Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
§ 13 Bevollmächtigte und Beistände<br />
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist zulässig.<br />
- Behörde darf Bevollmächtigten nicht umgehen.<br />
§ 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
§ 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen<br />
- durch das Vormundschaftsgericht auf Ersuchen der Behörde<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 8 www.raobermaier.de