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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 12 Beteiligte<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Abs. 1<br />

1. Antragsteller und Antragsgegner<br />

2. (potentielle) Verwaltungsaktadressaten<br />

3. (potentielle) Vertragspartner<br />

4. Hinzugezogene<br />

Abs. 2<br />

Die Behörde kann hinzuziehen, dessen rechtliche Interessen berührt<br />

werden können.<br />

Hat der Ausgang des Verfahrens <strong>für</strong> einen Dritten rechtsgestaltende<br />

Wirkung, ist er als Beteiligter hinzuzuziehen.<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 7 www.raobermaier.de

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