt Mauzi widerwillig das Auto und bezahlt den<br />
Kaufpreis. Als Mauzi am 30.05.2012 damit zum Einkauf fährt, ereilt sie auf halbem Weg<br />
ein Motorschaden. Mauzi ist sehr überrascht, weil der Motor kurz vor dem Verkauf<br />
überholt wurde. Ein Abschleppunternehmen bringt dem Mazda daraufhin zu Sleimok.<br />
Dort kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass der Motorschaden erst bei<br />
einem Kilometerstand von 130.000 km eingetreten ist. Die Ursache für den Motorschaden<br />
kann nicht eindeutig festgestellt werden. Entweder war das Einlegen eines kleinen<br />
Gangs bei hoher Motordrehzahl durch Mauzi oder ein Materialfehler bei der Zylinderkopfdichtung<br />
für den Motorschaden verantwortlich. Mauzi verlangt von Sleimok die Reparatur<br />
des Mazdas.<br />
2. Hat Mauzi gegen Sleimok einen Anspruch auf Nacherfüllung?<br />
Aufgabenstellung: Beantworten Sie die aufgeworfenen Fragen rechtsgutachterlich.<br />
Für die Bearbeitung ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs<br />
der Kilometerstand 120.000 km betrug.<br />
Bearbeitervermerk:<br />
Soweit der Sachverhalt Rechtsfragen aufwirft, die nach dem Lösungsweg des Bearbeiters<br />
für die Beantwortung der Fragen nicht entscheidungserheblich sind, sind diese<br />
hilfsgutachterlich zu prüfen. Soweit nach Auffassung des Bearbeiters für die Entscheidungen<br />
erforderliche Sachverhaltsangaben fehlen, ist zu unterstellen, dass von den<br />
Parteien hierzu nichts vorgetragen und unter Beweis gestellt wird.