Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
§ 12 Beteiligte<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
Abs. 1<br />
1. Antragsteller und Antragsgegner<br />
2. (potentielle) Verwaltungsaktadressaten<br />
3. (potentielle) Vertragspartner<br />
4. Hinzugezogene<br />
Abs. 2<br />
Die Behörde kann hinzuziehen, dessen rechtliche Interessen berührt<br />
werden können.<br />
Hat der Ausgang des Verfahrens <strong>für</strong> einen Dritten rechtsgestaltende<br />
Wirkung, ist er als Beteiligter hinzuzuziehen.<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 7 www.raobermaier.de