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Privatdozent Dr - Universität Leipzig

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Prof. <strong>Dr</strong>. Burkhard Boemke<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong><br />

Vorlesung BGB II - Übungsteil<br />

Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger<br />

Sommersemester 2012<br />

2. Klausur<br />

„Ein flotter Flitzer“<br />

Mauzi ist für private Zwecke auf der Suche nach einem kleinen flotten Cabriolet für den<br />

heißen Sommer. Nach längerem Suchen findet Mauzi im Internet auf der Homepage<br />

des Autohändlers Sleimok einen Mazda MX5 zum Preis von 9.500 €. Da Mauzi nun<br />

schon lange genug auf ihren neuen Flitzer wartet, schickt sie am 19.03.2012 an Sleimok<br />

eine E-Mail mit folgendem Inhalt: „Sehr geehrter Sleimok, ich kaufe von Ihnen den Mazda<br />

MX5, erdbeerot, 5 Jahre alt, zum Preis von 9.500 €. Ich werde diesen am<br />

27.03.2012 um 16.15 Uhr bei Ihnen abholen. Bis zum 22.03.2012 erwarte ich Ihre Antwort<br />

per E-Mail, weil ich mich anderenfalls kurzfristig nach weiteren Angeboten umsehen<br />

werde. Viele Grüße Mauzi.“ Am 21.03.2012 schreibt Sleimok an Mauzi eine E-<br />

Mail, in der er ihr mitteilt, dass mit dem Kauf des Mazda alles klar geht und Mauzi diesen<br />

am 27.03.2012 zur gewünschten Zeit abholen soll. Zwischen dem 21.03.2012 und<br />

dem 22.03.2012 ist Elektek, das Unternehmen, welches Sleimok den E-Mail-Versand<br />

ermöglicht, zahlreichen Attacken von Computerhackern ausgesetzt, welche die Rechner<br />

des Elektek nahezu zum Erliegen bringen. So ist es Sleimok zwar noch möglich, die<br />

fragliche E-Mail von sich an Elektek abzuschicken, jedoch wird der Weiterversand der<br />

E-Mail von Elektek an Mauzi auf Grund der Hackerangriffe bis zum 23.03.2012 verzögert.<br />

Ohne diese Sabotage wäre die E-Mail noch am 21.03.2012 bei Mauzi eingegangen.<br />

Aus der E-Mail ist für Mauzi ersichtlich, wann Sleimok diese an Elektek abgeschickt<br />

hat. Da Mauzi sehr häufig E-Mails versendet, konnte sie erkennen, dass die<br />

Nachricht des Sleimok ungewöhnlich lange unterwegs war.<br />

Zum vereinbarten Termin erscheint Mauzi nicht, um den Mazda abzuholen, weil sie sich<br />

am Morgen des 27.03.2012 wegen einer Nierenkolik ins Krankenhaus begeben musste.<br />

Als Sleimok am 30.03.2012 sein Lager neu ordnet, bekommt der Mazda bei einem von<br />

ihm leicht fahrlässig verschuldeten Unfall eine hässliche Beule am rechten Kotflügel.<br />

Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus am 03.04.2012 findet Mauzi zu Hause im<br />

Briefkasten eine Mitteilung von Sleimok, in der er sie eindringlich zum Abholen des Autos<br />

und zur Zahlung des Kaufpreises auffordert. Umgehend begibt sich Mauzi zu<br />

Sleimok, um die ganze Angelegenheit zu klären. Sie will dabei möglichst vermeiden,<br />

den Kaufpreis zahlen zu müssen und erklärt gegenüber Sleimok, dass sie von dem<br />

Kauf nichts mehr wissen wolle.<br />

1. Kann Sleimok von Mauzi Zahlung von 9.500 € verlangen?


2<br />

Abwandlung<br />

Nach langem hin und her mit Sleimok nimmt Mauzi widerwillig das Auto und bezahlt den<br />

Kaufpreis. Als Mauzi am 30.05.2012 damit zum Einkauf fährt, ereilt sie auf halbem Weg<br />

ein Motorschaden. Mauzi ist sehr überrascht, weil der Motor kurz vor dem Verkauf<br />

überholt wurde. Ein Abschleppunternehmen bringt dem Mazda daraufhin zu Sleimok.<br />

Dort kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass der Motorschaden erst bei<br />

einem Kilometerstand von 130.000 km eingetreten ist. Die Ursache für den Motorschaden<br />

kann nicht eindeutig festgestellt werden. Entweder war das Einlegen eines kleinen<br />

Gangs bei hoher Motordrehzahl durch Mauzi oder ein Materialfehler bei der Zylinderkopfdichtung<br />

für den Motorschaden verantwortlich. Mauzi verlangt von Sleimok die Reparatur<br />

des Mazdas.<br />

2. Hat Mauzi gegen Sleimok einen Anspruch auf Nacherfüllung?<br />

Aufgabenstellung: Beantworten Sie die aufgeworfenen Fragen rechtsgutachterlich.<br />

Für die Bearbeitung ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs<br />

der Kilometerstand 120.000 km betrug.<br />

Bearbeitervermerk:<br />

Soweit der Sachverhalt Rechtsfragen aufwirft, die nach dem Lösungsweg des Bearbeiters<br />

für die Beantwortung der Fragen nicht entscheidungserheblich sind, sind diese<br />

hilfsgutachterlich zu prüfen. Soweit nach Auffassung des Bearbeiters für die Entscheidungen<br />

erforderliche Sachverhaltsangaben fehlen, ist zu unterstellen, dass von den<br />

Parteien hierzu nichts vorgetragen und unter Beweis gestellt wird.

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