02.07.2013 Aufrufe

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 13 Bevollmächtigte und Beistände<br />

- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist zulässig.<br />

- Behörde darf Bevollmächtigten nicht umgehen.<br />

§ 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

§ 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen<br />

- durch das Vormundschaftsgericht auf Ersuchen der Behörde<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 8 www.raobermaier.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!